leg cit³
Vorlage
Keiler/Bezemek, leg cit³ - Leitfaden für juristisches Zitieren (2014).
Im WU-Katalog hier zu finden.
Citavi
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- Voraussetzung: Citavi 5
- Alle Nachweise erscheinen in Fußnoten. Ergänzen Sie am Ende einer Fußnote die entsprechende Interpunktion (idR ein Punkt).
- Es wird ein nach Dokumentarten sortiertes Literaturverzeichnis aus allen Einträgen (mit Ausnahme der Beiträge im Gesetzeskommentar) erstellt. Um daraus die gewünschten Einzelverzeichnisse (Verz d Rechtsquellen, Rechtssprechung, Literatur und Onlinequellen) zu erstellen, folgen Sie (erst nach Beendigung der Arbeit!) Schritt 2 in dieser Anleitung.
- Bei verschiedenen Literaturarten wird bei wiederholter Nennung ein Kurzbeleg verwendet. Aktivieren Sie dazu bitte die Kurzbeleg-Funktion in Citavi, wie hier und hier beschrieben.
- Um §, Rz, Art etc. gemeinsam zu verwenden, wählen Sie als Seitenzahltyp Andere und geben Sie in das Feld für Seitenzahlen die Daten so ein, wie Sie sie in der Ausgabe erwarten.
- Citavi unterdrückt die Ausgabe eienr Zitat-Seite, wenn diese identisch mit der ersten Seite des betr Aufsatzes/Beitrags ist.
- Citavi unterdrückt die wiederholte Nennung des Gerichts, wenn in einer FN das direkt vorhergehende Urteil vom selben Gericht stammt.
- Rechtsquellen werden im Literaturverzeichnis nach den Kriterien Zeitschrift > Kurzbeleg > Abkürzung > Jahr absteigend sotiert. Dadurch entsteht eine Gruppierung nach Veröffentlichungsorgan. leg cit³ verlangt eine territoriale Sortierung. Im Feld Freitext 1 kann ein Sortierschlüssel eingegeben werden, der als allererstes Kriterium ausgewertet wird (bspw. für ö Verfassungsrecht »1«, ö einfache Gesetze »2«, nö Landesrecht »21«, w Landesrecht »22«, EU-Recht »30«...).
- Quellen der Rechtssprechung werden im Literaturverzeichnis nach Gerichten > Jahr absteigend sortiert. Analog zu den Rechtsquellen kann auch hier das Feld Freitext 1 für einen primären Sortierschlüssel verwendet werden.
- [leg cit³ Rz 338]: wenn die ZS-Hefte nummeriert werden, ihre Zählung jedes Jahr von neuem beginnt und die Paginierung mit jedem Heft von neuem beginnt:
- Nummerierung in Heftnummer
- Jahreszahl in Jahr
- Band/Jahrgang leer lassen!
- [leg cit³ Rz 336 und 339]: alle anderen Fälle einer Nummerierung der ZS-Hefte:
- Nummerierung in Heftnummer
- Jahreszahl in Band/Jahrgang
- Wenn die ZS-Hefte nicht nummeriert werden
- Jahreszahl in Jahr
- Band/Jahrgang leer lassen!
Allgemein
- Der ECLI ist in Freitext 2 einzutragen.
- Die Angabe der Fundstelle funktioniert analog zu Beiträgen in Zeitschriften (mit Ausnahme von Slg):
- [leg cit³ Rz 338]: wenn die ZS-Hefte nummeriert werden, ihre Zählung jedes Jahr von neuem beginnt und die Paginierung mit jedem Heft von neuem beginnt:
- Nummerierung in Heftnummer
- Jahreszahl in Jahr
- Band/Jahrgang leer lassen!
- [leg cit³ Rz 336 und 339]: alle anderen Fälle einer Nummerierung der ZS-Hefte:
- Nummerierung in Heftnummer
- Jahreszahl in Band/Jahrgang
- Wenn die ZS-Hefte nicht nummeriert werden
- Jahreszahl in Jahr
- Band/Jahrgang leer lassen!
- Parallelfundstellen werden nur im Literaturverzeichnis abgebildet. Das =-Zeichen wird für die erste Parallelfundstelle vom Zitierstil eingefügt, alle weiteren müssen händisch eingegeben werden.
- Der Glossator einer Fundstelle kann in Freitext 4, das dazugehörige Glossar in Freitext 3 eingetragen werden. Bei Parallelfundstellen können die Glossatoren markiert und mit rechtem Mausklick die gewünschte kursive Formatierung gewählt werden.
EuGH
- In Art der Entscheidung ist – wenn zutreffend – »Rs« oder »verb Rs« einzutragen.
- Wenn zutreffend hat die Fundstelle mit »Slg« zu beginnen, damit das Zitat korrekt formatiert werden kann.
- Das Publikationsorgan (BGBl, LGBl ABl, etc.) ist im Feld Zeitschrift einzutragen. Formatiert wird es als [Zeitschrift] [Heftnummer]/[Jahr].
- Für EU-Recht ist als Publikationsorgan »ABl« einzugragen, die Serie (zB. »L«) wird mit der Ausgabennummer im Feld Heftnummer notiert (bspw. »L 55«), die Seiten in Seiten von–bis. Formatiert wird es als [Zeitschrift] [Jahr] [Heftnummer]/[Seiten von–bis].
- Soll eine davon abweichende Formatierung nötig sein, befüllen Sie bitte das Feld Fundstelle in der gewünschten Form.
- Die Kurzbezeichnung wird im Feld Kurzbeleg abgelegt und nach dem ersten Zitat für alle weiteren Belege verwendet.
- Wird eine eigene Abkürzung kreiert, ist diese im Feld Abkürzung zu notieren, damit sie im Verzeichnis der Rechtsquellen sowie im ersten Zitat in eckigen Klammern angeführt wird (zB [Lumb-Fangverbots-VO]). Sie wird für alle weiteren Belege als Kurzbeleg verwendet (zB § 5 Lumb-Fangverbots-VO).
- Wenn es eine übliche Abkürzung gibt, ist diese im vorhesehenen Feld Übl. Abkürzung einzutragen, zB »Klang«.
Beitrag im Gesetzeskommentar
- Der einzelne Beitrag wird nicht im Literaturverzeichnis aufgenommen, sondern nur der gesamte Kommentar.
- Diese Schriften sind als Sammelwerke anzulegen.
- Geben Sie als Titelzusätze »[FS bzw. GedS] [Name des Widmungsträgers/der Widmungstägerin]« ein (bspw. »FS Kelsen«).
- Werden Widmungsgrund und Widmungsträger bereits im Titel genannt, befüllen Sie nicht das Feld Titelzus#tze sondern das Feld Kurzbeleg mit »[FS bzw. GedS] [Name des Widmungsträgers/der Widmungstägerin]«.
- Bei wiederholten Zitaten wird das Feld Kurzbeleg benutzt.
CSL (Zotero, Mendeley u.a.)
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