Frist für die Anerkennung wissenschaftlicher Arbeiten läuft aus!

Mit der UG-Novelle 2009 wurde die Möglichkeit der Anerkennung wissenschaftlicher Arbeiten mit Stichtag 31. Dezember 2010 beseitigt. Studierende haben daher noch bis 23. Dezember 2010 die Möglichkeit einen Antrag auf Anerkennung wissenschaftlicher Arbeiten im Bereich Studienrecht (UZA 1, 4. Stock, Kern D) einzureichen. Danach ist dies ausnahmslos nicht mehr möglich.

Studierenden, die noch auf die Beurteilung einer wissenschaftlichen Arbeit, für die sie einen Antrag auf Anerkennung stellen möchten, warten, wird dringend empfohlen, diesbezüglich mit ihrem Betreuer/ihrer Betreuerin Kontakt aufzunehmen. Die Beurteilung sollte in diesem Fall Anfang Dezember vorliegen, damit die Note jedenfalls rechtzeitig auf dem Sammelzeugnis aufscheint.

Contributed by Marlis Sobernig