Frist für die Anerkennung wissenschaftlicher Arbeiten läuft aus!
Mit der UG-Novelle 2009 wurde die Möglichkeit der Anerkennung wissenschaftlicher Arbeiten mit Stichtag 31. Dezember 2010 beseitigt. Studierende haben daher noch bis 23. Dezember 2010 die Möglichkeit
einen
Antrag auf Anerkennung wissenschaftlicher Arbeiten im Bereich
Studienrecht (UZA
1, 4. Stock, Kern D) einzureichen. Danach ist dies ausnahmslos nicht
mehr
möglich.
Contributed by Marlis Sobernig