Lernmaterialien auf Learn@WU: Was darf ich, was nicht?
Erst vor kurzem wurde die missbräuchliche Verwendung von Lernmaterialien gerichtlich verfolgt. Die beklagte Person wurde nicht nur zur Unterlassung zukünftiger Rechtsverstöße, sondern auch zur Tragung von Prozesskosten in der Höhe von mehreren tausend Euro verurteilt. Der Anlass war ein Verstoß gegen urheberrechtliche Bestimmungen und die einschlägigen Nutzungsbedingungen der Lernplattform.
Was war passiert?
Für die Erstellung einer Lernunterlage zur Prüfungsvorbereitung wurden Kontrollfragen und Beispiele aus Musterklausuren von Learn@WU einfach kopiert – ohne die Urheber/innen darüber in Kenntnis zu setzen. Die Lernunterlage mit den kopierten Inhalten wurde in weiterer Folge als gedrucktes Booklet an Studierende verkauft.
Warum ist das unzulässig?
In der Regel werden die auf Learn@WU angebotenen Lernmaterialien – seien es Folien, Lecturecasts, Kontrollfragen oder Musterklausuren – von Lehrenden und eLearning-Mitarbeiter/inne/n in aufwendiger Arbeit erstellt. Diese Lernmaterialien sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne weiteres für andere Zwecke als zum eigenen Gebrauch (=Lernen) – und erst recht nicht kommerziell – verwendet werden.
Die kommerzielle Nutzung von Inhalten der Plattform ist sicherlich ein besonders grober Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen. Doch auch andere, scheinbar geringere Vergehen können unangenehme Folgen haben, etwa das Online-Stellen von Learn@WU-Materialien auf anderen Plattformen. Bitte werfen Sie daher einen Blick auf die Webseite „Rechtliches zu Lernmaterialien“ und informieren Sie sich darüber, was im Zusammenhang mit Lernmaterialien auf Learn@WU erlaubt ist und was nicht.
Contributed by Veronika Schindelar