Syllabus
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Die Lehrveranstaltung gibt einen Überblick über das geltende österreichische Sozialrecht mit Schwerpunkt beim Sozialversicherungsrecht (insb nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, ASVG).
Bearbeitet werden insb Begriff, historische Entwicklung, Funktionen und die wichtigsten Teilgebiete des Sozial(versicherungs)rechts, Pflichtversicherung, SV-Träger, Meldungen und Beitragsrecht.
Leistungsrecht der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Legalzession, DG-Haftungsprivileg, Verfahren in Sozialrechtssachen.
Skizzierung von Arbeitslosenversicherung, bedarfsorientierter Mindestsicherung/Sozialhilfe, Pflegegeld, Versorgungssystemen und Familienlastenausgleich.
Nach dem Abschluss dieser LV haben die Studierenden Grundkenntnisse des geltenden österreichischen Sozialrechts erworben. Im Einzelnen sollen folgende Kenntnisse vorliegen:
1. Überblickswissen zum System, den Teilgebieten und den wichtigsten Rechtsgrundlagen des österreichischen Sozialrechts (insb des Sozialversicherungsrechts mit Schwerpunkt auf dem ASVG).
2. Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf sozialrechtliche Übungsfälle.
3. Korrekte Anwendung der sozialrechtlichen Fachterminologie.
4. Effiziente Recherche nach weiterführender Judikatur, Fachliteratur und einschlägigen Internetquellen.
Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nichterscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die gesamte LV besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht; ein 1-maliges Fehlen aus wichtigen Gründen ist aber möglich.
Präsentation des Lehrstoffes durch die LV-Leiterin (Vortrag, Begleitmaterialien); gemeinsame Erarbeitung von Falllösungen anhand von Übungsbeispielen; Fragen an die Teilnehmer/innen zur Förderung der mündlichen Mitarbeit und Fachdiskussion.
Es müssen drei positive Teilleistungen erbracht werden:
- Zwei mündliche Leistungen (lfd Mitarbeit bei den LV-Terminen und/oder mündliche Kurzprüfung im Anschluss an den Klausurtermin)
- Klausur (zum Gesamtstoff der LV).
Der erfolgreiche LV-Abschluss setzt eine positive Klausurleistung und mindestens zwei positive mündliche Leistungen voraus. Für die LV-Endnote ist primär die Klausurnote ausschlaggebend (Gewichtung 80%). Die beiden mündlichen Leistungen werden mit jeweils 10% berücksichtigt.
Die Aufnahme in die LV erfolgt entsprechend den geltenden Studienplänen.
Wenn Sie bereits zur LV angemeldet sind, aber an dieser LV nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist erfolgt nach dem „first-come, first-served Prinzip“.
Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden auf der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach dem Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach der Reihenfolge auf der Warteliste.
Pünktliche Anwesenheit in der ersten Einheit ist dringend notwendig. Freie Plätze - aufgrund von Nichterscheinen - können in der ersten Einheit vom LV-Leiter/von der LV-Leiterin an anwesende Studierende (gereiht nach Wartelistenplatz) vergeben werden.
Unit | Date | Contents |
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1 | 13. 2. 2019 | 1. Termin: ORGANISATORISCHES: Hinweise zum LV-Ablauf und Einleitung. INHALTE: Begriff, historische Entwicklung und Funktionen des Sozialrechts; Überblick über die wichtigsten Teilgebiete des österreichischen Sozialrechts und ihre Rechtsgrundlagen (Schwerpunkt: Allgemeines Sozialversicherungsrecht nach dem ASVG); begriffsbestimmende Merkmale des Sozialversicherungsrechts; sozialversicherungsrechtliche Grundbegriffe, SV-Zweige nach dem ASVG (KV, UV, PV) und SV-Träger; AlVG und AMS; Meldepflichten und beitragsrechtliche Grundfragen (inkl Entgeltbegriff). Versicherungsverhältnis: Anwendung der juristischen Falllösungstechnik anhand von Übungsfällen zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer nach § 4 Abs 2 ASVG in Abgrenzung vom freien Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG und vom "alten" und "neuen" Selbständigen nach § 2 GSVG. |
2 | 15. 2. 2019 | 2. Termin: Leistungsrecht (ausgewählte SV-Leistungen nach dem ASVG): Krankenversicherung (KV). Anwendung der juristischen Falllösungstechnik anhand einiger Übungsfälle zur Krankenversicherung nach dem ASVG. Unfallversicherung (UV). Anwendung der juristischen Falllösungstechnik anhand einiger Übungsfälle zur Unfallversicherung nach dem ASVG; Skizzierung der Legalzession und des DG-Haftungsprivilegs.
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3 | 18. 2. 2019 | 3. Termin: Skizzierung des Pensionsversicherungsrechts (PV) nach APG und ASVG; Skizzierung der Aufgaben und Hauptleistungen der Arbeitslosenversicherung; Überblick zum Verfahren in Sozialrechtssachen. Skizzierung weiterer Sachgebiete des Sozialrechts: zB Bundes-Pflegegeld; Bedarfsorientierte Mindestsicherung/Sozialhilfe; Versorgungssysteme; Kinderbetreuungsgeld; Familienlastenausgleich.
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4 | 22. 2. 2019 | Klausur zum Gesamtstoff der LV (Dauer 60 Minuten). Anschließend Möglichkeit zur Ablegung mündlicher Kurzprüfungen zum Gesamtstoff der LV, wenn bis dahin keine ausreichende laufende mündliche Mitarbeit vorliegt.
Lichtbildausweis und aktuelle unkommentierte Gesetzestexte nicht vergessen !!! |
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