Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
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Tuesday | 05/07/19 | 11:00 AM - 01:00 PM | TC.3.08 |
Tuesday | 05/14/19 | 11:00 AM - 01:00 PM | TC.3.08 |
Tuesday | 05/28/19 | 11:00 AM - 01:00 PM | TC.3.08 |
Tuesday | 06/04/19 | 11:00 AM - 01:00 PM | TC.5.18 |
Tuesday | 06/18/19 | 11:00 AM - 01:00 PM | TC.5.02 |
Friday | 06/21/19 | 11:00 AM - 01:00 PM | D3.0.222 |
Tuesday | 06/25/19 | 11:00 AM - 01:00 PM | TC.3.05 |
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Die Lehrveranstaltung gibt einen Überblick über das geltende österreichische Sozialrecht mit Schwerpunkt beim Sozialversicherungsrecht (insb nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, ASVG).
Bearbeitet werden insb Begriff, historische Entwicklung, Funktionen und die wichtigsten Teilgebiete des Sozial(versicherungs)rechts, Pflichtversicherung, SV-Träger, Meldungen und Beitragsrecht.
Leistungsrecht der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Legalzession, DG-Haftungsprivileg, Verfahren in Sozialrechtssachen.
Skizzierung von Arbeitslosenversicherung, bedarfsorientierter Mindestsicherung/Sozialhilfe, Pflegegeld, Versorgungssystemen und Familienlastenausgleich.
Nach dem Abschluss dieser LV haben die Studierenden Grundkenntnisse des geltenden österreichischen Sozialrechts erworben. Im Einzelnen sollen folgende Kenntnisse vorliegen:
1. Überblickswissen zum System, den Teilgebieten und den wichtigsten Rechtsgrundlagen des österreichischen Sozialrechts (insb des Sozialversicherungsrechts mit Schwerpunkt auf dem ASVG).
2. Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf sozialrechtliche Übungsfälle.
3. Korrekte Anwendung der sozialrechtlichen Fachterminologie.
4. Effiziente Recherche nach weiterführender Judikatur, Fachliteratur und einschlägigen Internetquellen.
Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht; das Versäumen von 2 LV-Einheiten ist auch ohne Entschuldigung möglich.
Es gibt drei Leistungsarten:
1. Mündliche Leistung inkl Falldarstellung [25%] (im Rahmen der laufenden Mitarbeit oder ggf in Form einer mündlichen Kurzprüfung),
2. Kurztest in der 3. Einheit [5%] sowie
3. die Klausur (zum Gesamtstoff der LV) [70%].
Das Fallkompendium wird vor der ersten Lehrveranstaltungseinheit auf Learn@WU hochgeladen. Bevorzugt Freiwillige, die noch keinen Fall dargestellt haben, werden angehalten, einen Fall des Fallkompendiums darzustellen.
Der Einstiegstest in der dritten Stunde betrifft die Abgrenzung des AN, freien DN und Selbständigen und dauert 10 Minuten.
Der erfolgreiche LV-Abschluss setzt eine positive Klausurleistung und eine positive mündliche Leistung voraus. Für die in Prozent errechnete Endnote ist somit überwiegend die Klausurnote ausschlaggebend.
Der Notenschlüssel für die Beurteilung derLehrveranstaltung sieht wie folgt aus:
50-62,49%: Genügend; 62,50-74,99%: Befriedigend; 75-87,49%: Gut; 87,50-100%: Sehr gut.
Die Aufnahme in die LV erfolgt entsprechend den geltenden Studienplänen.
Wenn Sie bereits zur LV angemeldet sind, aber an dieser LV nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist erfolgt nach dem „first-come, first-served Prinzip“.
Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden auf der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach dem Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach der Reihenfolge auf der Warteliste.
Pünktliche Anwesenheit in der ersten Einheit ist dringend notwendig. Freie Plätze - aufgrund von Nichterscheinen - können in der ersten Einheit vom LV-Leiter/von der LV-Leiterin an anwesende Studierende (gereiht nach Wartelistenplatz) vergeben werden.
Unit | Date | Contents |
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1 | Hinweise zum LV-Ablauf; Einführung; Pflichtversicherung |
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2 | Pflichtversicherung |
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3 | Krankenversicherung |
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4 | Unfallversicherung |
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5 | Organisation der Leistungserbringung, Pensionsversicherung |
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6 | Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung, Mindestsicherung/Sozialhilfe |
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7 | Klausur zum Gesamtstoff der LV (60 Minuten). |
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