Syllabus

Title
5430 Arbeitsrecht
Instructors
Mag. Verena Zwinger
Contact details
Type
VUE
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
02/15/19 to 02/22/19
Registration via LPIS
Notes to the course
This class is only offered in summer semesters.
Subject(s) Master Programs
Dates
Day Date Time Room
Tuesday 03/05/19 09:00 AM - 11:00 AM D4.0.022
Tuesday 03/12/19 09:00 AM - 11:00 AM D4.0.022
Tuesday 03/19/19 09:00 AM - 11:00 AM D4.0.022
Tuesday 03/26/19 09:00 AM - 11:00 AM D4.0.022
Tuesday 04/02/19 09:00 AM - 11:00 AM D4.0.022
Tuesday 04/09/19 09:00 AM - 11:00 AM D4.0.022
Tuesday 04/30/19 09:00 AM - 11:15 AM D4.0.022
Tuesday 05/07/19 09:00 AM - 11:00 AM D4.0.022
Tuesday 05/14/19 09:00 AM - 11:00 AM D4.0.022
Tuesday 05/21/19 09:00 AM - 11:00 AM D4.0.022
Tuesday 06/18/19 09:00 AM - 11:15 AM TC.2.02
Contents

Diese LV beinhaltet eine systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeitsrechts:

  • Arbeitsvertragsrecht
  • Arbeitsschutzrecht
  • Berufsverbandsrecht
  • Kollektivvertragsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht und
  • Arbeitskampfrecht

Im Zusammenhang mit dem vorvertraglichen Schuldverhältnis wird z.B. auf die Stellenausschreibung oder das „Fragerecht“ des Arbeitgebers beim Vorstellungsgespräch eingegangen.

Zum aufrechten Arbeitsverhältnis werden aus arbeitsvertragsrechtlicher Sicht neben den Hauptpflichten (Arbeit und Entgelt) und den Nebenpflichten (Treue und Fürsorge) der Vertragsparteien z.B. die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen, die Dienstnehmerhaftung, der Betriebsübergang, die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt oder das Urlaubsrecht eingehend behandelt.

Arbeitsschutzrechtlich stehen die Evaluierung arbeitsplatzbezogener Risiken, das Arbeitszeitrecht und der Verwendungsschutz für ausgewählte ArbeitnehmerInnengruppen (z.B. der Mutterschutz) im Vordergrund.

Im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts werden insbesondere die Besonderheiten des ArbeitnehmerInnenbegriffs, die begriffsbestimmenden Merkmale eines Betriebs (bzw. Unternehmens oder Konzerns), die Struktur der Belegschaftsvertretung (Belegschaftsorgane, vor allem Betriebsrat), die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie das Regelungsinstrument der Betriebsvereinbarung erörtert.

Auf der „überbetrieblichen“ Ebene werden vor allem die Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der ArbeitnehmerInnen (Kammern, Koalitionen) vorgestellt und das Kollektivvertragsrecht umfassend aufgearbeitet (z.B. Kollektivvertragsfähigkeit, zulässige Regelungsinhalte und Normwirkung).

Schließlich werden die einzelnen Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung, Boykott) erklärt und insbesondere die Rechtsfolgen ausgelotet, die ArbeitnehmerInnen bei einer Streikteilnahme drohen (Entlassungsgrund?).

Ein Darstellungsschwerpunkt der LV ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Zusammenhang werden zunächst die einzelnen Beendigungsarten erläutert und voneinander abgegrenzt. sowie die Rechtsansprüche bei Vertragsbeendigung (z.B. Abfertigung, Betriebspension, Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung oder Arbeitszeugnis) dargestellt.

Bei der Präsentation des gesamten Lehrstoffes wird den Zusammenhängen zwischen den einzelnen Arbeitsrechtsbereichen große Beachtung geschenkt. Ein wichtiges Beispiel für diese Betrachtungsweise ist die Aufarbeitung des Kündigungs- und Entlassungsrechts, wo einander arbeitsvertragliche (z.B. Beendigungserklärung, Kündigungsfristen und -termine; Entlassungsgründe) und betriebsverfassungsrechtliche Regelungen (Anfechtungsmöglichkeit in betriebsratspflichtigen Betrieben – „allgemeiner Bestandschutz“) ergänzen.

Schließlich wird der arbeitsrechtliche Lehrstoff durch Hinweise auf Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere zum Sozialversicherungsrecht) ergänzt.

Learning outcomes
  • Breites Basiswissen des geltenden Arbeitsrechts und Kenntnis der Zusammenhänge zwischen dessen Teilgebieten
  • Problembewusstsein für arbeitsrechtliche Fragestellungen
  • Erkennen wichtiger Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere zum Sozialversicherungsrecht)
  • Befähigung zur Analyse und Lösung grundlegender Rechtsfragen des Arbeitsrechts
  • Korrekter Umgang mit Gesetzestexten
  • Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf Fallbeispiele zum Arbeitsrecht
  • Fundiertes Argumentieren in arbeitsrechtlichen Fachdiskussionen

Zusammenfassend sind die Studierenden nach dem positiven Abschluss dieser LV in der Lage, arbeitsrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.

Attendance requirements

Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Die Anwesenheitspflicht für diese Lehrveranstaltung beträgt mindestens 70 % der angekündigten LV-Einheiten, dh unentschuldigtes Fehlen im Ausmaß von 3 Einheiten ist möglich.

Teaching/learning method(s)
Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt nach einer kurzen theoretischen Einführung in den jeweiligen Themenbereich (Vortrag) anhand der Lösung praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur.
Assessment

Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:

  1. Mündliche Leistung - Mitarbeit
  2. Zwischenklausur 
  3. Endklausur zum Gesamtstoff der LV

Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus den Noten der Zwischenklausur (40%), der Abschlussklausur (45%) und der mündlichen Mitarbeit (15%) zusammen.  Für eine positve Endnote müssen mindestens zwei der drei Teilleistungen eindeutig positiv sein. Ferner ist die Teilnahme an der Abschlussklausur für den positiven Abschluss der LV erforderlich. Bei einer negativen Abschlussklausur muss die Zwischenklausur mindestens mit der Note "befriedigend" absolviert worden sein, eine kontinuierliche gute Mitarbeit vorliegen und ein "genügend" bei der Abschlussklausur nur knapp verfehlt worden sein (dh es muss klar erkennbar sein, dass sich die betroffenen Studierenden auch für die zweite Klausur vorbereitet haben).

Zudem gilt, dass, sobald eine Leistung erbracht wurde, die Lehrveranstaltung auch mit einer Benotung abgeschlossen wird.

Bei den Klausuren dürfen unkommentierte Gesetzestexte (zB ein Arbeitsrechts-Kodex) verwendet werden.                                                                                                                                                        

 

Prerequisites for participation and waiting lists
Positive Absolvierung der LV „Einführung in das Management“
Readings
1 Author: Marhold, Franz/Friedrich, Michael
Title: Österreichisches Arbeitsrecht

Publisher: Springer Science & Business
Edition: 3. Auflage
Year: 2016
2 Author: Stech, Edda /Ercher-Lederer, Gerda/Doralt Werner (Hrsg.)
Title:

Kodex Arbeitsrecht


Publisher: Linde-Verlag
Edition: aktuelle Auflage
Remarks: Ausleihen über WU-Bibliothek oder Institutsbibliothek möglich, auch ältere Ausgaben
3 Author: Drs
Title: Arbeits- und Sozialrecht

Publisher: Manz
Edition: 4.0
Year: 2017
4
Title:

Eichinger/Kreil/Sacherer

Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht


Publisher: Facultas
Edition: 13
Year: 2018
Availability of lecturer(s)

Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht

per E-Mail: verena.zwinger@wu.ac.at

Other


Last edited: 2019-07-15



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