Zwei mündliche Leistungen (im Rahmen der lfd Mitarbeit und/oder in Form einer mündlichen Kurzprüfung im Anschluss an den Klausurtermin) und die Klausur (zum Gesamtstoff der LV).
Der erfolgreiche LV-Abschluss setzt eine positive Klausurleistung und mindestens zwei positive mündliche Leistungen voraus. Für die LV-Endnote ist primär die Klausurnote ausschlaggebend (80%). Die 2 mündlichen Leistungen (je 10%) entscheiden va bei "Zwischennoten" über die "bessere" oder die "schlechtere" Note. Wiederholte ausgezeichnete mündliche Leistungen können zur Anhebung der LV-Endnote gegenüber der Klausurnote um einen Notengrad führen, im Falle eines "Nichtgenügend" auf die Klausur jedoch nur dann, wenn das "Genügend" nicht um mehr als drei Punkte verfehlt wurde.