Bei weiterhin eingeschränktem Campusbetrieb ist nun folgender alternativer Ablauf geplant:
Alle Einheiten werden - da die jetzt gebuchten Hörsäle genügend Platz bieten - in Präsenz stattfinden.
Die Klausur findet nach Möglichkeit normal am Campus statt.
Die Lehrveranstaltung hat das Regelungskonzept, die Systematik, die zentralen Inhalte des europäischen Arbeits- und Sozialrechts und seine Einwirkung auf das nationale Recht zum Gegenstand. Darüber hinaus werden ausgewählte Teilgebiete des europäischen Arbeits- und Sozialrechts anhand der EuGH-Judikatur vertieft dargestellt. Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt im ersten Teil der Lehrveranstaltung (das sind die ersten drei Einheiten) anhand eines Theorieblocks mit Rücksicht auf die aktuelle Rechtsentwicklung in der Rechtssetzung, Rechtsdogmatik und der Judikatur des EuGH. Im zweiten Teil der Veranstaltung werden ausgewählte Themen von den Studierenden selbständig ausgearbeitet und insbesondere in Referaten mit anschließender Diskussion präsentiert. In diesem Zusammenhang werden einschlägige Entscheidungen des EuGH und der österreichischen Gerichte analysiert und aktuelle Probleme aufgegriffen.
Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht. Die duchgehende Anwesenheit ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der LV. Akzeptiert wird maximal ein einmaliges Fehlen in einer Einheit mit vorheriger Entschuldigung aus wichtigen Gründen. Nichterscheinen in der ersten Einheit führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung)
Diese dreistündige Lehrveranstaltung des neuen Studienplans vereinigt zwei zweistündige Kurse des alten Studienplans, nämlich die LV „Grundlagen des Europäischen Arbeits- und Sozialrechts“ und die LV „Spezialthemen zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht“. Die Lehrveranstaltung kombiniert die Konzepte dieser beiden früheren Lehrveranstaltungen und besteht dementsprechend aus zwei Teilen.
Im ersten Teil der LV werden die Grundprinzipien und die Systematik des europäischen Arbeits- und Sozialrechts und seine Einwirkung auf das nationale Recht mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des EuGH vermittelt. Es wird ein Überblick über die wichtigsten Rechtsbereiche des europäischen Arbeits- und Sozialrechts gegeben.
Der zweite Teil der Veranstaltung dient der Vertiefung ausgewählter Teilbereiche des europäischen Arbeits- und Sozialrechts, insbesondere der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Gleichbehandlung, der atypischen Arbeitsverhältnisse, des Betriebsübergangs, der Massenentlassung, des Mutterschutzes und des kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich der Unternehmensmitbestimmung. Es werden aktuelle Entscheidungen des EuGH analysiert, der maßgebende rechtliche Rahmen erörtert und die Einwirkung auf das nationale Recht besprochen.
Die Themen des zweiten Teils sollen die Studierenden selbständig bearbeiten und darüber ein Referat halten. Schwerpunkt des Referates bildet die Darstellung des einschlägigen europäischen Rechts, die Analyse ausgewählter Judikatur und die Auswirkungen auf das nationale Recht. Im Anschluss folgt eine Diskussion, die der genaueren Problemanalyse und Beantwortung von Fragen dient.
Die aktive Mitarbeit in beiden Teilen der Lehrveranstaltung ist ausdrücklich erwünscht und wird positiv bewertet. Die Mitarbeit bedeutet die Mitwirkung an den Falllösungen (auch selbständige Falllösung) und die Teilnahme an den Diskussionen.
Die Klausur zu dieser Lehrveranstaltung findet am 20. November 2020 statt.
Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der LV zu erbringen. Es besteht Anwesenheitspflicht. Einmaliges Fehlen in einer Einheit mit Entschuldigung aus wichtigen Gründen wird toleriert.
Die Endnote setzt sich aus drei Teilleistungen zusammen:
1. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme in den Diskussionen (20 %).
2. Ca. 40-minütiges Referat (mit ppt-Präsentation), gefolgt von einer Diskussion (30 %).
3. Klausur (50 %).
Achtung: Für eine positive Beurteilung der LV ist eine positive Klausur zwingend notwendig. Bei einer negativen Klausur wird - unabhängig von der Beurteilung des Referats und der Mitarbeit - die ganze LV negativ bewertet.
Die Aufnahme in die LV erfolgt entsprechend den geltenden Studienplänen.
Wenn Sie bereits zur LV angemeldet sind, aber an dieser LV nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist erfolgt nach dem "first-come, first-served Prinzip". Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden auf der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach dem Studienerfolg zugeteilt (also nicht nach der Reihenfolge auf der Warteliste).
Pünktliche Anwesenheit in der ersten Einheit ist dringend notwendig. Aufgrund von unentschuldigtem Fernbleiben in der ersten Einheit frei werdende Plätze können in der ersten Einheit von dem LV-Leiter an anwesende Studierende vergeben werden.
Nach der LV, bzw per E-Mail an: Alexandra.Reisinger@sms.law
Absenzen sind bitte elektronisch und VOR der geplanten Abwesenheit bekanntzugeben.
Für alle Einheiten besteht generell Anwesenheitspflicht. Ein Nicht-Erscheinen in der ersten Einheit führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung).