Diese dreistündige Lehrveranstaltung des neuen Studienplans vereinigt zwei zweistündige Kurse des alten Studienplans, nämlich die LV „Grundlagen des Europäischen Arbeits- und Sozialrechts“ und die LV „Spezialthemen zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht“. Die Lehrveranstaltung kombiniert die Konzepte dieser beiden früheren Lehrveranstaltungen und besteht dementsprechend aus zwei Teilen.
Im ersten Teil der LV werden die Grundprinzipien und die Systematik des europäischen Arbeits- und Sozialrechts und seine Einwirkung auf das nationale Recht mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des EuGH vermittelt. Es wird ein Überblick über die wichtigsten Rechtsbereiche des europäischen Arbeits- und Sozialrechts gegeben.
Der zweite Teil der Veranstaltung dient der Vertiefung ausgewählter Teilbereiche des europäischen Arbeits- und Sozialrechts, insbesondere der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Gleichbehandlung, der atypischen Arbeitsverhältnisse, des Betriebsübergangs, der Massenentlassung, des Mutterschutzes und des kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich der Unternehmensmitbestimmung. Es werden aktuelle Entscheidungen des EuGH analysiert, der maßgebende rechtliche Rahmen erörtert und die Einwirkung auf das nationale Recht besprochen.
Die Themen des zweiten Teils sollen die Studierenden selbständig bearbeiten und darüber ein Referat halten. Schwerpunkt des Referates bildet die Darstellung des einschlägigen europäischen Rechts, die Analyse ausgewählter Judikatur und die Auswirkungen auf das nationale Recht. Im Anschluss folgt eine Diskussion, die der genaueren Problemanalyse und Beantwortung von Fragen dient.
Die aktive Mitarbeit in beiden Teilen der Lehrveranstaltung ist ausdrücklich erwünscht und wird positiv bewertet. Die Mitarbeit bedeutet die Mitwirkung an den Falllösungen (auch selbständige Falllösung) und die Teilnahme an den Diskussionen.
Die Klausur zu dieser Lehrveranstaltung findet am 20. November 2020 statt.