Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 10/07/20 | 12:00 PM - 02:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 10/14/20 | 12:00 PM - 02:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 10/21/20 | 12:00 PM - 02:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 10/28/20 | 12:00 PM - 02:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 11/04/20 | 12:00 PM - 02:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 11/11/20 | 12:00 PM - 02:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 11/18/20 | 12:00 PM - 02:00 PM | Online-Einheit |
Saturday | 11/21/20 | 12:00 PM - 02:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 11/25/20 | 12:00 PM - 02:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 12/02/20 | 12:00 PM - 02:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 12/09/20 | 12:00 PM - 02:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 12/16/20 | 12:00 PM - 02:00 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 01/13/21 | 12:00 PM - 02:00 PM | Online-Einheit |
Thursday | 01/21/21 | 08:00 AM - 10:00 AM | Online-Einheit |
On this page:
- Contact details
- Procedure for the course when limited activity on campus
- Contents
- Learning outcomes
- Attendance requirements
- Teaching/learning method(s)
- Assessment
- Prerequisites for participation and waiting lists
- Recommended previous knowledge and skills
- Availability of lecturer(s)
- Readings
- Unit details
In welchem Modus wird die Lehrveranstaltung abgehalten?
- Die Lehrveranstaltung findet im Falle eines „Plan B“ ausschließlich im Distanzmodus statt.
- Sofern eine Präsenzklausur nicht möglich ist, erfolgt die Klausur online über die LEARN-Plattform.
Welche Lehr-/Lernmethoden werden eingesetzt?
- Die einzelnen Lehrveranstaltungseinheiten werden online über MS Teams zu den jeweils im VVZ angekündigten Zeiten im Live-Format abgehalten.
- Die Studierenden sind dazu angehalten, die Inhalte der einzelnen LV-Einheiten im Selbststudium vorzubereiten.
- Zusätzlich stehen auf der LEARN-Plattform ergänzende Lernmaterialien zur Verfügung:
- verschiedene Musterklausuren mit Lösungen als Audio-Lecturecast zu jedem Teilbereich der LV
- interaktives Online-Lernmodul zu jedem Teilbereich der LV
- Musterlösung eines Klausurfalles zu jedem Teilbereich der LV
- verschiedene Musterklausuren mit Lösungen als Audio-Lecturecast zu jedem Teilbereich der LV
Was erwarten wir?
- Es wird von den Studierenden erwartet, die zuvor bekanntgegebenen Inhalte der einzelnen LV-Einheiten im Selbststudium vorzubereiten.
- Die Einheiten der Teilbereiche sind aufbauend ausgestaltet, die Anwesenheit der Studierenden wird daher vorausgesetzt.
- Voraussetzung für die Teilnahme an der LV ist, dass die Studierenden über die erforderliche technische Infrastruktur, bestehen aus Computer mit Kamera und Mikrofon, verfügen.
Wie wird die Anwesenheit geregelt?
- Die Anwesenheit ist grundsätzlich in jeder Einheit erforderlich und wird stichprobenartig in Form von Aufrufen überprüft.
Wie findet die Leistungsbeurteilung statt, d.h. welche Beurteilungsformen werden dafür eingesetzt? Wie setzt sich die Gesamtbeurteilung zusammen?
- Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand von zwei Teilklausuren (je 45 Punkte) und der aktiven Mitarbeit in den LV-Einheiten (10 Punkte).
- Die erste Teilklausur umfasst ausschließlich den Bereich Urheber- und Markenrecht.
- Die zweite Teilklausur umfasst ausschließlich den Bereich Lauterkeitsrecht und Kartellrecht.
- Insgesamt können maximal 10 Mitarbeitspunkte erlangt werden. Die Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
- Mitarbeitsüberprüfung (5 Punkte)
Für die Mitarbeitsüberprüfung werden eine Woche im Voraus fünf Studierende ausgewählt, welche als DiskussionspartnerInnen die Inhalte der nächsten Einheit vorbereiten. Jeder Studierende erhält dadurch die Möglichkeit, maximal 5 Mitarbeitspunkte zu erlangen.
- Laufende Mitarbeit (5 Punkte)
In den restlichen Einheiten kann durch laufende Mitarbeit jeweils 1 Punkt pro LV-Einheit erlangt werden.
- Mitarbeitsüberprüfung (5 Punkte)
- Die erste Teilklausur umfasst ausschließlich den Bereich Urheber- und Markenrecht.
Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns - vorher - darüber informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Der Binnenmarkt der EU folgt grundsätzlich den Prinzipien einer marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung. Der einzelne Wettbewerber strebt aber im Allgemeinen nach einer Situation in der (für ihn) wenig bis gar kein Wettbewerb herrscht. Die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs muss also abgesichert werden. Rechtlich geschieht dies durch das Kartellrecht und das Lauterkeitsrecht. Die Beurteilung einer geschäftlichen Handlung setzt also Kenntnisse in diesen Bereichen voraus, diese sollen den Studierenden in dieser LV vermittelt werden.
Ebenfalls eine bedeutende Stellung in unserer Wirtschaftsordnung nehmen Immaterialgüterrechte ein. Geistiges Eigentum zählt weltweit zu den wichtigsten Wirtschaftsgütern, denn selbst herausragende Innovationen hätten keinen wirtschaftlichen Wert ohne Immaterialgüterrechte. Immaterialgüterrechte, darunter ist das Urheberrecht einerseits sowie insb das Patent-, Muster-, und Markenrecht andererseits zu verstehen, nehmen damit eine zentrale Rolle für Innovation und Marketing ein.
Für das Immaterialgüterrecht werden die Schwerpunkte auf folgende Bereiche gelegt: Schutzfähigkeit; Schutzumfang; Rechtsverletzung und Rechtsschutz.
Dabei wird auf folgende Rechtsgebiete näher eingegangen: Urheberrecht und Markenrecht.
Schwerpunkt der wettbewerbsrechtlichen Analyse bildet das UWG und die Analyse von Geschäftspraktiken im geschäftlichen Verkehr. Im Bereich des Kartellrechts wird auf das Kartellverbot, das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und die Fusionskontrolle näher eingegangen.
Die Lehrveranstaltung soll die teilnehmenden Studierenden zum praxisnahen Umgang mit Immaterialgüterrechten sowie zur selbständigen Erarbeitung lauterkeits- und kartellrechtliche Fragestellungen befähigen.
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage, die Bedeutung des Wirtschaftsguts „Geistiges Eigentum“ im betriebswirtschaftlichen Kontext einschätzen und zweckmäßig verwerten zu können. Darüber hinaus werden jene theoretischen Grundlagen vermittelt, die zur UWG-konformen Geschäftsausübung erforderlich sind.
In der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht, ein unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung. Ein einmaliges Fehlen vor der ersten Teilklausur wird toleriert. Nach der ersten Klausur führt insgesamt mehr als zweimaliges Fernbleiben – von Härtefällen abgesehen – zur negativen Beurteilung.
Diese Lehrveranstaltung gliedert sich in einen immaterialgüterrechtlichen Teil einerseits und einen lauterkeits- und kartellrechtlichen Teil andererseits. Die Erarbeitung des Stoffes erfolgt anhand von Fällen, die eine Verknüpfung von Theorie und Praxis ermöglichen.
Von den Studierenden wird eine intensive Vor- und Nachbereitung des Stoffes und der vorzubereitenden Fälle der jeweiligen Einheit verlangt. Dies ist für das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung unbedingt erforderlich.
Die Gesamtnote setzt sich aus folgenden Teilleistungen zusammen:
- Klausur aus dem Bereich Immaterialgüterrecht (45%)
- Klausur aus dem Bereich UWG/Kartellrecht (45%)
- Mitarbeit bzw qualifizierte Diskussionsbeiträge (10%)
Die Vorbereitung kann für die Mitarbeitspunkte durch Aufrufen seitens der Vortragenden jederzeit überprüft werden.
Für ein positives Absolvieren der Lehrveranstaltung müssen Sie bei der zweiten Teilklausur mindestens ein Drittel der möglichen Punkte erreichen, maßgeblich ist jedoch stets der Gesamteindruck (dies gilt insbesondere auch für die Punktevergabe bei den schriftlichen Leistungsfeststellungen).
Bitte beachten Sie folgende Regelungen bei Klausuren:
Erlaubte Hilfsmittel sind:
- Kodex (unkommentierte gebundene Gesetzesausgabe) oder FlexLex Gesetzessammlung Unternehmensrecht
- Taschenrechner ohne Textspeicherfunktion
Beachten Sie folgende Regelungen bzgl Ihrer Kodizes:
Erlaubt sind:
- Unterstreichungen und Markierungen
- Reine Paragraphenverweise
- Durchsichtige bzw transparente Post-Its, die Beschriftung mit Gesetzestiteln/Gesetzesüberschriften/Gesetzesabkürzungen ist erlaubt
Verboten sind:
- Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter
- Prüfungsschemata
- Sonstige Zeichen
- Zusätzliche Blätter
Die Kodizes werden während der Prüfung kontrolliert.
Notenschlüssel:
- Sehr gut: ab 85
- Gut ab: 73,5
- Befriedigend: ab 60,5
- Genügend: ab 50,5
- Nicht genügend: unter 50,5
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“. Nach Ende der Anmeldefrist werden 30 Plätze nach folgenden Kriterien vergeben:
1. Erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltung "Zivilrecht für Fortgeschrittene"
2. Studienfortschritt (nach ECTS-Punkten)
Bitte tragen Sie sich nur dann in die jeweilige Warteliste ein, wenn Sie tatsächlich an diesem Kurs teilnehmen können. Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
iplaw@wu.ac.at
Studierende der WU sind aufgefordert, ihre WU-Mailadresse (h+matrikelnummer@wu.ac.at bzw vorname.nachname@s.wu.ac.at) für alle Anfragen zu verwenden.
Bitte geben Sie auch Ihre Matrikelnummer in Ihrer E-Mail-Nachricht an, damit Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden kann.
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