Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
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Wednesday | 09/07/22 | 12:00 PM - 02:00 PM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Friday | 09/09/22 | 12:00 PM - 02:15 PM | TC.0.01 ERSTE |
Monday | 09/12/22 | 01:00 PM - 03:15 PM | TC.0.02 |
Wednesday | 09/14/22 | 12:00 PM - 02:15 PM | TC.0.01 ERSTE |
Wednesday | 09/21/22 | 12:00 PM - 02:30 PM | TC.0.01 ERSTE |
Die Lehrveranstaltung gibt einen Überblick über das System der sozialen Sicherheit in Österreich mit Schwerpunktsetzung beim Sozialversicherungsrecht (insb nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, ASVG).
Bearbeitet werden insb Begriff, historische Entwicklung, Funktionen und die wichtigsten Teilgebiete des Sozial(versicherungs)rechts, Pflichtversicherung, SV-Träger, Meldungen und Beitragsrecht.
Leistungsrecht der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Legalzession, DG-Haftungsprivileg, Verfahren in Sozialrechtssachen.
Skizzierung von Arbeitslosenversicherung, Mindestsicherung/Sozialhilfe, Sozialentschädigung/Versorgung und Pflegegeld.
Nach dem Abschluss dieser LV haben die Studierenden Grundkenntnisse des geltenden österreichischen Sozialrechts erworben. Im Einzelnen sollen folgende Kenntnisse vorliegen:
1. Überblickswissen zum System, den Teilgebieten und den wichtigsten Rechtsgrundlagen des österreichischen Sozialrechts (insb des Sozialversicherungsrechts mit Schwerpunkt auf dem ASVG).
2. Auffinden und Heranziehen weiterführender sozialrechtlicher Judikatur, Fachliteratur und einschlägiger Internetquellen.
3. Kenntnis der sozialrechtlichen Fachterminologie.
4. Anwendung der erworbenen Fachkenntnisse auf konkrete Fallbeispiele.
5. Umsetzung der in der Vorlesung vermittelten Fachkenntnisse bei der Lehrveranstaltungsprüfung (LVP Grundzüge des Sozialrechts).
Es besteht keine Anwesenheitspflicht. Sie können sich unabhängig von einer Anmeldung zur Lehrveranstaltung für die LVP Grundzüge des Sozialrechts anmelden. Eine Anmeldung zur Lehrveranstaltung ist jedoch insb. im Hinblick auf den Zugang zu den verwendeten Unterlagen ratsam.
Systematische Vermittlung des Lehrstoffes durch begleitende Power Point Präsentationsfolien der Lehrveranstaltungsleiterin. Eine aktive Teilnahme der Studierenden durch Fragen und Diskussionsbeiträge ist ausdrücklich erwünscht. Bei Bedarf erfolgen auch praktische Hinweise zur erfolgreichen Anwendung der vermittelten Fachkenntnisse bei der LVP in Form eines MC-Tests.
Im Rahmen der Lehrveranstaltung findet keine Leistungsbeurteilung statt. Die Vorlesung dient insbesondere der Vermittlung des Lehrstoffes für die Ablegung der LVP Grundzüge des Sozialrechts (MC-Test), die an drei Terminen pro Semester in den Prüfungswochen (Großprüfungen) abgehalten wird.
Für die Anmeldung zur LVP ist der vorherige Besuch der Vorlesung nicht erforderlich.
Informationen zur Prüfung:
Die Prüfung findet als Multiple-Choice-Test statt und umfasst sowohl Fallbeispiele als auch Fragen. Bei der Prüfung dürfen unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Die richtig gelösten Prüfungsaufgaben werden je nach Schwierigkeitsgrad mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet. Es werden Teilpunkte vergeben!
Die Prüfung wird bei Erreichung von mindestens 50% der Maximalpunktezahl (= 40 Punkte) positiv beurteilt.
Notenschlüssel: insgesamt 40 Punkte
Genügend: ab 50% = 20 - 25 Punkte
Befriedigend: ab 65% = 26 - 31 Punkte
Gut: ab 80% = 32 - 36 Punkte
Sehr gut: ab 90% = 36 - 40% Punkte
Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung erfolgt entsprechend dem Studienplan für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht.
Dringend zu empfehlen sind Vorkenntnisse aus dem Fach Arbeitsrecht insb zum Individualarbeitsrecht (zB Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnissen, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz).
Die Power Point Präsentation der Lehrveranstaltungsleiterin ist auf Learn@WU unter "Dateiablage" abrufbar.
Unit | Date | Contents |
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1 | Einführung Überblick über die wichtigsten Teilgebiete des österreichischen Sozialrechts und ihre Rechtsgrundlagen (Schwerpunkt: Allgemeines Sozialversicherungsrecht nach dem ASVG); Erläuterung der verschiedenen Sicherungsmodelle Abgrenzung der Begriffe "Sozialrecht" und "Sozialversicherungsrecht"; Erläuterung von sozialen Risiken und Grundfunktion der Sozialversicherung; Hinweise auf "Meilensteine" in der historischen Entwicklung des Sozialversicherungsrechts in Österreich; Rechtsgrundlagen; Erörterung begriffsbestimmender Merkmale des Sozialversicherungsrechts. Zum Sozialversicherungsrecht ieS: Überblick über die Organisation der Sozialversicherung. Versicherungszweige nach dem ASVG (KV, UV, PV) und ergänzende Arbeitslosenversicherung (AlV) nach dem AlVG; Durchführung durch SV-Träger und AMS; Versicherungsverhältnis und versicherter Personenkreis: Pflichtversicherung nach dem ASVG. Schwerpunkt beim Dienstnehmer (§ 4 Abs 2 ASVG) in Abgrenzung vom freien Dienstnehmer (§ 4 Abs 4 ASVG) und von "alten" und "neuen" Selbständigen nach § 2 GSVG; Meldepflichten und beitragsrechtliche Grundfragen (inkl Entgeltbegriff). Pflichtversicherung nach dem ASVG. Schwerpunkt beim Dienstnehmer (§ 4 Abs 2 ASVG) in Abgrenzung vom freien Dienstnehmer (§ 4 Abs 4 ASVG) und von "alten" und "neuen" Selbständigen nach § 2 GSVG; Meldepflichten und beitragsrechtliche Grundfragen (inkl Entgeltbegriff). |
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2 | 1. Fortsetzung Versicherungsverhältnis 2. Krankenversicherung (KV): Erfasster Personenkreis, Organisation, Aufgaben und ausgewählte Leistungen; Versicherungsfall Krankheit am Beispiel des ASVG: Formen der Krankenbehandlung, Organisation der Leistungserbringung, Behandlung im Ausland; |
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3 | Krankenversicherung (Fortsetzung): Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit unfolge Krankheit; VF Wiedereingliederung nach langer Krankheit; VF geminderte Arbeitsfähigkeit; VF Mutterschaft; sonstige Leistungen; Unfallversicherung (UV): Aufgaben, Versicherungsfälle und ausgewählte Leistungen (einschließlich der Leistungsvoraussetzungen) der gesetzlichen Unfallversicherung am Beispiel des ASVG; Skizzierung der Legalzession (einschließlich Regress) und des Dienstgeberhaftungsprivilegs. |
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4 | Pensionsversicherungsrecht (PV): Rechtsgrundlagen, erfasster Personenkreis, Skizzierung von Aufgaben, Versicherungsfällen und ausgewählten Leistungen der gesetzlichen Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) und ASVG; Versicherungsfall Alter; VF Geminderte Arbeitsfähigkeit; VF des Todes; Das Verfahren in Sozialrechtssachen; |
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5 | Arbeitslosenversicherung (AlV): Aufgaben, Anwendungsbereich und ausgewählten Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach dem AlVG. Pflegevorsorge: Leistungen, Organisation, Verfahren; Sozialhilfe Familienleistungen |
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