Die VUE ist in zwei Abschnitte untergliedert. Im Grundlagenabschnitt werden die Grundlagen des Erbrechts behandelt:
- Gesetzliche Erbfolge
- Letztwillige Verfügungen
- Pflichtteilsrecht
Im Anschluss daran werden im Vertiefungsabschnitt gemeinsam mit einem Gastvortragenden verfahrensrechtliche Aspekte und besonders praxisrelevante oder dogmatisch anspruchsvolle Probleme der Vermögensnachfolge behandelt. Stoff der Klausur ist der gesamte Stoff der VUE.