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Title
5647 Einführung in die Rechtswissenschaften
Instructors
Univ.Prof. Dr. Martin Spitzer, Univ.Prof. Dr. Harald Eberhard
Type
LVP
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
08/23/18 to 09/02/18
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Monday 09/03/18 08:00 AM - 10:30 AM TC.0.10 Audimax
Tuesday 09/04/18 08:00 AM - 10:30 AM TC.0.10 Audimax
Wednesday 09/05/18 08:00 AM - 10:30 AM TC.0.10 Audimax
Thursday 09/06/18 08:00 AM - 10:30 AM TC.0.10 Audimax
Friday 09/07/18 03:00 PM - 05:30 PM TC.0.10 Audimax
Saturday 09/08/18 10:00 AM - 02:00 PM TC.0.10 Audimax
Wednesday 09/12/18 08:00 AM - 10:30 AM TC.0.10 Audimax
Thursday 09/13/18 08:00 AM - 10:30 AM TC.0.10 Audimax
Friday 09/14/18 08:00 AM - 10:30 AM TC.0.10 Audimax
Tuesday 09/18/18 08:00 AM - 10:30 AM TC.0.10 Audimax
Wednesday 09/19/18 08:00 AM - 10:30 AM TC.0.10 Audimax
Contents

I.    Grundlagen und Methodenlehre

II.   Zivilrecht

III.  Öffentliches Recht

IV.  Grundzüge der Rechts- und Staatsphilosophie

Learning outcomes

Nach erfolgreicher Absolvierung verfügen die Studierenden über die im Rahmen der LV vermittelten Kenntnisse und sind in der Lage, juristische Fragestellungen anhand konkreter Fallbeispiele zu lösen, eigene Ergebnisse logisch und strukturiert zu begründen und juristisch zu argumentieren.

Teaching/learning method(s)

Im Rahmen der Lehrveranstaltung wird der Prüfungsstoff in der Vorlesung und anhand des Lehrbuches vermittelt. Die Studierenden werden mit Hilfe von praktischen Beispielen mit der Methodenlehre sowie den Grundbegriffen des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts, den historischen Grundlagen des Privatrechts, sowie den Grundzügen der Rechts- und Staatsphilosophie vertraut gemacht. Anschließend verfügen sie über ein Fundament, das für die weitere juristische Ausbildung unabdingbar ist.

Assessment

Was ist Prüfungsstoff?

Prüfungsstoff ist der Lehrbuch "Einführung in die Rechtswissenschaften" in der 4. Auflage und die in der Vorlesung behandelten Inhalte. Zusätzlich empfehlen wir die Verwendung des Prüfungsvorbereitungsskriptums.

 

In welcher Form wird geprüft?

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, einem Multiple-Choice-Teil sowie einem offenen Teil.

 

Multiple-Choice Teil

Der MC-Teil besteht aus 20 Fragen zu Theorie oder kurzen Fällen. Sie erhalten zu jeder Frage 5 Antwortmöglichkeiten, von denen mindestens eine korrekt ist, aber auch alle korrekt sein können.

Offener Teil

Der offene Teil (2 Prüfungsbögen: 1 Bogen Öffentliches Recht und 1 Bogen Privatrecht) kann aus Fällen und/oder Theoriefragen bestehen. Schreiben Sie bitte in ganzen Sätzen. Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der Qualität der Begründung.

 

Wie setzt sich die Note zusammen?

Der offene Teil wird nur korrigiert, wenn beim Multiple-Choice-Teil zumindest 50% der Höchstpunkteanzahl erreicht wurde (die erreichten Prozent werden dabei stets auf die nächste ganze Prozentzahl aufgerundet).

Eine positive Gesamtbeurteilung setzt weiters voraus, dass neben der positiven Absolvierung des Multiple-Choice-Teils auch beim offenen Teil insgesamt zumindest 50% der Gesamtpunkteanzahl erreicht wurden. Die Prüfung kann also nur bestanden werden wenn beide Teile (MC-Teil und offener Teil) für sich positiv bestanden wurden.

Die Gesamtnote ergibt sich aus der Addition der erreichten Prozent des MC-Teils und des offenen Teils, geteilt durch zwei (%-MC + %-OT / 2).

Beispiel: 64% auf den MC-Teil + 58% auf den Offenen Teil ergeben eine Gesamtprozentanzahl von 61%.

 

Wie lange dauert die Prüfung?

Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

 

Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt separat zur Lehrveranstaltung. Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung ist nicht ausreichend, um zur Prüfung antreten zu können. Alle Informationen rund um die Organisation von Prüfungen finden Sie im Bachelorguide.

 

Welche Hilfsmittel sind bei der Prüfung erlaubt?

Bei der Prüfung dürfen unkommentierte, gebundene Gesetzesausgaben verwendet werden. Erlaubt sind farbliche Markierungen, reine Paragraphenverweise und transparente Post-Its. Auf den Post-Its dürfen nur Paragraphen und die Abkürzung des jeweiligen Gesetzes stehen. Abseits davon sind jegliche Anmerkungen (wie Überschriften o.Ä.) sowohl auf Post-Its als auch im Kodex nicht erlaubt. Die Kodizes werden während der Prüfung kontrolliert. Mit Anmerkungen versehene Kodizes werden ausnahmslos abgesammelt. Bei entsprechendem Verdacht wird zusätzlich ein Verfahren zur Nichtigerklärung der entsprechenden Leistung eingeleitet. Ersatzkodizes werden ausnahmslos nicht zur Verfügung gestellt.

Wörterbücher oder sonstige Hilfsmittel dürfen (mit Ausnahme von Taschenrechnern) nicht verwendet werden.

Last edited: 2017-11-27