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Die Lehrveranstaltung gibt einen Überblick über das geltende österreichische Sozialrecht mit Schwerpunkt beim Sozialversicherungsrecht (insb nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, ASVG).
Bearbeitet werden insb Begriff, historische Entwicklung, Funktionen und die wichtigsten Teilgebiete des Sozial(versicherungs)rechts, Pflichtversicherung, SV-Träger, Meldungen und Beitragsrecht.
Leistungsrecht der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Legalzession, DG-Haftungsprivileg, Verfahren in Sozialrechtssachen.
Skizzierung von Arbeitslosenversicherung, bedarfsorientierter Mindestsicherung, Pflegegeld, Versorgungssystemen und Familienlastenausgleich.
Nach dem Abschluss dieser LV haben die Studierenden Grundkenntnisse des geltenden österreichischen Sozialrechts erworben. Im Einzelnen sollen folgende Kenntnisse vorliegen:
1. Überblickswissen zum System, den Teilgebieten und den wichtigsten Rechtsgrundlagen des österreichischen Sozialrechts (insb des Sozialversicherungsrechts mit Schwerpunkt auf dem ASVG).
2. Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf sozialrechtliche Übungsfälle.
3. Korrekte Anwendung der sozialrechtlichen Fachterminologie.
4. Effiziente Recherche nach weiterführender Judikatur, Fachliteratur und einschlägigen Internetquellen.
Es müssen drei positive Teilleistungen erbracht werden:
Zwei mündliche Leistungen (im Rahmen der lfd Mitarbeit und/oder in Form einer mündlichen Kurzprüfung im Anschluss an den Klausurtermin) und die Klausur (zum Gesamtstoff der LV).
Der erfolgreiche LV-Abschluss setzt eine positive Klausurleistung und mindestens zwei positive mündliche Leistungen voraus. Für die LV-Endnote ist primär die Klausurnote ausschlaggebend (80%). Die mündliche Leistung (20%) entscheidet va bei "Zwischennoten" über die "bessere" oder die "schlechtere" Note. Wiederholte ausgezeichnete mündliche Leistungen können zur Anhebung der LV-Endnote um einen Notengrad führen.
Unit | Date | Contents |
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1 | 7. 3. 2016 | 1. Termin:
ORGANISATORISCHES: Hinweise zum LV-Ablauf und Einleitung. INHALTE: Begriff, historische Entwicklung und Funktionen des Sozialrechts; Überblick über die wichtigsten Teilgebiete des österreichischen Sozialrechts und ihre Rechtsgrundlagen (Schwerpunkt: Allgemeines Sozialversicherungsrecht nach dem ASVG); begriffsbestimmende Merkmale des Sozialversicherungsrechts; sozialversicherungsrechtliche Grundbegriffe, SV-Zweige nach dem ASVG (KV, UV, PV) und SV-Träger; AlVG und AMS; Meldepflichten und beitragsrechtliche Grundfragen (inkl Entgeltbegriff). Versicherungsverhältnis (Teil 1): Anwendung der juristischen Falllösungstechnik anhand von Übungsfällen zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer nach § 4 Abs 2 ASVG in Abgrenzung vom freien Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG und vom "alten" und "neuen" Selbständigen nach § 2 GSVG. |
2 | 9. 3. 2016 | 2. Termin: Versicherungsverhältnis (Fortsetzung des Stoffes vom 1. LV-Termin).
Leistungsrecht (ausgewählte SV-Leistungen nach dem ASVG): Krankenversicherung (KV). Anwendung der juristischen Falllösungstechnik anhand einiger Übungsfälle zur Krankenversicherung nach dem ASVG. Unfallversicherung (UV). Anwendung der juristischen Falllösungstechnik anhand einiger Übungsfälle zur Unfallversicherung nach dem ASVG; Skizzierung der Legalzession und des DG-Haftungsprivilegs.
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3 | 11. 3. 2016 | 3. Termin: Leistungsrecht (Fortsetzung des Stoffes vom 2. LV-Termin).
Skizzierung des Pensionsversicherungsrechts (PV) nach APG und ASVG; Skizzierung der Aufgaben und Hauptleistungen der Arbeitslosenversicherung; Überblick zum Verfahren in Sozialrechtssachen.
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4 | 14. 3. 2016 | 4. Termin: Fortsetzung des Stoffes vom 3. LV-Termin. Skizzierung weiterer Sachgebiete des Sozialrechts: zB Bundes-Pflegegeld; Bedarfsorientierte Mindestsicherung; Versorgungssysteme; Kinderbetreuungsgeld; Familienlastenausgleich.
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5 | 18. 3. 2016 | 5. und letzter Termin: Klausur zum Gesamtstoff der LV von 9.00 (pktl) bis 10.00 Uhr (60 Minuten). Anschließend bis 11.00 Möglichkeit zur Ablegung mündlicher Kurzprüfungen zum Gesamtstoff der LV, wenn bis dahin keine ausreichende laufende mündliche Mitarbeit vorliegt.
Lichtbildausweis und aktuelle unkommentierte Gesetzestexte nicht vergessen !!! |