Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
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Monday | 10/08/12 | 02:00 PM - 04:15 PM | H 2006A (UZA 3) |
Monday | 10/15/12 | 02:00 PM - 04:15 PM | H 2006A (UZA 3) |
Monday | 10/22/12 | 01:45 PM - 04:00 PM | H 2006A (UZA 3) |
Monday | 10/29/12 | 02:00 PM - 04:15 PM | H 3.35 (C) |
Monday | 11/05/12 | 02:00 PM - 04:15 PM | H 2.28 (C) |
Monday | 11/12/12 | 02:00 PM - 04:15 PM | H 2006A (UZA 3) |
Monday | 11/19/12 | 02:00 PM - 04:15 PM | H 2006A (UZA 3) |
Monday | 11/26/12 | 02:00 PM - 04:15 PM | H 2006 (UZA 3) |
Monday | 12/03/12 | 02:00 PM - 04:15 PM | H 2006 (UZA 3) |
Monday | 12/10/12 | 02:00 PM - 04:15 PM | H 2006 (UZA 3) |
Die wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Individualarbeitsrechts (Arbeitsvertragsrecht und Arbeitsschutzrecht) werden systematisch dargestellt. Ergänzend wird in Kürze auf Querverbindungen mit angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere zum Kollektiven Arbeitsrecht und zum Sozialversicherungsrecht) hingewiesen.
Im Einzelnen werden neben arbeitsrechtlichen Grundbegriffen (wie dem Arbeitnehmerbegriff in Abgrenzung zu anderen Beschäftigungsformen, dem Begriff des Arbeitsentgelts usw) etwa Probleme des Arbeitszeitrechts, des Betriebsübergangs, der Dienstnehmerhaftung, der Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung, der Gleichbehandlung in der Arbeitswelt, des Urlaubsrechts, des Verwendungsschutzes für ausgewählte Arbeitnehmergruppen (zB Mutterschutz) und nicht zuletzt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zB Kündigungs- und Entlassungsschutz) eingehend behandelt.
Vorhandensein eines breiten Basiswissens des Individualarbeitsrechts
Erkennen wichtiger Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insb zum Kollektiven Arbeitsrecht und zum Sozialversicherungsrecht)
Befähigung zur Analyse grundlegender Rechtsfragen des Individualarbeitsrechts
Korrekter Umgang mit Gesetzestexten
Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf Falllbeispiele zum Individualarbeitsrecht
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden daher in der Lage grundlegende Rechtsfragen des Individualarbeitsrechts zu analysieren und konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen.
Die LV fördert außerdem die Fähigkeit der Studierenden zu korrektem Argumentieren in Fachdiskussionen.
Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:
1. Mündliche Leistung - Mitarbeit
2. Zwischenklausur
3. Abschlussklausur zum Gesamtstoff der Lehrveranstaltung.
Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus der Note der Zwischenklausur (1/3), der Abschlussklausur (2/3) und der mündlichen Mitarbeit zusammen. Die mündliche Mitarbeit entscheidet bei Zwischennoten; eine mindestens zweimalige Mitarbeit wird unabhängig davon verlangt. Für eine positive Endnote müssen mindestens zwei der drei Teilleistungen eindeutig positiv sein. Ferner ist die Teilnahme an der Abschlussklausur für den positiven Abschluss der LV erforderlich; bei einer negativen Abschlussklausur muss die Zwischenklausur mindestens mit der Note "befriedigend" absolviert werden, eine kontinuierliche gute Mitarbeit vorliegen und der 4er bei der 2. Klausur nur knapp verfehlt worden sein (dh es muss erkennbar sein, dass Sie sich auch für die 2. Klausur vorbereitet haben).
Nach der LV bzw per E-Mail: monika.drs@wu.ac.at
Unit | Date | Contents |
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1 | 08.10.2012 | Vorbesprechung, allgemeine Einführung, Lehrbuch: Teil 1 - 2.2 (Einleitung, Arbeitnehmer, freier Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer; Arbeiter oder Angestellte) |
2 | 15.10.2012 | Lehrbuch: Teil 2.3 - 2.6 (Arbeitsvermittlung, Beschäftigungsverbote und -gebote, insb Ausländerbeschäftigung, vorvertragliches Schuldverhältnis, Vertragsabschluss) |
3 | 22.10.2012 | Lehrbuch: Teil 3.1 - 3.2.1 (Arbeitspflicht, Entgeltfortzahlung) |
4 | 29.10.2012 | Lehrbuch: Teil 3.2 (Entgeltpflicht Fortsetzung) |
5 | 05.11.2012 | Kurzklausur und Klausurbesprechung; anschließend Lehrbuch: Teil 3.3 + 3.4 (Treue- und Fürsorgepflicht) Achtung: Auf wiederholte Anfrage wird in der Vormittags-LV (LV-Nr 670 - Hörsaal 2.24 [B]) eine Fragestunde abgehalten (keine Anwesenheitspflicht). Die Prüfung findet dann gemeinsam für beide LV am Nachmittag (siehe LV-Nr 1286) statt (Achtung Hörsaal laut VVZ beachten). |
6 | 12.11.2012 | Lehrbuch: Teil 4.1 + 4.2 (Gefahrenschutz, Arbeitszeitschutz) |
7 | 19.11.2012 | Lehrbuch: Teil 4.3 - 5.1 (Verwendungsschutz, Schadenshaftung im Arbeitsrecht) |
8 | 26.11.2012 | Lehrbuch: Teil 6.1 - 6.3 (Beendigung des Arbeitsverhältnisses) |
9 | 03.12.2012 | Lehrbuch: Teil 6.4 (Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses) |
10 | 10.12.2012 | Endklausur und Klausurbesprechung Achtung: Auf wiederholte Anfrage wird in der Vormittags-LV (LV-Nr 670 - Hörsaal 2.24 [B]) eine Fragestunde abgehalten (keine Anwesenheitspflicht). Die Prüfung findet dann gemeinsam für beide LV am Nachmittag (siehe LV-Nr 1286) statt (Achtung Hörsaal laut VVZ beachten). |