Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:
- Zwischenklausur (Mix aus MC-Fragen, Lückentexten, offenen Fragen auch in Form von Fällen); Stoff: Lehrbuch Drs, 8. Auflage, Kapitel 1 bis 6) - 40 % der Endnote.
- Endklausur zum Gesamtstoff der LV (zB Lehrbuch Drs, 8. Auflage, Kapitel 1 bis 8); offene Fragen in Form von Fällen - 50 % der Endnote
- Mitarbeit - 10 % der Endnote
Insgesamt zu erreichende Punktezahl in der VUE = 100
Beurteilungsskala für die Endnote der VUE:
ab 89 Punkten = Sehr gut
ab 77 Punkten = Gut
ab 64 Punkten = Befriedigend
ab 51 Punkten = Genügend
Punkteverteilung auf die einzelnen Teilleistungen:
Zwischenklausur = max 40 Punkte
Endklausur = max 50 Punkte
Mitarbeit = max 10 Punkte
Für eine positive Beurteilung der gesamten VUE müssen insgesamt mindestens 51 Punkte in der VUE erreicht werden.
Zudem gilt, dass, sobald eine schriftliche Leistung (Zwischenklausur oder Endklausur) erbracht wurde, die Lehrveranstaltung auch mit einer Benotung abgeschlossen wird.
Bei den Klausuren dürfen unkommentierte aktuelle Gesetzestexte (zB FlexLex Arbeitsrecht, Kodex Arbeitsrecht, Kodex Studienausgabe Arbeitsrecht) verwendet werden.
Erlaubt sind farbliche Markierungen, reine Paragraphenverweise und transparente Post-Its. Auf den Post-Its dürfen nur Paragraphen stehen. Abseits davon sind jegliche Anmerkungen sowohl auf Post-Its als auch im Kodex nicht erlaubt.