Gemäß dem Richtwert des Vizerektorats für Lehre und Studierende gilt die Anwesenheitspflicht bei Prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (PI) erfüllt, wenn die Studierenden mindestens 80 Prozent der angekündigten Zeit für die LV-Einheiten anwesend sind. Bitte beachten Sie die aktuellen universitären Richtlinien und die aktuell gültige Prüfungsordnung.
In Ausnahmefällen können Kompensationsleistungen mit der LV-Leitung vereinbart werden. Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig eine entsprechende Abwesenheit zu kommunizieren und eine Kompensationsarbeit zu vereinbaren. Nähere Informationen erhalten Sie im Seminar.