Syllabus
Registration via LPIS
In der Lehrveranstaltung werden die grundlegenden Fragen des Strafverfassungsrechts behandelt – jenes Teilgebiet des Verfassungsrechts, das die zentralen Prinzipien des materiellen Strafrechts und des Strafverfahrensrechts regelt. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche verfassungsrechtlichen Grenzen die staatliche Strafgewalt hat. Im Rahmen des Seminars werden wesentliche Entscheidungen des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) sowie des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des EGMR besprochen. Im Rahmen des Seminars werden die Studierenden an einer internationalen Konferenz zum Thema Strafverfassungsrecht (nähere Infos zur Tagung finden Sie hier: https://www.wu.ac.at/institut-fuer-oesterreichisches-und-europaeisches-wirtschaftsstrafrecht/aktivitaeten/ankuendigungen) teilnehmen. Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg abgehalten.
- Einführung in den Grundrechtsschutz (B-VG, StGG, EMRK, GRC)
- Besondere Stellung des Strafrechts im Rechtssystem - Strafrecht als Ultima Ratio
- Grundrechte der natürlichen und juristischen Person im Straf- und Strafverfahrensrecht
- Abgrenzungsfragen zwischen Kriminalstrafrecht und Verwaltungsstrafrecht
- Gesetzlichkeitsprinzip und seine verfassungsrechtlichen Ausprägungen
- Bestimmtheitsgrundsatz
- Die Problematik der Blankettstrafgesetzgebung
- Rückwirkungsverbot
- Analogieverbot
- Milderungsgebot nach dem deutschen Strafrecht
- Schuldgrundsatz im allgemeinen Strafrecht
- Schuldgrundsatz im Unternehmensstrafrecht
- Grenzen der verfassungskonformen Auslegung im Strafrecht
- Die Bedeutung von Nullum crimen sine lege für Strafrahmen und Strafzumessung
- Mitwirkung an der Selbsttötung (Sterbehilfe): Verfassungskonformität nach den Entscheidungen des VfGH
- Sterbehilfe-Urteil des deutschen BVerfG (BVerfG, Urt. vom 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15 = BVerfGE 153, 182)
- Assistierter Suizid vor dem EGMR: Case of Karsai v. Hungary (EGMR 13.06.2024 - 32312/23)
Es besteht Anwesenheitspflicht während des gesamten Seminars und der Konferenz.
Die Teilnehmer:innen haben ein Thema in einer Seminararbeit wissenschaftlich aufzuarbeiten, die Ergebnisse mündlich zu präsentieren und mit den anderen Teilnehmer:innen und den Vortragenden zu diskutieren. Themen können aus einer Themenliste ausgewählt werden. Zudem nehmen die Teilnehmer:innen an einer wissenschaftlichen Konferenz teil und reflektieren diese im Rahmen einer kurzen Reflexionsarbeit.
Kenntnisse in und Interesse an straf- und verfassungsrechtlichen Fragestellungen.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht. Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, zugeteilt. Die Zuteilung in Phase II erfolgt nicht nach Wartelistenplatz, sondern nach Studienfortschritt.
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