Syllabus
Registration via LPIS
| Day | Date | Time | Room |
|---|---|---|---|
| Monday | 03/09/26 | 01:00 PM - 04:00 PM | TC.1.01 OeNB |
| Monday | 03/16/26 | 01:00 PM - 04:00 PM | TC.1.01 OeNB |
| Monday | 03/23/26 | 01:00 PM - 04:00 PM | TC.1.01 OeNB |
| Monday | 04/13/26 | 01:00 PM - 04:00 PM | TC.1.01 OeNB |
| Monday | 04/20/26 | 01:00 PM - 04:00 PM | TC.1.01 OeNB |
| Monday | 05/04/26 | 01:00 PM - 03:00 PM | TC.1.01 OeNB |
| Tuesday | 06/02/26 | 01:00 PM - 03:00 PM | TC.2.01 |
Im Rahmen der Lehrveranstaltung „Streitvermeidung und Streitlösung im Steuerrecht“ werden zentrale Themen des Verfahrens in Steuersachen behandelt (wie zB der abgabenrechtliche Rechtsschutz vor nationalen und Europäischen Gerichten, Außenprüfung, Konsenstechniken im Abgabenrecht etc., weiters die internationale Streitbeilegung in Doppelbesteuerungsfällen). Ebenso geht es um Möglichkeiten und Grenzen strafbefreiender Selbstanzeigen nach einem steuerstrafrechtlichen Fehlverhalten. Die einzelnen Themen werden in Form von Case Studies erarbeitet und gemeinsam mit den Studierenden diskutiert.
Die LV hat zum Ziel, die Studierenden in typische steuerliche Streitsituationen einzuführen und Möglichkeiten ihrer Lösung zu vermitteln (bzw solche Situationen von vornherein zu vermeiden). Im Vordergrund steht dabei nicht die jeweilige materielle Rechtsfrage, sondern wie man eine bestimmte Rechtsauffassung im Verfahren zielgerichtet verfolgt (im behördlichen Abgabenverfahren oder im Verfahren vor den Gerichten, jeweils aus der Sicht von Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung bzw des Gerichts). Nach der LV sind die Studierenden in der Lage, eigene Lösungsansätze für typische abgabenrechtliche Konfliktsituationen zu entwickeln.
Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (PI) an der WU gilt eine Anwesenheitspflicht von mindestens 80 %.
Die Studierenden verfügen über Grundkenntnisse im Bereich des abgabenrechtlichen Verfahrensrechts, die in der Lehrveranstaltung anhand von Fallstudien vertieft werden. Die Wissensvermittlung und -erarbeitung erfolgt durch gemeinsame Aufarbeitung dieser Fallstudien in der Lehrveranstaltung sowie die eigenständige Ausarbeitung einzelner Case Studies durch die Studierenden.
70% schriftliche Prüfung
insgesamt 30% durch schriftliche Ausarbeitungen konkret zugeteilter Case Studies (3 eigenständig beurteilte Teilleistungen zu jeweils 10% in insgesamt 3 von 4 Folgeeinheiten (dh für die erste Einheit ist keine Ausarbeitung vorzubereiten). Die Abgabe der Ausarbeitung erfolgt spätestens bis 1200 Uhr am Tag der jeweiligen Einheit über Canvas.
Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung setzt voraus, dass bei der Klausur die Hälfte der maximal möglichen Punkte erzielt werden.
Aufnahme in das Masterstudium Steuern und Rechnungslegung sowie Absolvierung von Grundkurs Steuerrecht und Vertiefungskurs Steuerrecht in BAWISO, BAWIRE oder als Auflage für die Zulassung zum Masterstudium.
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