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Politische Parteien und Demokratie
Wenn Hans Kelsen Recht hat, und Demokratie ohne politische Parteien nicht denkbar ist, welche Rolle spielen politische Parteien dann für das Verständnis und das Funktionieren von Demokratie als ein (verfassungs-)rechtlich strukturiertes System, das auf Regeln, Institutionen und Akteuren beruht? Wie sind politische Parteien rechtlich eingebettet? Welche Grenzen setzt die Verfassung? Wie funktioniert Parteienfinanzierung und -förderung – und wo liegen die Problemfelder?
In diesem Seminar setzen wir uns vertieft mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen, der Rechtsstellung politischer Parteien, der Parteienfinanzierung sowie mit aktuellen Problemstellungen und Reformdebatten auseinander. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Rechtsvergleich mit Deutschland und den USA sowie auf praktischen Fragestellungen im Zusammenhang mit Parteienfinanzierung und -förderung.
Das Seminar greift aus diesen Themenkomplexen ebenso grundlegende wie aktuelle Aspekte heraus: Als Studierende bearbeiten Sie aus Perspektive der verschiedenen Akteure konkrete Fragestellungen, konzipieren Lösungswege und diskutieren Für und Wider.
Im Rahmen der Lehrveranstaltung zu Gast sind Professor Emanuel V Towfigh (EBS Universität für Wirtschaft und Recht/EBS Law School) und MinRat Dr. Michael R. Kogler (BMWKMS). Dies ermöglicht einen vertieften rechtsvergleichenden wie auch praktischen Austausch zu aktuellen Debatten.
Die Themen-/Fallvergabe erfolgt im Rahmen der Vorbesprechung. Die Vorbesprechung erfolgt als Online-Termin im März 2026 (ca. 60 Minuten). Dieser Termin wird noch gesondert ausgesendet.
Nach erfolgreicher Teilnahme können Sie:
- die verfassungsrechtliche Stellung politischer Parteien systematisch einordnen
- Grundfragen demokratischer Legitimation und Repräsentation analysieren
- Modelle staatlicher Parteienförderung kritisch bewerten
- österreichische Regelungen mit jenen Deutschlands vergleichen
- aktuelle Reformvorschläge rechtlich einordnen
- eigenständig wissenschaftlich argumentieren und präsentieren
Es besteht Anwesenheitspflicht sowohl während der Vorbesprechung als auch während der Vorträge und Diskussion.
• Schriftliche Seminararbeit (60%) (Abgabe Mitte Juli 2026),
• mündlicher Vortrag (30%) und
• Mitarbeit, Diskussionsbeiträge (10%)
Die Lehrveranstaltung wird auf Deutsch abgehalten.
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