Syllabus
Registration via LPIS
| Day | Date | Time | Room |
|---|---|---|---|
| Wednesday | 03/11/26 | 03:00 PM - 06:00 PM | EA.5.040 |
| Wednesday | 03/25/26 | 03:00 PM - 06:00 PM | D4.0.039 |
| Wednesday | 04/15/26 | 04:00 PM - 07:00 PM | D4.0.019 |
| Wednesday | 04/22/26 | 03:00 PM - 06:00 PM | TC.5.04 |
| Wednesday | 04/29/26 | 03:00 PM - 06:00 PM | D3.0.222 |
| Wednesday | 05/06/26 | 03:00 PM - 06:00 PM | TC.5.12 |
| Wednesday | 05/27/26 | 01:00 PM - 06:00 PM | TC.5.12 |
Künstlerisches Schaffen, der Handel mit Kunst sowie deren Präsentation und Vermarktung unterliegen vielfältigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Lehrveranstaltung bietet eine vertiefende, praxisorientierte Auseinandersetzung mit der Querschnittsmaterie „Kunstrecht“. Analysiert werden praxisrelevante Rechtsfragen und die spezifischen Interessenlagen verschiedener im Kunstbetrieb tätigen Akteure (Künstler, Händler, etc). Der Schwerpunkt liegt auf der privatrechtlichen Aufarbeitung verschiedener Fragestellungen insb von:
- urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Rechtsfragen der bildenden Kunst, angewandten Kunst, darstellenden und digitalen Kunst einschließlich von Phänomenen der Parodie und der Appropriation Art;
- Rechtlichen Herausforderungen und Fragen beim Erwerb und Verkauf sowie bei der Versteigerung von Kunstwerken;
- Rechtsfragen der musealen Praxis (Sammlung und Restaurierung);
- Kunstfälschungen;
- Kunst und neue Technologien: KI-generierte Kunst, NFTs (Non-Fungible Tokens) etc.
Die Lehrveranstaltung findet im Sommersemester 2026 in Kooperation mit dem Burgtheater (Dr. Sebastian Brehm, LL.M.) statt. Ebenso werden ExpertInnen der Kunstrechtspraxis (Mag. Saskia Laopold, ATTYS Rechtsanwälte, sowie vom Dorotheum) eingebunden sein. Einzelne Einheiten finden ggf extern (Burgtheater, Dorotheum) statt.
Die Lehrveranstaltung befähigt die teilnehmenden Studierenden zum Umgang mit verschiedenen Fallkonstellationen im Bereich des Kunstrechts. Die Studierenden sollen in Hinblick auf die Vielschichtigkeit der Rechtsfragen sensibilisiert werden. Nach Abschluss dieser Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage:
- rechtliche Fragestellungen im Kontext (moderner) Kunstformen und des Kunstmarkts zu erkennen, zu beurteilen und zu lösen;
- spezifischen Risiken und Haftungsfragen im Bereich des künstlerischen Schaffens und des Kunstmarktes zu beurteilen;
- einen Sachverhalt aus dem Kunstbereich gutachterlich zu prüfen.
In der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Einmaliges Fehlen in einer der Einheiten, in der nicht selbst präsentiert werden muss, wird toleriert. Bei zusätzlicher Abwesenheit erfolgt eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung oder eine negative Beurteilung, wenn bereits eine Teilleistung erbracht wurde.
Diese Lehrveranstaltung verfolgt einen integralen Ansatz, der die Auseinandersetzung mit zivil- und urheberrechtlichen Fragestellungen mit der Realität des Kunstmarktes verknüpft. Das didaktische Konzept basiert auf einer Kombination aus theoretischem Input, eigenständiger studentischer Forschung und der Lösung konkreter Praxisfälle (zB im Rahmen einer Case Study).
Das Design gliedert sich im Detail wie folgt:
- Theoretische Fundierung & Diskurs: Die materiellrechtlichen Grundlagen werden durch den LV-Leiter vermittelt und anhand einschlägiger Höchstgerichtsurteile gemeinsam analysiert.
- Forschendes Lernen (Referate): Die Studierenden erarbeiten einzeln oder in Gruppen spezifische (abgeschlossene) Fragestellungen (z.B. eines Judikats oder einer Fragestellung) und präsentieren diese Ergebnisse. Dies dient der Verbreiterung des Wissensstandes im gesamten Kurs.
- Praxistransfer (Case Study): Zentrales Element der LV ist die Bearbeitung eines praxisorientierten Falls (zB im Rahmen einer Case Study mit einem Partner aus dem Kunst-/Kulturbereich) in einer Gruppenarbeit. Dabei wird ein realitätsnaher Sachverhalt simuliert, der durch Studierendengruppen gelöst werden muss.
Exkursionen & Praxisdialog: Es werden ExpertInnen aus der Praxis (Burgtheater, Dorotheum, ATTYS Rechtsanwälte) in die LV eingebunden, um die theoretischen Erkenntnisse zu kontextualisieren. Dies ermöglicht Einblicke in die tatsächliche Handhabung rechtlicher Risiken in der Praxis.
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