Syllabus
Registration via LPIS
| Day | Date | Time | Room |
|---|---|---|---|
| Tuesday | 10/06/26 | 06:00 PM - 08:00 PM | TC.4.18 |
| Tuesday | 10/13/26 | 06:00 PM - 08:00 PM | TC.4.18 |
| Tuesday | 10/20/26 | 06:00 PM - 08:00 PM | TC.4.18 |
| Tuesday | 10/27/26 | 06:00 PM - 08:00 PM | TC.4.18 |
| Tuesday | 11/03/26 | 06:00 PM - 08:00 PM | TC.4.18 |
| Tuesday | 11/10/26 | 06:00 PM - 08:00 PM | TC.4.18 |
| Tuesday | 11/17/26 | 06:00 PM - 08:00 PM | TC.4.18 |
| Tuesday | 11/24/26 | 06:00 PM - 08:00 PM | TC.4.18 |
| Tuesday | 12/01/26 | 06:00 PM - 08:00 PM | TC.4.18 |
| Tuesday | 12/15/26 | 06:00 PM - 08:00 PM | TC.4.18 |
| Tuesday | 01/12/27 | 06:00 PM - 08:00 PM | TC.4.18 |
| Tuesday | 01/26/27 | 06:00 PM - 08:00 PM | TC.4.18 |
Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit aktuellen Rechtsfragen des Kommunikationssektors, wobei sowohl nationale als auch europäische Rechtsinstrumente behandelt werden. Zunächst wird auf den grundrechtlichen Rahmen der Kommunikations-, Meinungs- und Medienfreiheit eingegangen und hierbei insbesondere ein Schwerpunkt auf die durch die Digitalisierung eingetretenen Herausforderungen gesetzt. Behandelt werden weiters die für den Kommunikationssektor wichtigsten europäischen primär- und sekundärrechtlichen Regelungen auf EU-Ebene sowie deren Umsetzung in Österreich an Hand praktischer Fälle aus der Judikatur. Naturgemäß spielen dabei auch Fragen der Regulierung der sogenannten Onlineplattformen (ein Begriff des Digital Services Acts) eine zentrale Rolle, inklusive der Zuweisung der Verantwortung und Haftung für Inhalte in den digitalen Medien.
Zudem werden einige klassische Aspekte des Medienrechts besprochen, wie etwa medienrechtliche Akteure, Transparenzpflichten, Persönlichkeitsschutz oder Quellenschutz. Behandelt werden insbesondere regulierungs- und wettbewersbrechtliche Aspekte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der kommerziellen Mediendiensteanbieter. Teil des Stoffes ist schließlich auch die Kommunikationsinfrastruktur, wie sie bislang im klassischen Telekommunikationsrecht erfasst war und zugleich auf europäischer Ebene einem neu strukturierten Regelungsrahmen zugeführt werden soll.
Die Inhalte werden insbesondere an Hand von Beispielen aus der Rechtsprechung erarbeitet.
In der Lehrveranstaltung erwerben die Studierenden Kenntnisse des europäischen und österreichischen Kommunikationsrechts, die sie in die Lage versetzen sollen, Fragen der Regulierung des massenmedialen Kommunikationsumfelds juristisch einordnen und lösen zu können. Zudem wird das Wissen um die Grundrechte in diesem Bereich erweitert und gefestigt. Das Spannungsfeld, in welchem sich Normsetzung und Verfolgung demokratie-, kultur- und wettbewerbspolitischer Zielsetzungen befinden, wird verdeutlicht. Damit soll ein Beitrag zur Weiterbildung speziell für juristische Berufe im Kommunikationssektor geschaffen weden.
Es besteht Anwesenheitspflicht, sollten Sie sich für eine Einheit (bis zu 2x möglich) entschuldigen müssen, senden Sie bitte eine email vorab an matthias.traimer@bmwkms.gv.at
Interaktiv, die Präsentationen durch den Lehrveranstaltlungsleiter finden in laufendem Austausch mit den Studierenden statt. Vorbereitung durch die Studierenden für die einzelnen Einheiten nach Vorgabe erforderlich, da in der LV jeweils Beispiele aus der Praxis diskutiert werden und dabei mündliche Mitarbeitsleistungen erworben werden können.
Schriftliche Klausur in der letzten Einheit (70%), mündliche Mitarbeit (10%), kleine Hausaufgaben (20%).
In die LV werden 30 Personen aufgenommen - eine darüber hinausgehende Anzahl ist auf Grund der räumlichen Gegebenheiten sowie der angestrebten hohen Interaktivität der Lehrveranstaltung leider nicht möglich.
In der ersten Einheit wird die Anwesenheit der angemeldeten Studierenden geprüft, fehlende Plätze werden in der Reihenfolge einer allfälligen Warteliste vergeben.
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Keine besonderen Teilnahmevoraussetzungen im Rahmen des Master-Studiums Wirtschaftsrecht, Vorkenntnisse im öffentlichen Recht und Grundlagen des Europarechts (insb. Grundfreiheiten) aus dem Bachelor-Studium sollten vorhanden sein.
Auffrischung der Kenntnisse in den Bereichen Grundrechte (allgemeine Grundrechtslehren; insb. Meinungsfreiheit, Recht auf Privat- und Familienleben), Grundlagen des EU-Binnenmarkts (vor allem Waren- und Dienstleistungsfreiheit) und des EU-Wettbewerbsrechts (Beihilfen, Missbrauch marktbeherrschende Stellung) sowie Funktion des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH ist vorteilhaft. Ebenso Gesetzesprüfungsverfahren (Art 140 B-VG) und Prüfung von Erkenntnissen (Art 144 B-VG) beim VfGH.
per mail: matthias.traimer@bmwkms.gv.at - und jeweils im Anschluss an die LV-Einheiten.
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