Syllabus
Registration via LPIS
| Day | Date | Time | Room |
|---|---|---|---|
| Wednesday | 10/14/26 | 03:00 PM - 05:00 PM | TC.3.10 |
| Wednesday | 10/21/26 | 03:00 PM - 06:30 PM | TC.3.10 |
| Wednesday | 10/28/26 | 03:00 PM - 06:30 PM | TC.3.10 |
| Wednesday | 11/04/26 | 03:00 PM - 06:30 PM | TC.3.10 |
| Wednesday | 11/11/26 | 03:00 PM - 06:30 PM | D2.0.342 Teacher Training Raum |
| Wednesday | 11/18/26 | 03:00 PM - 06:30 PM | TC.3.10 |
| Wednesday | 11/25/26 | 03:30 PM - 05:30 PM | TC.5.05 |
Aufbauend auf dem Grundlagenwissen der Fachprüfung Öffentliches Recht im Bachelorstudium bietet die Lehrveranstaltung eine Vertiefung der Kenntnisse der Grund- und Menschenrechte des österreichischen Verfassungsrechts sowie des Rechts der EMRK. Die Vermittlung und kritische Reflexion von grundrechtsdogmatischen Fragestellungen steht im Mittelpunkt. Anhand der Rechtsprechung insbesondere des VfGH und des EGMR wird die Rechtsprechungspraxis zu den Grund- und Menschenrechten aufgezeigt und diskutiert.
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung haben Studierende die Fähigkeit:
• grund- und menschenrechtliche Fragestellungen im innerstaatlichen und europäischen Zusammenhang mit vertieften Kenntnissen selbstständig zu lösen
• komplexe Fragestellungen im grund- und menschenrechtlichen Bereich zu erläutern
• die Judikatur des EGMR und des VfGH im Bereich der Grund- und Menschenrechte zu überblicken
• das Zusammenspiel der unterschiedlichen Grundrechtssysteme in Österreich, des Europarates und der EU zu verstehen
Es besteht Anwesenheitspflicht. Einmaliges Fehlen in einer der angekündigten dreistündigen LV-Einheiten ist erlaubt.
Die LV ist teilgeblockt und prüfungsimmanent. Ihr liegt ein diskursives Lehrkonzept zu Grunde: Zu den eingesetzten Methoden zur Erreichung der Learning Outcomes zählen neben Vortrag und Referat insbesondere Diskussionen.
Von den Studierenden wird die Vorbereitung der zu diskutierenden gerichtlichen Entscheidungen und eines Referats sowie die Teilnahme an Diskussionen erwartet.
Die Benotung erfolgt auf Basis der Mitarbeit im Sinne einer Diskussionsteilnahme (20 %), einer mündlichen Präsentation zu einer der zu besprechenden gerichtlichen Entscheidungen (20 %) und einer Endklausur (60 %).
Für eine positive Absolvierung der Lehrveranstaltung sind insgesamt 50 % zu erreichen.
Bei Fernbleiben aus wichtigem Grund wird der Prüfungsordnung entsprechend eine Ersatzmöglichkeit zur Leistungserbringung angeboten.
Notenschlüssel:
ab 50 % - Genügend
ab 60 % Befriedigend
ab 70 % Gut
ab 80 % Sehr Gut.
Die Referatsthemen werden in der ersten Einheit, der Einführung, vergeben.
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Kenntnisse des österreichischen Verfassungsrechts und des Rechts der Europäischen Union, insbesondere:
• Staatsorganisationsrecht
• Grundrechte
• Europäisches Verfassungsrecht
• Allgemeines Verwaltungsrecht
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