Syllabus
Registration via LPIS
| Day | Date | Time | Room |
|---|---|---|---|
| Wednesday | 10/14/26 | 10:30 AM - 01:00 PM | D3.0.222 |
| Wednesday | 10/21/26 | 11:00 AM - 01:30 PM | TC.5.12 |
| Wednesday | 10/28/26 | 10:30 AM - 01:00 PM | D3.0.222 |
| Wednesday | 11/04/26 | 10:30 AM - 01:00 PM | D3.0.222 |
| Wednesday | 11/11/26 | 10:30 AM - 01:00 PM | D3.0.222 |
| Wednesday | 11/18/26 | 10:30 AM - 01:00 PM | D3.0.222 |
| Wednesday | 11/25/26 | 10:30 AM - 01:00 PM | D3.0.222 |
| Wednesday | 12/02/26 | 10:30 AM - 01:00 PM | D3.0.222 |
| Friday | 12/11/26 | 10:00 AM - 12:30 PM | D5.0.001 |
Das Energierecht steht angesichts technischer Fortentwicklungen sowie politischer und wirtschaftlicher Krisen gegenwärtig auf dem Prüfstand. Vor diesem Hintergrund vermittelt die Lehrveranstaltung „Energierecht“ ein fundiertes Verständnis der österreichischen und europäischen Rechtsgrundlagen anhand aktueller Themen und Problemstellungen. Darüber hinaus bietet sie vertiefende Einblicke in die technischen und ökonomischen Aspekte der Energieversorgung, die Marktregulierung, den Wettbewerb sowie die behördlichen Zuständigkeiten und weitere aktuelle, praxisnahe Themenfelder.
Folgende Themenbereiche werden in der Lehrveranstaltung behandelt:
- Technische und ökonomische Grundlagen der Energieversorgung.
- Energiepolitischen Zielsetzungen und ihre Verankerung
- Umfang, Abgrenzung und Einordnung des Energierechts
- Zentrale Regelungsziele und Systematisierung
- Übersicht über die wesentlichen Rechtsgrundlagen
- Behördliche Zuständigkeiten
- Grundzüge der Energiemarktregulierung
- Krisenvorsorge und - management
- Rechtsschutz
- Aktuelle Judikatur
- Ausblick
Nach Absolvierung der Lehrveranstaltung verfügen die Studierenden über die Kompetenz, energierechtliche Fragestellungen systematisch zu erfassen. Sie sind in der Lage, unionsrechtliche Rahmenbedingungen sowie nationale Rechtsnormen zu verknüpfen, um fundierte Lösungsansätze für komplexe energiewirtschaftliche Sachverhalte zu erarbeiten.
Es handelt sich um eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter (PI). Daher besteht Anwesenheitspflicht, wobei eine einmalige Abwesenheit (Versäumnis einer Lehreinheit) nicht schadet, um die Anwesenheitspflicht zu erfüllen. Unentschuldigte Nichtteilnahme der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung.
Kombination aus Vortrag, Diskussionen sowie kurzer Präsentationen der Studierenden. Die Themen für die Präsentationen werden in der ersten Einheit vergeben und sollen eine tiefgehende Auseinandersetzung mit dem Thema erkennen lassen und Ihren Kolleg:innen einen Überblick über aktuelle Aspekte des Energierechts geben.
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