Instructors: | Prof. Dr. Janine Wendt |
Type: | PI |
Weekly hours: | 2 |
Members (max.): | 50 |
Registration period: | 09/27/10 to 10/11/10 |
- Class objective(s) (learning outcomes)
- Diese geblockte Lehrveranstaltung richtet sich an Studierende, die bereits gute Kenntnisse des WPR II-Stoffes besitzen, etwa weil sie bereits eine LV aus WPR II besucht und nur die Abschlussprüfung nicht (positiv) absolviert haben. Für Studierende ohne Vorkenntnisse ist diese intensive geblockte LV wenig geeignet.
Generell soll die Lehrveranstaltung aufbauend auf WPR I eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem wirtschaftsnahen Privatrecht gewährleisten. Der Inhalt der LV umfasst die wichtigsten Vertragstypen, die privatrechtlichen Fragen der Finanzierung und Kreditbesicherung sowie Teilbereiche des Wettbewerbsrechts (Lauterkeitsrecht). Zudem gibt die LV einen Einblick in das Gesellschaftsrecht.
Ziel der Lehrveranstaltung ist es hierbei, nicht nur die Fähigkeit zu vermitteln, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften selbständig auf Fälle anwenden zu können.
Das Erlernen der Falllösungstechnik bildet eine essentielle Voraussetzung für einen positiven Abschluss dieser Lehrveranstaltung und wird in dieser speziell trainiert.
- Prerequisites according to degree program
- Nach Studienplan 2002 müssen sie bereits zu Beginn der LV 40 ECTS-Punkte, d.h. 12 Scheine der Eingangsphase erworben haben. Jedenfalls muss Wirtschaftskommunikation I positiv absolviert worden sein.
Nach Studienplan 2006 setzt die Zulassung zu Prüfungen aus den Pflicht- und Wahlfächern des zweiten Studienabschnitts voraus, dass die Prüfungen Accounting & Management Control II, Wirtschaft im rechtlichen Kontext Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht I, Wirtschaft im rechtlichen Kontext Wirtschaftsprivatrecht I sowie Grundlagen der Volkswirtschaftslehre I und II positiv abgelegt wurden und dass im ersten Studienabschnitt insgesamt Prüfungen über Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 42 ECTS-Anrechnungspunkten positiv abgelegt wurden.
- Teaching and learning method(s)
- Gemeinsames Erarbeiten des Stoffes anhand von Fallbeispielen.
- In case of restricted admission; selection criteria
- Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind UNBEDINGT notwendig.
Die Grundlagen aus dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung), dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und dem Schadenersatzrecht sind bereits in dem Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt. Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sind zu Beginn von WPR II zu wiederholen.
- Criteria for successful completion
- Insgesamt können in der Lehrveranstaltung 100 Punkte erreicht werden: Von diesen sind maximal 40 Punkte durch Mitarbeit zu erzielen (inkl. der zwei Kurztests, für die es je 13 Punkte gibt) sowie maximal 60 Punkte im Rahmen der Abschlussklausur.
Wichtig: Der erfolgreiche Abschluss der Lehrveranstaltung setzt sowohl ein positives Ergebnis in der Endklausur voraus als auch eine Gesamtpunktzahl von zumindest 50 Punkten.
Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter). Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Falllösung in der Übung. Es steht den Studierenden offen, durch Ankreuzen des Kästchens Vorbereitet in der Anwesenheitsliste 1 Mitarbeitspunkt pro Einheit zu erlangen. Die Studierenden müssen in diesem Fall damit rechnen, von der LV-Leiterin zur Falllösung herangezogen zu werden. Erfolgt diese in guter Qualität, wird ein zusätzlicher Mitarbeitspunkt erworben.
Während des Semesters finden zwei schriftliche Kurztests statt. Um die Falllösungstechnik für die Endklausur zu trainieren, werden auch die Kurztests anhand von kleinen Fällen durchgeführt. Der erste Kurztest findet in der 3. LV-Einheit statt, der zweite in der 6. LV-Einheit.
Der Stoff von WPR I ist Grundvoraussetzung für die Falllösung im Rahmen der LV aus WPR II. Studierende, die einen der Kurztests versäumen, können die LV weiterhin besuchen, allerdings ist eine Wiederholung dieses Kurztests nicht möglich, sodass die aus diesem Kurztest möglichen Mitarbeitspunkte (= 13 Punkte) nicht mehr erreicht werden können. Kurztests können ebenso wie die Abschlussklausur nicht an einem anderen Datum wiederholt werden.
Die Abschlussklausur sowie auch die Kurztests finden unter Zuhilfenahme der Gesetzestexte (Kodex oä) statt; lose Blätter dürfen nicht verwendet werden.
- Availability of instructor(s) for contact by students
- Nach der Lehrveranstaltung im Hörsaal sowie per E-Mail.
- Miscellaneous
- Es besteht Anwesenheitspflicht. Studierende, die mehr als 1 Einheit verpassen, erhalten eine negative Benotung.
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 10/11/10 | 06:00 PM - 09:00 PM | Freizeitzentrum |
Wednesday | 10/13/10 | 05:00 PM - 08:00 PM | H 2.24 (B) |
Friday | 10/15/10 | 04:00 PM - 07:00 PM | H 4.41 (C) |
Monday | 10/18/10 | 06:00 PM - 09:00 PM | H 2.21 (A) |
Wednesday | 10/20/10 | 06:30 PM - 09:30 PM | H 2.24 (B) |
Friday | 10/22/10 | 04:00 PM - 07:00 PM | H 2.21 (A) |
Thursday | 10/28/10 | 05:00 PM - 08:00 PM | H 2006A (UZA 3) |
Wednesday | 11/03/10 | 05:00 PM - 07:00 PM | H 0.4 (B/C) |
Der Inhalt der Lehrveranstaltungen umfasst die wichtigsten Vertragstypen, die privatrechtlichen Fragen der Finanzierung und der Kreditbesicherung, Kernbereiche des Gesellschaftsrechts und überblicksweise das Lauterkeitsrecht (UWG).
Unit | Date | Contents |
---|---|---|
1 | 11.10.2010 |
Kapitel 1: Grundlagen (Willensmängel, Sachenrecht, Schadenersatzrecht) |
2 | 13.10.2010 |
Kapitel 2: Kaufvertrag, Werkvertrag, Schenkung |
3 | 15.10.2010 |
1. Zwischentest Kapitel 3: |
4 | 18.10.2010 |
Kapitel 4: Sicherungsverträge |
5 | 20.10.2010 |
Kapitel 5: Grundbuch |
6 | 22.10.2010 |
2. Zwischentest Kapitel 6 & 7: |
7 | 28.10.2010 |
Kapitel 8: Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht / UWG) |
8 | 03.11.2010 | Abschlussklausur (reine Dauer der Klausur = 90 Minuten) |
Bollenberger/Kalss/Kodek/Nowotny/Wiebe: Wirtschaftsprivatrecht II, Facultas, 6, 2008; Content relevant for class examination: Ja; Content relevant for degree examination: Keine Angabe; Recommendation: Unbedingt notwendige Studienliteratur für alle Studierenden
Bollenberger/Kalss/Kodek/Nowotny/Wiebe: Wissensfragen und Fälle, Facultas, 6, 2008; Content relevant for class examination: Ja; Content relevant for degree examination: Ja; Recommendation: Unbedingt notwendige Studienliteratur für alle Studierenden
Kodex Bürgerliches Recht, Lexis Nexis, 41, 2010; Content relevant for class examination: Nein; Content relevant for degree examination: Nein; Recommendation: Stark empfohlen (aber nicht absolute Kaufnotwendigkeit)
Perner/Spitzer/Kodek: Bürgerliches Recht (Lernen/Üben/Wissen), Manz, 2, 2008; Content relevant for class examination: Nein; Content relevant for degree examination: Nein; Recommendation: Referenzliteratur
Ketecka: Bürgerliches Recht, Koziol-Welser, Band 1, Manz, 13, 2006; Content relevant for class examination: Nein; Content relevant for degree examination: Ja; Recommendation: Referenzliteratur
Welser: Bürgerliches Recht, Koziol-Welser, Band 2, Manz, 13, 2007; Content relevant for class examination: Nein; Content relevant for degree examination: Nein; Recommendation: Referenzliteratur
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