1432 - Private Business Law II
Subject(s) Bachelor Programs
Subject(s) Diploma Programs
Instructors:Univ.Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M.(Florenz)
Type:PI
Weekly hours:2
Members (max.):70
Registration period:09/28/10 to 10/12/10
Class objective(s) (learning outcomes)
Fähigkeit zur selbständigen Erarbeitung wirtschaftsprivatrechtlicher Fragestellungen und Lösung von Fällen.
Prerequisites according to degree program
Nach Studienplan 2002 müssen sie bereits zu Beginn der LV 40 ECTS-Punkte, d.h. 12 Scheine der Eingangsphase erworben haben. Jedenfalls muss Wirtschaftskommunikation I positiv absolviert worden sein.

Nach Studienplan 2006 setzt die Zulassung zu Prüfungen aus den Pflicht- und Wahlfächern des zweiten Studienabschnitts voraus, dass die Prüfungen „Accounting & Management Control II“, „Wirtschaft im rechtlichen Kontext – Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht I“, „Wirtschaft im rechtlichen Kontext – Wirtschaftsprivatrecht I“ sowie Grundlagen der Volkswirtschaftslehre I und II positiv abgelegt wurden und dass im ersten Studienabschnitt insgesamt Prüfungen über Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 42 ECTS-Anrechnungspunkten positiv abgelegt wurden.

Teaching and learning method(s)
Gemeinsames Erarbeiten des Stoffes anhand von Fallbeispielen.
In case of restricted admission; selection criteria
Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind UNBEDINGT notwendig.

Die Grundlagen aus dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung), dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und dem Schadenersatzrecht sind bereits in dem Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt. Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginn von WPR II wiederholt werden.

Criteria for successful completion
Insgesamt können 100 Pkt erreicht werden: Maximal 40 durch Mitarbeit (inkl 2 Kurztests mit je 10 Pkt) und maximal 60 im Rahmen der Endklausur. Für eine positive Beurteilung sind insgesamt 50,5 Pkt erforderlich Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden ausnahmslos negativ beurteilt; eine mündliche Prüfung zur Verbesserung der insgesamt erreichten Punkteanzahl ist nicht vorgesehen.

Nehmen Sie den als Endtest festgelegten Termin wahr. Es gibt keine Möglichkeit zur Nachholung, ebenso wenig kann eine Beurteilung aufgrund einer mündlichen Prüfung vorgenommen werden. Termine und Orte für die Endklausur werden in der Lehrveranstaltung und auf dem Schwarzen Brett des Instituts bekannt gegeben. Mit dem abschließenden Test soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Ohne regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist es für einen Anfänger kaum möglich, diese Fähigkeit (durch Selbststudium) zu erwerben.

Zur Mitarbeit siehe unter Sonstiges.

Availability of instructor(s) for contact by students
Per E-Mail unter folgender Adresse: mailto:kathrin.hofstaetter@wu.ac.at
Miscellaneous
Anmeldung: Nach Erreichen des Anmeldekontingents ist eine nachträgliche Anmeldung nicht mehr möglich. Wir bitten daher, dass sich nur Studierende zu der LV anmelden, die diese auch tatsächlich besuchen.

Anwesenheitspflicht: Es besteht Anwesenheitspflicht, die Einhaltung wird von den Lehrveranstaltungsleitern mit der Anwesenheitsliste kontrolliert. Wer mehr als zwei Lehrveranstaltungseinheiten versäumt, wird negativ beurteilt.

Abmeldung: Die Studierenden können sich nur bis vor dem 2. Kurztest beim LV-Leiter abmelden, danach werden keine Abmeldungen mehr entgegengenommen. Studierende, die sich nicht zeitgerecht abmelden und keine positive Leistung erbringen, werden ausnahmslos negativ beurteilt.

Mitarbeit: Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird während der Lehrveranstaltungen vorgenommen. Der Stoff jeweils eines Kapitels des Skriptums ist für die nächste Stunde vorzubereiten, dh für die erste Einheit ist bereits Kapitel 1 samt den dazu gehörigen Fällen vorzubereiten. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Falllösung während der LV, für welche je nach Qualität und Quantität der beantworteten Fragen bis zu 3 Mitarbeitspunkte erreicht werden können. Auch durch zusätzliche Wortmeldungen können Mitarbeitspunkte erreicht werden. Es steht den Studierenden offen, durch Ankreuzen des Kästchens „Vorbereitet“ in der Anwesenheitsliste 1 Mitarbeitspunkt pro Einheit zu erlangen. Die Studierenden müssen in diesem Fall damit rechnen, vom LV-Leiter zur Falllösung herangezogen zu werden. Erfolgt die aufgeforderte Falllösung nicht oder in minderer Qualität, müssen die Studierenden mit einem Abzug von bis zu 3 Mitarbeitspunkten rechnen.

Vorbereitung für die erste Stunde:
• Wiederholung des Stoffes aus WPR I
• Vorbereitung von Kapitel 1 samt den dazugehörigen Fällen

Detailed schedule
Day Date Time Room
Tuesday 10/12/10 10:00 AM - 12:00 PM H X (Kolpinghaus)
Tuesday 10/19/10 10:00 AM - 12:00 PM H X (Kolpinghaus)
Tuesday 11/02/10 10:00 AM - 12:00 PM H X (Kolpinghaus)
Tuesday 11/09/10 10:00 AM - 12:00 PM H X (Kolpinghaus)
Tuesday 11/16/10 10:00 AM - 12:00 PM H X (Kolpinghaus)
Tuesday 11/30/10 10:00 AM - 12:00 PM H X (Kolpinghaus)
Tuesday 12/07/10 10:00 AM - 12:00 PM H X (Kolpinghaus)
Tuesday 12/14/10 10:00 AM - 12:00 PM H X (Kolpinghaus)
Tuesday 12/21/10 10:00 AM - 12:00 PM H X (Kolpinghaus)
Tuesday 01/11/11 10:00 AM - 12:00 PM H X (Kolpinghaus)
Tuesday 01/18/11 10:00 AM - 12:00 PM H X (Kolpinghaus)
Contents

Der Inhalt der Lehrveranstaltungen erfasst die wichtigsten Vertragstypen, die privatrechtlichen Fragen der Finanzierung und der Kreditbesicherung, Kernbereiche des Gesellschaftsrechts und überblicksweise das Wettbewerbs- Urheber- und Markenrecht.

Literature

Bollenberger/Kalss/Kodek/Nowotny/Wiebe: Wirtschaftsprivatrecht II, Facultas, 6, 2008; Content relevant for class examination: Ja; Content relevant for degree examination: Keine Angabe; Recommendation: Unbedingt notwendige Studienliteratur für alle Studierenden



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