Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 01/09/12 | 03:30 PM - 06:00 PM | H 2.28 (C) |
Wednesday | 01/11/12 | 03:30 PM - 06:00 PM | H 2.28 (C) |
Friday | 01/13/12 | 03:30 PM - 06:00 PM | H D204 (UZA 4) |
Monday | 01/16/12 | 03:30 PM - 06:00 PM | H 2.28 (C) |
Friday | 01/20/12 | 03:30 PM - 05:30 PM | H D204 (UZA 4) |
Nach dem Abschluss dieser LV haben die Studierenden Grundkenntnisse des geltenden österreichischen Sozialrechts erworben. Im Einzelnen sollen folgende Kenntnisse vorliegen:
1. Überblickswissen zum System, den Teilgebieten und den wichtigsten Rechtsgrundlagen des österreichischen Sozialrechts (insb des Sozialversicherungsrechts mit Schwerpunkt auf dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, ASVG).
2. Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf sozialrechtliche Übungsfälle.
3. Korrekte Anwendung der sozialrechtlichen Fachterminologie.
4. Effiziente Recherche nach weiterführender Judikatur, Fachliteratur und einschlägigen Internetquellen.
Es müssen drei positive Teilleistungen erbracht werden:
Zwei mündliche Leistungen (im Rahmen der lfd Mitarbeit bzw in Form einer mündlichen Kurzprüfung im Anschluss an den Klausurtermin) und die Klausur (zum Gesamtstoff der LV).
Der erfolgreiche LV-Abschluss setzt eine positive Klausurleistung und mindestens zwei positive mündliche Leistungen voraus.Für die LV-Endnote ist primär die Klausurnote ausschlaggebend. Die mündliche Leistung entscheidet bei "Zwischennoten" über die "bessere" oder die "schlechtere" Note. Wiederholte ausgezeichnete mündliche Leistungen können zur Anhebung der LV-Endnote um einen Notengrad führen.
Unit | Date | Contents |
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1 | 09.01.2012 | Organisatorisches; Hinweise zum LV-Ablauf und Einleitung;Begriff, historische Entwicklung und Funktionen des Sozialrechts;Überblick über die wichtigsten Teilgebiete des österreichischen Sozialrechts und ihre Rechtsgrundlagen (Schwerpunkt: Allgemeines Sozialversicherungsrecht nach dem ASVG);Anwendung der juristischen Falllösungstechnik anhand eines Übungsfalls zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer nach § 4 Abs 2 ASVG in Abgrenzung vom freien Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG und vom "alten" und "neuen" Selbständigen nach § 2 GSVG. |
2 | 11.01.2012 | Sozialversicherungsrechtliche Grundbegriffe, SV-Zweige nach dem ASVG (KV, UV, PV) und SV-Träger;Meldepflichten und beitragsrechtliche Grundfragen;Ausgewählte SV-Leistungen nach dem ASVG: Krankenversicherung (KV).Anwendung der juristischen Falllösungstechnik anhand einiger Übungsfälle zur Krankenversicherung nach dem ASVG. |
3 | 13.13.01.2012 | Ausgewählte SV-Leistungen nach dem ASVG: Unfallversicherung (UV).Anwendung der juristischen Falllösungstechnik anhand einiger Übungsfälle zur Unfallversicherung nach dem ASVG;Skizzierung der Legalzession und des DG-Haftungsprivilegs. |
4 | 16.01.2012 | Hinweise zum Pensionsversicherungsrecht (PV) nach APG und ASVG; Überblick zu den Aufgaben und Hauptleistungen der Arbeitslosenversicherung;Überblick zum Verfahren in Sozialrechtssachen.Ggf Hinweise zu weiteren Sachgebieten: zB Bedarfsorientierte Mindestsicherung; Bundes-Pflegegeld; Versorgungssysteme; Familienlastenausgleich. |
5 | 20.01.2012 | Klausur zum Gesamtstoff der Lehrveranstaltung (Dauer 60 Minuten). Anschließend (bei Bedarf für Studierende zur Ergänzung der lfd Mitarbeitsleistung) mündliche Kurzprüfungen. |
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