Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 03/13/12 | 05:30 PM - 07:30 PM | H 3.33 (B) |
Tuesday | 03/20/12 | 05:30 PM - 07:30 PM | H 4.40 (C) |
Tuesday | 03/27/12 | 05:30 PM - 07:30 PM | H 3.33 (B) |
Tuesday | 04/17/12 | 05:30 PM - 07:30 PM | H 3.33 (B) |
Tuesday | 04/24/12 | 05:30 PM - 07:30 PM | H 4.40 (C) |
Tuesday | 05/22/12 | 05:30 PM - 07:30 PM | H 3.33 (B) |
Tuesday | 05/29/12 | 05:30 PM - 07:30 PM | H 3.33 (B) |
Tuesday | 06/05/12 | 05:30 PM - 07:30 PM | H 3.33 (B) |
Tuesday | 06/12/12 | 05:00 PM - 09:00 PM | H 2006 (UZA 3) |
Tuesday | 06/19/12 | 05:30 PM - 07:30 PM | H 3.33 (B) |
Friday | 06/22/12 | 08:00 AM - 10:00 AM | Audi-Max. |
Prüfungsrelevanter Stoff ist der Inhalt des Skriptums WPR II. Zu beachten ist, dass auf dem Wissen aus WPR I aufgebaut wird.
Mündliche Mitarbeit: Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter! PI). Der Stoff jeweils eines Kapitels des Skriptums ist für die nächste Stunde vorzubereiten. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Falllösung während der LV. Auch durch zusätzliche Wortmeldungen können Mitarbeitspunkte erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge. Falls kein Student die maximalen 20 Punkte für die mündliche Mitarbeit erreicht, wird hochgerechnet.
Schriftliche Kurztests: Während des Semesters finden insgesamt 2 schriftliche Kurztests statt. Bei diesen 2 Kurztests können insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden. Termine werden in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Endklausur: Termine und Orte für die Endklausur werden in den Lehrveranstaltungen und auf learn@wu bekannt gegeben. Mit dem abschließenden Test soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Ohne regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist es für einen Anfänger kaum möglich, diese Fähigkeit (durch Selbststudium) zu erwerben.
Nach dem Studienplan 2006 setzt die Zulassung zu Prüfungen aus den Pflicht- und Wahlfächern des zweiten Studienabschnitts voraus, dass die Prüfungen „Accounting & Management Control II“, „Wirtschaft im rechtlichen Kontext – Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht I“, „Wirtschaft im rechtlichen Kontext – Wirtschaftsprivatrecht I“ sowie Grundlagen der Volkswirtschaftslehre I und II positiv abgelegt wurden und dass im ersten Studienabschnitt insgesamt Prüfungen über Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 42 ECTS-Anrechnungspunkten positiv abgelegt wurden.
Die Grundlagen aus dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung), dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und dem Schadenersatzrecht sind bereits im Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt. Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginn von WPR II wiederholt werden.
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