Syllabus

Title
0325 Wirtschaftsprivatrecht II
Instructors
Mag. Sebastian Feuchtmüller
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
02/24/12 to 03/04/12
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Subject(s) Diploma Programs
Dates
Day Date Time Room
Tuesday 03/13/12 05:30 PM - 07:30 PM H 3.33 (B)
Tuesday 03/20/12 05:30 PM - 07:30 PM H 4.40 (C)
Tuesday 03/27/12 05:30 PM - 07:30 PM H 3.33 (B)
Tuesday 04/17/12 05:30 PM - 07:30 PM H 3.33 (B)
Tuesday 04/24/12 05:30 PM - 07:30 PM H 4.40 (C)
Tuesday 05/22/12 05:30 PM - 07:30 PM H 3.33 (B)
Tuesday 05/29/12 05:30 PM - 07:30 PM H 3.33 (B)
Tuesday 06/05/12 05:30 PM - 07:30 PM H 3.33 (B)
Tuesday 06/12/12 05:00 PM - 09:00 PM H 2006 (UZA 3)
Tuesday 06/19/12 05:30 PM - 07:30 PM H 3.33 (B)
Friday 06/22/12 08:00 AM - 10:00 AM Audi-Max.
Contents
Der Inhalt der Lehrveranstaltungen erfasst die wichtigsten Vertragstypen, die privatrechtlichen Fragen der Finanzierung und der Kreditbesicherung, Kernbereiche des Gesellschaftsrechts und überblicksweise das Wettbewerbs- Urheber- und Markenrecht.
Learning outcomes
Fähigkeit zur selbständigen Erarbeitung wirtschaftsprivatrechtlicher Fragestellungen und Lösung von Fällen.
Teaching/learning method(s)
Präsentation theoretischer Grundlagen und anschließendes gemeinsames Erarbeiten des Stoffes anhand von Fallbeispielen.

Prüfungsrelevanter Stoff ist der Inhalt des Skriptums WPR II. Zu beachten ist, dass auf dem Wissen aus WPR I aufgebaut wird.
Assessment
Die Beurteilung erfolgt aufgrund Endklausur, mündlicher Mitarbeit sowie Mitarbeitstests. Es besteht Anwesenheitspflicht. Ihre Einhaltung wird vom Lehrveranstaltungsleiter streng kontrolliert. Wer mehr als zwei Lehrveranstaltungseinheiten versäumt und sich nicht rechtzeitig abmeldet, wird negativ beurteilt. Insgesamt können 100 Pkt erreicht werden: Maximal 40 durch Mitarbeit (inkl 2 Kurztests mit je 10 Punkten) und maximal 60 im Rahmen des Endtests. Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Pkt erforderlich. Es spielt keine Rolle, wie sich die Punkteanzahl zusammensetzt. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden negativ beurteilt. Für den Endtest gibt es keinen 2. Termin!

Mündliche Mitarbeit: Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter! PI). Der Stoff jeweils eines Kapitels des Skriptums ist für die nächste Stunde vorzubereiten. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Falllösung während der LV. Auch durch zusätzliche Wortmeldungen können Mitarbeitspunkte erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge. Falls kein Student die maximalen 20 Punkte für die mündliche Mitarbeit erreicht, wird hochgerechnet.

Schriftliche Kurztests: Während des Semesters finden insgesamt 2 schriftliche Kurztests statt. Bei diesen 2 Kurztests können insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden. Termine werden in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

Endklausur: Termine und Orte für die Endklausur werden in den Lehrveranstaltungen und auf learn@wu bekannt gegeben. Mit dem abschließenden Test soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Ohne regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist es für einen Anfänger kaum möglich, diese Fähigkeit (durch Selbststudium) zu erwerben.

Prerequisites for participation and waiting lists
Nach dem Studienplan 2002 müssen sie bereits zu Beginn der LV 40 ECTS-Punkte, d.h. 12 Scheine der Eingangsphase erworben haben. Jedenfalls muss Wirtschaftskommunikation I positiv absolviert worden sein.

Nach dem Studienplan 2006 setzt die Zulassung zu Prüfungen aus den Pflicht- und Wahlfächern des zweiten Studienabschnitts voraus, dass die Prüfungen „Accounting & Management Control II“, „Wirtschaft im rechtlichen Kontext – Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht I“, „Wirtschaft im rechtlichen Kontext – Wirtschaftsprivatrecht I“ sowie Grundlagen der Volkswirtschaftslehre I und II positiv abgelegt wurden und dass im ersten Studienabschnitt insgesamt Prüfungen über Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 42 ECTS-Anrechnungspunkten positiv abgelegt wurden.
Recommended previous knowledge and skills
Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind UNBEDINGT notwendig.

Die Grundlagen aus dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung), dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und dem Schadenersatzrecht sind bereits im Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt. Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginn von WPR II wiederholt werden.
Availability of lecturer(s)
Nach der Lehrveranstaltung im Hörsaal sowie per E-Mail sebastian.feuchtmüller@wu.ac.at
Last edited: 2012-02-15



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