Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Thursday | 03/22/12 | 04:00 PM - 06:00 PM | H 0.4 (B/C) |
Thursday | 03/29/12 | 04:00 PM - 06:00 PM | H 0.4 (B/C) |
Friday | 03/30/12 | 03:00 PM - 05:00 PM | H DE03 (UZA 4) |
Thursday | 04/19/12 | 03:00 PM - 06:00 PM | H 2.21 (A) |
Thursday | 04/26/12 | 03:00 PM - 06:00 PM | H 2.21 (A) |
Thursday | 05/03/12 | 04:00 PM - 06:00 PM | H 2.21 (A) |
Thursday | 05/24/12 | 04:00 PM - 06:00 PM | H 2.21 (A) |
Thursday | 05/31/12 | 04:00 PM - 06:00 PM | H 2.21 (A) |
Thursday | 06/14/12 | 04:00 PM - 06:00 PM | H 2.21 (A) |
Thursday | 06/21/12 | 04:00 PM - 06:00 PM | H 2.21 (A) |
Friday | 06/22/12 | 08:00 AM - 10:00 AM | Audi-Max. |
Mündliche Mitarbeit: Die Bewertung der mündlichenMitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen(prüfungsimmanenter Charakter! einer PI). Der Stoff jeweils eines Kapitelsdes Skriptums ist für die nächste Stunde vorzubereiten. Die Vergabe derMitarbeitspunkte erfolgt durch Falllösung während der LV. Auch durchzusätzliche Wortmeldungen können Mitarbeitspunkte erreicht werden. Fürfehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge. Insgesamtkönnen 20 Punkte erreicht werden.
Schriftliche Kurztests: Während des Semesters findeninsgesamt 2 schriftliche Kurztests statt. Bei diesen 2 Kurztests könneninsgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden. Die Termine werden in derLehrveranstaltung bekannt gegeben.
Endklausur: Die Endklausurfindet am Fr. 22. 6. 2012 von 8:00 - 10:00 im Audi Max statt. Mitdem abschließenden Test soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden,den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auchjene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Aufgabe ist es,kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen.
Prüfungsrelevanter Stoff ist der Inhalt des Skriptums WPR II. Zu beachten ist, dass auf dem Wissen aus WPR I aufgebaut wird.
Es kommt dabei nichtbloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf dieQualität der Begründung an. Ohne regelmäßige Mitarbeit in denLehrveranstaltungen ist es für einen Anfänger kaum möglich, dieseFähigkeit (durch Selbststudium) zu erwerben.
Nach dem Studienplan 2006 setzt die Zulassung zu Prüfungen aus denPflicht- und Wahlfächern des zweiten Studienabschnitts voraus, dass diePrüfungen „Accounting & Management Control II“, „Wirtschaft imrechtlichen Kontext – Europäisches und öffentliches WirtschaftsrechtI“, „Wirtschaft im rechtlichen Kontext – Wirtschaftsprivatrecht I“sowie Grundlagen der Volkswirtschaftslehre I und II positiv abgelegtwurden und dass im ersten Studienabschnitt insgesamt Prüfungen überLehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 42 ECTS-Anrechnungspunktenpositiv abgelegt wurden.
Die Grundlagen aus dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss,Stellvertretung), dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) unddem Schadenersatzrecht sind bereits im Skriptum WirtschaftsprivatrechtI dargestellt. Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginnvon WPR II wiederholt werden.
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