Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 03/12/12 | 09:30 AM - 11:30 AM | H 2.24 (B) |
Monday | 03/19/12 | 09:30 AM - 11:30 AM | H 2.24 (B) |
Monday | 03/26/12 | 09:30 AM - 11:30 AM | H 2.24 (B) |
Monday | 04/16/12 | 09:30 AM - 11:30 AM | H 2.24 (B) |
Monday | 04/23/12 | 09:30 AM - 11:30 AM | H 2.24 (B) |
Monday | 04/30/12 | 09:30 AM - 11:30 AM | H 2.24 (B) |
Monday | 05/14/12 | 09:30 AM - 11:30 AM | H 2.24 (B) |
Monday | 05/21/12 | 09:30 AM - 11:30 AM | H 2.24 (B) |
Monday | 06/04/12 | 09:30 AM - 11:30 AM | H 2.24 (B) |
Monday | 06/11/12 | 09:30 AM - 11:30 AM | H 2.24 (B) |
Monday | 06/18/12 | 09:30 AM - 11:30 AM | H 2.24 (B) |
Friday | 06/22/12 | 08:00 AM - 10:00 AM | Audi-Max. |
Prüfungsrelevanter Stoff ist der Inhalt des Skriptums WPR II. Zu beachten ist, dass auf dem Wissen aus WPR I aufgebaut wird.
Mündliche Mitarbeit: Die Bewertung der mündlichenMitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen(prüfungsimmanenter Charakter! PI). Der Stoff jeweils eines Kapitelsdes Skriptums ist für die nächste Stunde vorzubereiten. Die Vergabe derMitarbeitspunkte erfolgt durch Falllösung während der LV. Auch durchzusätzliche Wortmeldungen können Mitarbeitspunkte erreicht werden. Fürfehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge. Falls keinStudent die maximalen 20 Punkte für die mündliche Mitarbeit erreicht,wird hochgerechnet.
Schriftliche Kurztests: Während des Semestersfinden insgesamt 2 schriftliche Kurztests statt. Bei diesen 2 Kurztestskönnen insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden. Termine werden inder Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Endklausur: Termine und Orte für die Endklausurwerden in den Lehrveranstaltungen und auf learn@wu bekannt gegeben. Mitdem abschließenden Test soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden,den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auchjene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Aufgabe ist es,kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nichtbloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf dieQualität der Begründung an. Ohne regelmäßige Mitarbeit in denLehrveranstaltungen ist es für einen Anfänger kaum möglich, dieseFähigkeit (durch Selbststudium) zu erwerben.
Voraussetzung laut Studienplan:
Nach dem Studienplan 2002 müssen sie bereits zuBeginn der LV 40 ECTS-Punkte, d.h. 12 Scheine der Eingangsphaseerworben haben. Jedenfalls muss Wirtschaftskommunikation I positivabsolviert worden sein.
Nach dem Studienplan 2006 setzt die Zulassung zu Prüfungen aus denPflicht- und Wahlfächern des zweiten Studienabschnitts voraus, dass diePrüfungen „Accounting & Management Control II“, „Wirtschaft imrechtlichen Kontext – Europäisches und öffentliches WirtschaftsrechtI“, „Wirtschaft im rechtlichen Kontext – Wirtschaftsprivatrecht I“sowie Grundlagen der Volkswirtschaftslehre I und II positiv abgelegtwurden und dass im ersten Studienabschnitt insgesamt Prüfungen überLehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 42 ECTS-Anrechnungspunktenpositiv abgelegt wurden.
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