Die Gesamtnote der PI Strafrecht setzt sich im SS 2013 aus drei schriftlichen Leistungen zusammen. Insgesamt können durch die schriftlichen Leistungen 100 Punkte erworben werden; die Summe der schriftlichen Leistungen bildet (bei jeweils positivem Absolvieren) die Basis für die Endnote.
Die Teilleistungen setzen sich wie folgt zusammen:
- Eine Zwischenklausur am 27.04.2013 im Umfang von 20 Punkten; für das positive Bestehen der PI müssen mindestens 10 von 20 Punkten erreicht werden.
- Zwei schriftliche Stundenwiederholungen (Termine werden am Anfang des Semesters bekanntgegeben) zu je 5 Punkten. Mindestens eine der beiden schriftlichen Wiederholungen muss positiv (2,5 von 5 Punkten) sein.
- Eine Endklausur am 22.06.2013 im Umfang von 70 Punkten. Zur Endklausur dürfen nur Studierende antreten, welche die Zwischenklausur und mindestens eine der beiden schriftlichen Stundenwiederholungen positiv absolviert haben. Im Rahmen der Endklausur müssen mindestens 35 Punkte erreicht werden.
Wird eine der drei Teilleistungen nicht positiv erbracht, wird die PI negativ benotet. Studenten, welche die Zwischenklausur nicht mitschreiben, werden abgemeldet.
Zusätzlich besteht für die Studenten die Möglichkeit, durch substantielle Wortmeldungen Mitarbeitsplus zu erhalten. Mitarbeitsplus werden nur berücksichtigt, wenn alle schriftlichen Teilleistungen positiv absolviert wurden! Durch Mitarbeitsplus kann die Endnote um einen Grad verbessert werden.