Syllabus
Title
4447 Wirtschaft im rechtlichen Kontext - Wirtschaftsprivatrecht I
Instructors
Mag.Mag. Bernhard Endl
Type
LVP
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
04/29/13 to 05/14/13
Registration via LPIS
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 05/14/13 | 02:30 PM - 05:00 PM | H 0.7 (C) |
Thursday | 05/16/13 | 02:30 PM - 05:00 PM | H 0.7 (C) |
Tuesday | 05/21/13 | 02:30 PM - 05:00 PM | H 0.7 (C) |
Thursday | 05/23/13 | 02:30 PM - 05:00 PM | H 0.7 (C) |
Tuesday | 05/28/13 | 02:30 PM - 05:00 PM | H 0.7 (C) |
Tuesday | 06/04/13 | 02:30 PM - 05:00 PM | H 0.7 (C) |
Thursday | 06/06/13 | 02:30 PM - 05:00 PM | H 0.7 (C) |
Tuesday | 06/11/13 | 02:30 PM - 05:00 PM | H 0.7 (C) |
Thursday | 06/13/13 | 02:30 PM - 05:00 PM | H 0.7 (C) |
Tuesday | 06/18/13 | 02:30 PM - 05:00 PM | H 0.7 (C) |
- Privatrechtliche Grundlagen, Vertragsabschluss
- Fehler beim Vertragsabschluss
- Stellvertretung: Vorteile, Risiken
- Sachenrecht
- Leistungsstörungen
- Kaufvertrag, Darlehen, Schenkung, Werkvertrag
- Bestandsvertrag, Leasing
- Schadenersatzrecht
- Rechtsdurchsetzung, Kreditsicherung
Nach Absolvierung dieser Lehrveranstaltung werden Sie über die wichtigsten Grundbegriffe des Privatrechts Bescheid wissen. Sie erkennen ob und wann in einem Sachverhalt ein Vertrag zustande kommt und können auch die damit verbundenen rechtlichen Folgen aufzählen. Sollte ein fehlerhafter Vertrag vorliegen, erkennen Sie dies und können die entsprechenden Rechtsfolgen benennen. Über das Institut der Stellvertretung können Sie über die Vorteile und Risiken Bescheid geben. Im Bereich des Sachenrechts sind Ihnen die wichtigsten Grundlagen des Eigentumsrechts geläufig sowie die Formen und Beschränkungen. Sollte es zu Störungen bei der Vertragserfüllung kommen, werden Sie das erkennen und die entsprechenden rechtlichen Schlüsse daraus ziehen können. Im Bereich des Schadenersatzes werden Sie im Stande sein einfache Fälle zu lösen. Schließlich und endlich werden Sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beurteilen können welches Gericht in Zivilrechtssachen örtlich und sachlich zuständig ist.
In zehn Lehrveranstaltungseinheiten wird anhand des Skriptums und Powerpoint-Folien der Lehrstoff vorgetragen, diskutiert und anhand von kleinen praktischen Beispielen illustriert. Im Laufe der LV wird der Stoff immer wieder an Hand von alten Prüfungsfragen wiederholt und besprochen. Dadurch soll zum einen die Prüfungssituation simuliert, zum anderen sollen wichtige Teile des Stoffs an Hand von kleinen Fällen geübt werden.
Es ist ein Multiple-Choice Test, der im Rahmen einer der drei Prüfungswochen pro Semester stattfindet, zu absolvieren. Für eine positive Beurteilung sind 24 von 40 möglichen Punkten zu erreichen.
- Die Prüfung setzt sich aus 40 Multiple-Choice Fragen zusammen.
- Jede Frage hat jeweils fünf Antwortmöglichkeiten.
- Es ist immer nur eine der fünf Antwortmöglichkeiten richtig.
- Jede Frage wird mit einem Punkt bewertet
- es gibt keine Abzüge für falsche Antworten;
- keine Punkte werden vergeben, wenn die falsche Antwort angekreuzt ist oder wenn gar keine Antwort angekreuzt ist oder wenn mehrere Antworten angekreuzt sind.
- positive Note: ab 60%, dh 24 Punkte
- Prüfungszeit: 60 Minuten
Nach der Lehrveranstaltung oder via bernhard.endl@wu.ac.at.
Vorbereitung auf die jeweilige Einheit ist zwar nicht zwingend erforderlich, wird aber dringend angeraten. Mitarbeit fördert zweifelsohne das Verständnis und ist daher ausdrücklich erwünscht. Für Rückfragen stehe ich Ihnen via Mail sehr gerne jederzeit zur Verfügung.
Unit | Date | Contents |
---|---|---|
1 | 14.05.2013 | In dieser Einheit lernen Sie vom Privarecht an sich und seiner Stellung im Gesamtgefüge der Rechtsordnung, den pirvatrechtlichen Methoden und der Arbeit der Juristen. Nach dogmatischen Differenzierungen blicken wir bereits in Richtung Vertrag als Typbild des Rechtsgeschäfts. |
2 | 16.05.2013 | Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit stehen ebenso im Zentrum dieser Einheit wie der Abschluss von Verträgen. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) führt uns erstmals an das Verbraucherschutzrecht heran. |
3 | 21.05.2013 | Wir alle irren. Doch was bedeutet "Irrtum" im rechtlichen Sinn? Und welche Konsequenzen hat ein Irrtum - bringt ein Irrtum etwa auch die Befugnis, einseitig eine bereits getroffene Vereinbarung aufzulösen? |
4 | 23.05.2013 | Sie können einfach nicht hundert Dinge gleichzeitig tun. So ist es nicht nur manchmal ganz praktisch, wenn jemand anderes für Sie handelt, sondern dies ist geradezu denklogische Voraussetzung für das Funktionieren des allgemeinen Wirtschaftslebens. Sie hören vom Recht der Stellvertretung in all ihren Spielarten, wie etwa der Handlungsvollmacht oder der besonders umfassenden Prokura. |
5 | 28.05.2013 | Nur wenige wissen um den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Und noch wenigere kennen ihn. Wussten Sie schon, dass Ihnen eine Sache nicht gleich durch Abschluss des Kaufvertrages gehört, sondern, dass es in den meisten Fällen auf die körperliche Übergabe der Sache ankommt? Diese und noch viele weitere Fragen beantwortet das Sachenrecht. |
6 | 04.06.2013 | Sie haben eine Waschmaschine gekauft. Als diese geliefert und in Betrieb genommen wird, läuft sie aus. Der Schaden in Ihrer Mietwohnung ist groß. Was nun? Sie verkaufen Ihr Auto und der Käufer erscheint einfach nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort. Ist der Kaufvertrag noch immer gültig? Sie kaufen ein Haus. Noch vor Ihrer Eintragung ins Grundbuch brennt es durch einen Blitzschlag auf die Grundmauern nieder. Können Sie den Kaufpreis zurückverlangen? Wir befinden uns im Recht der Leistungsstörungen. |
7 | 06.06.2013 | Jeden Tag kaufen wir Waren, schließen Verträge über Dienstleistungen ab. Nur selten mieten wir eine Wohnung oder lassen ein Haus bauen. Das Gesetz sieht für alle diese Verträge Regelungen vor, die zur Befriedigung der spezifischen Bedürfnisse von den allgemeinen Regelungen des Schuldrechts (Vertragsrechts) abweichen. Willkommen im "besonderen Teil" des Schuldrechts. |
8 | 11.06.2013 | Unfälle passieren leider viel zu häufig. Doch was soll gelten, wenn jemand am Schaden Schuld hat? Nicht immer muss der Geschädigte den Schaden selbst tragen. Das Schadenersatzrecht bestimmt in welchen Fällen und von wem der Geschädigte Ersatz verlangen kann. |
9 | 13.06.2013 | Im Schadenersatzrecht gibt es besonders viel zu sagen. Anschließend werden wir uns mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beschäftigen. Was nützt Ihnen ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aus einem Kaufvertrag, wenn Ihr Vertragspartner kein Geld hat? Und hätte er Geld, an welches Gericht müssten Sie sich wenden? |
10 | 18.06.2013 | Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, müssen Sie für den regelmäßig benötigten Kredit in der Mehrzahl aller Fälle eine Sicherheit erlegen. Die Bank wird es so wollen. Wir befassen uns mit den Varianten des Pfandrechts und seinen modernen Alternativen. |
Last edited: 2013-01-30
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