Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
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Wednesday | 11/06/13 | 05:00 PM - 07:15 PM | TC.3.12 |
Wednesday | 11/13/13 | 05:00 PM - 07:15 PM | TC.3.12 |
Wednesday | 11/20/13 | 05:00 PM - 07:15 PM | TC.3.12 |
Wednesday | 11/27/13 | 05:00 PM - 07:15 PM | TC.3.12 |
Wednesday | 12/04/13 | 05:00 PM - 07:15 PM | TC.3.12 |
Wednesday | 12/11/13 | 05:00 PM - 07:15 PM | TC.3.12 |
Wednesday | 12/18/13 | 05:00 PM - 07:15 PM | TC.3.12 |
Wednesday | 01/08/14 | 05:00 PM - 07:15 PM | TC.3.12 |
Wednesday | 01/15/14 | 05:00 PM - 07:15 PM | TC.3.12 |
Wednesday | 01/22/14 | 05:00 PM - 07:15 PM | TC.2.03 |
Die wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Individualarbeitsrechts (Arbeitsvertragsrecht und Arbeitsschutzrecht) werden systematisch dargestellt. Ergänzend wird in Kürze auf Querverbindungen mit angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere zum Kollektiven Arbeitsrecht und zum Sozialversicherungsrecht) hingewiesen.
Im Einzelnen werden neben arbeitsrechtlichen Grundbegriffen (wie dem Arbeitnehmerbegriff in Abgrenzung zu anderen Beschäftigungsformen, dem Begriff des Arbeitsentgelts usw) etwa Probleme des Arbeitszeitrechts, des Betriebsübergangs, der Dienstnehmerhaftung, der Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung, der Gleichbehandlung in der Arbeitswelt, des Urlaubsrechts, des Verwendungsschutzes für ausgewählte Arbeitnehmergruppen (zB Mutterschutz) und nicht zuletzt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zB Kündigungs- und Entlassungsschutz) eingehend behandelt.
Vorhandensein eines breiten Basiswissens des Individualarbeitsrechts
Erkennen wichtiger Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insb zum Kollektiven Arbeitsrecht und zum Sozialversicherungsrecht)
Befähigung zur Analyse grundlegender Rechtsfragen des Individualarbeitsrechts
Korrekter Umgang mit Gesetzestexten
Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf Falllbeispiele zum Individualarbeitsrecht
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden daher in der Lage grundlegende Rechtsfragen des Individualarbeitsrechts zu analysieren und konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen.
Die LV fördert außerdem die Fähigkeit der Studierenden zu korrektem Argumentieren in Fachdiskussionen.
Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:
1. Mündliche Leistung - Mitarbeit
2. Zwischenklausur
3. Abschlussklausur zum Gesamtstoff der Lehrveranstaltung.
Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus der Note der Zwischenklausur, der Abschlussklausur und der mündlichen Mitarbeit zusammen.
Unit | Date | Contents |
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1 | 10.10.2012 | Arbeitsrecht in der Privatrechtsordnung Arbeitnehmerbegriff; Abrgrenzungen, insb. zum Werkvertrag und freien Dienstvertrag Abgrenzung Arbeiter/Angestellter Gesellschaftsorgane Beispiele aus der Praxis |
2 | 17.10.2012 | Abschluss des Arbeitsvertrages Beschäftigungsverbote Ausländerbeschäftigung Beispiele aus der Praxis |
3 | 24.10.2012 | Das Synallagma im Dienstverhältnis Pflichten des Arbeitnehmers Pflichten des Arbeitgebers Durchbrechung des Synallagmas Folgen von Pflichtverletzungen Beispiele aus der Praxis |
4 | 31.10.2012 | Die Arbeitszeit Die Dienstnehmerhaftung Verknüpfung mit den schadenersatzrechtlichen Modifikationen des Sozialversicherungsrechts Beispiele aus der Praxis
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5 | 7.11.2012 | Das Entgelt Höhe des Entgelts Formen des Entgelts Fälligkeit des Entgelts Beispiele aus der Praxis |
6 | 14.11.2012 | Zwischenklausur Der Urlaub Beispiele aus der Praxis |
7 | 21.11.2012 | Karenz und Mutterschaft Gleichbehandlung Rechtstellung von Behinderten im Arbeitsverhältnis Beispiele aus der Praxis |
8 | 28.11.2012 | Die Beendigung des Dauerschuldverhältnisses Beendigungsformen Kündigung Entlassung Vorzeitiger Austritt Einvernehmliche Lösung Beispiele aus der Praxis |
9 | 5.12.2012 | Entlassung und vorzeitiger Austritt im Detail Beispiele aus der Praxis |
10 | 12.12.2012 | Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz Kündigungsschutz nach Sondergesetzen Die Insolvenz des Dienstgebers Beispiele aus der Praxis |
11 | 19.12.2012 | Klausur |
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