Syllabus

Title
4257 Wahlfach Kurs I - Individualarbeitsrecht
Instructors
Dr. Linda Kreil
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
02/07/14 to 03/06/14
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Tuesday 03/11/14 03:00 PM - 05:45 PM TC.3.11
Tuesday 03/18/14 03:00 PM - 05:45 PM TC.3.11
Tuesday 03/25/14 03:00 PM - 05:45 PM TC.3.11
Tuesday 04/01/14 03:00 PM - 05:45 PM TC.3.03
Tuesday 05/06/14 03:00 PM - 05:45 PM TC.3.11
Tuesday 05/13/14 03:00 PM - 05:45 PM TC.3.11
Tuesday 05/20/14 03:00 PM - 05:45 PM TC.3.11
Tuesday 05/27/14 03:00 PM - 05:45 PM TC.3.11
Tuesday 06/03/14 03:00 PM - 05:00 PM TC.1.02
Contents

Die wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Individualarbeitsrechts (Arbeitsvertragsrecht und Arbeitsschutzrecht) werden systematisch dargestellt. Ergänzend wird in Kürze auf Querverbindungen mit angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere zum Kollektiven Arbeitsrecht und zum Sozialversicherungsrecht) hingewiesen.

Im Einzelnen werden neben arbeitsrechtlichen Grundbegriffen (wie dem Arbeitnehmerbegriff in Abgrenzung zu anderen Beschäftigungsformen, dem Begriff des Arbeitsentgelts usw) etwa Probleme des Arbeitszeitrechts, des Betriebsübergangs, der Dienstnehmerhaftung, der Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung, der Gleichbehandlung in der Arbeitswelt, des Urlaubsrechts, des Verwendungsschutzes für ausgewählte Arbeitnehmergruppen (zB Mutterschutz) und nicht zuletzt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zB Kündigungs- und Entlassungsschutz) eingehend behandelt.


Learning outcomes

Vorhandensein eines breiten Basiswissens des Individualarbeitsrechts

Erkennen wichtiger Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insb zum Kollektiven Arbeitsrecht und zum Sozialversicherungsrecht)

Befähigung zur Analyse grundlegender Rechtsfragen des Individualarbeitsrechts

Korrekter Umgang mit Gesetzestexten

Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf Falllbeispiele zum Individualarbeitsrecht

Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden daher in der Lage grundlegende Rechtsfragen des Individualarbeitsrechts zu analysieren und konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen.

Die LV fördert außerdem die Fähigkeit der Studierenden zu korrektem Argumentieren in Fachdiskussionen.

Teaching/learning method(s)

Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt nach einer kurzen theoretischen Einführung in den jeweiligen Themenbereich (Vortrag) anhand praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur.

Assessment

Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:

1. Mündliche Leistung - Mitarbeit

2. Zwischenklausur

3. Abschlussklausur zum Gesamtstoff der Lehrveranstaltung.

Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus der Note der Zwischenklausur, der Abschlussklausur und der mündlichen Mitarbeit zusammen. Die Endklausur zählt doppelt so stark wie die Zwischenklausur. Für eine positive Endnote müssen jedenfalls mindestens zwei der drei Teilleistungen eindeutig positiv sein. Ferner ist die Teilnahme an der Abschlussklausur für den positiven Abschluss der LV erforderlich; bei einer negativen Abschlussklausur muss die Zwischenklausur entsprechend besser (dh mindestens "Befriedigend") sein. Die mündlichen Leistungen werden v.a. bei Zwischennoten herangezogen, mit Mitarbeit kann in so einem Fall die bessere Note "verdient" werden.

Prerequisites for participation and waiting lists

Die Aufnahme in die LV erfolgt entsprechend den geltenden Studienplänen nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen und nach Maßgabe der verfügbaren Raumkapazität.

Readings
1 Author: Mazal (Bearbeiter)
Title: Kodex Arbeitsrecht; ACHTUNG: Auch andere Gesetzesausgaben sind selbstverständlich geeignet (zB Verlag Österreich, "Arbeitsrecht" aus der Reihe "Gesetzbuch", auch dieser erscheint mit Stand 1.10.2013 neu)!

Publisher: Linde Verlag
Edition: aktuelle Auflage (dzt 39. Aufl., Stand 1.9.2013) besser eine ältere Auflage als gar kein Gesetzbuch mithaben !!
Remarks: Ausleihen über WU-Bibliothek oder Inst.-Bibliothek (nur Alt.-Aufl.)
Year: 2013
Content relevant for class examination: Yes
Content relevant for diploma examination: Yes
Recommendation: Essential reading for all students
2 Author: Eichinger/Kreil/Sacherer
Title: Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht

Publisher: Facultas
Edition: aktuelle Auflage (dzt 8. Auflage)
Year: 2013
Content relevant for class examination: Yes
Recommendation: Essential reading for all students
Type: Book
3 Author: Runggaldier, Burger-Ehrnhofer
Title: Individualarbeitsrecht I + II

Edition: aktuelle Auflage
Year: 2012
Content relevant for diploma examination: Yes
Recommendation: Reference literature
Type: Script
4 Author: Monika Drs
Title: Arbeits- und Sozialrecht

Publisher: Manz
Edition: 2
Remarks: Kompaktes Buch, kann man beim Lernen gut (auch zusätzlich) heranziehen, wenn man zB gerne mit Übungsfragen arbeitet oder verschiedene Lernquellen benützt
Year: 2012
Content relevant for class examination: No
Content relevant for diploma examination: No
Recommendation: Reference literature
Type: Book
Recommended previous knowledge and skills


Grundkenntnisse des Privatrechts (insb des Vertragsrechts) und des öffentlichen Rechts


Availability of lecturer(s)

Nach der LV bzw per E-Mail

Other

Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht; 2-maliges Fehlen ist aber möglich.




Additional information on the learning platform.
Für jede Einheit sind die Übungsfälle vorzubereiten. Erwünscht und gefragt sind insb Ihr Mitdenken, Ihr Mit-Diskutieren und Ihre weiterführenden mündlichen Beiträge während der LV. Ihre Beiträge tragen dazu bei, die Materie "Arbeitsrecht" zu durchdringen und zu verstehen. Bitte bringen Sie in jede LV Enheit einen (idealerweise aktuellen) Kodex "Arbeitsrecht" oder eine andere Gesetzesausgabe zum Thema Arbeitsrecht (zB Verlag Österreich, "Arbeitsrecht" aus der Reihe Gesetzbuch) mit.
Unit details
Unit Date Contents
1 11.3.2014

gemacht: Arbeitsrecht - Sonderrecht unselbständiger Erwerbstätiger (1. Teil des "Basiswissen") mit Schwerpunkten:

  • Abgrenzung des Arbeitsvertrages (Arbeitnehmerbegriffes) von anderen Vertragsverhältnissen (insb Werkvertrag und freier Dienstvertrag);
  • Arbeitnehmerähnlichkeit;
  • Abgrenzung Angestellte/Arbeiter. 

für nächste LV vorbereiten:

  • Fall 1 der Fall-Unterlage (S 10, aber nur Frage 1!) schriftlich so ausführen, wie Sie es in der Klausur tun würden!
  • Teil 2 des Basiswissen (Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses, wie in Stoffabgrenzung angegeben: Rz 61-93) so vorbereiten, dass Sie Wissensfragen beantworten können

 

Beides wird "abgefragt" werden (Mitarbeit)! 

2 18.3.2014
  • Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses (2. Teil des "Basiswissen");
  • Wiederholung der 1. Lehreinheit.
3 25.3.2014 gemacht: zwei Fälle zum AN-Begriff (Fall 3 der Unterlage "Friedrich und Ludwig/Panorama GmbH" ausführlich sowie Fall 2 "Martha/Sauber & Rein" nur ganz kurz) und ein kleiner Fall zu Anbahnung des Arbeitsverhältnisses "Integrationsverein" (auf Rückseite der Unterlage "MC-Fragen") sowie eine Einführung in Recherchemöglichkeiten bei arbeitsrechtlichen Problemen in der Praxis (Vortrag).
  • Bekanntgabe des Klausurstoffes für die Zwischenklausur 
  • Hinweise für die Zwischen- und die Hauptklausur: 

    • Die erreichbare Punkteanzahl wird pro Fall/Frage angegeben. Daran können Sie sich auch orientieren, wie viel zu schreiben sein wird. Im Zweifel eher mehr schreiben als weniger. Die Antworten sollten so sein, dass Sie zB selber mit dieser Rechtsauskunft zufrieden wären. Beim Fall ist nicht nur das Ergebnis wichtig, sondern auch und vor allem die Begründung. Bei den Fragen können (und sollen) Sie das Gesetz heranziehen und zitieren, dh die Norm nennen. Sie können den Inhalt einer einschlägigen Norm in eigenen Worten wiedergeben, sollen aber nicht den Wortlaut abschreiben!
    • Nicht nur die Folien lernen, sondern wirklich den Text des Buches!  
    KLAUSURSTOFF: Ein Fall zum AN-Begriff und 2-3 Fragen (eventuell kürzerer Fall) zu restlichem Stoff aus Teil 1 und Teil 2 des "Basiswissen" (mit den in der Unterlage angegebenen Stoffeinschränkungen). Eine (kurze) Zusatzfrage zu den Recherche-Tools im Arbeitsrecht.
    4 1.4.2014

    gemacht:

    ZWISCHENKLAUSUR (45 Minuten); weiters:

    • Klausurbesprechung;
    • Recherchemöglichkeiten im Arbeitsrecht: Zeitschriften, Kommentare, Monografien ua
    • Unterscheidung Arbeiter/Angestellte (Kurzfälle auf S 14 der Fallunterlage)
    5 6.5.2014

    ACHTUNG: Da zwischen Klausurtermin und dieser Lehreinheit sehr viel Zeit ist, werde ich die Klausurergebnisse voraussichtlich vorab via e-Mail bekanntgeben (ca zwei Wochen nach der Klausur)!

    gemacht:

    •  aus 3. Teil des "Basiswissen" (Rechte und Pflichten im aufrechten Arbeitsverhältnis): Dienstnehmerhaftung (mit Fall 2: Wolfgang-Frächter) und Entgeltfortzahlung (mit Fall 3: Valentin-Blitz & Sauber)
    •  außerdem Klausureinsichts-Möglichkeit

    für nächstes Mal vorzubereiten - durchlesen und soweit merken, dass Sie einfache Fragen beantworten könnten:

    • Arbeitsvertragliche Haupt- und Nebenpflichten (Rz 121-143)
    • Arbeitskräfteüberlassung, Betriebsübergang (Rz 144-156)
    • Entgeltfortzahlung: Sonstige persönliche Dienstverhinderungen und Umstände auf Seiten des AG (Rz 194-199)
    • Familie und Beruf (Rz 200-205, 210-222)
    • Gleichbehandlung, Insolvenz-Entgeltsicherung, Konkurrenzklausel (Rz 223-250)
    • Urlaubsrecht, betriebliche Übung, Versetzung (Rz 266-281).
    Ich werde aufrufen und Mitarbeit eintragen!

     


    6 13.5.2014

     Am 13. 5. gemacht:

    • Wiederholung der "Rechte und Pflichten im aufrechten Arbeitsverhältnis" durch einfache Fragen zu den einzelnen Gebieten (insb Treuepflicht, Arbeitskräfteüberlassung, Betriebsübergang, Mutterschutz, Elternkarenz, Elternteilzeit, arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, Gleichbehandlungsgesetz, Insolvenz-Entgeltschutz)
    • Fälle 1 und 2 zu Haupt- und Nebenpflichten allgemein (S 15 der Fallunterlage)
    • Fall 1 zu Betriebsübergang (Gasthaus)
    • Fälle 1 (Herr V) und 3 (Petra) zu Urlaubsrecht.

    Für nächste Woche vorbereiten:

    • Arbeitszeitrecht
    • Fälle: Fall 2 zu Urlaubsrecht (Nora), Fall 3 zu Versetzung (Postsortiererin), Fall 1 zu Arbeitszeit (Fragen)
    • den Lernstoff, der für diese LV vorzubereiten war, (s. "Hausübung" von 6.5.) nochmals wiederholen; ich werde insbes die noch nicht "abgefragten" Gebiete abfragen!

    Insgesamt gilt: Ich werde wieder aufrufen und Mitarbeit eintragen!

    7 20.5.2014

    Gemacht: Wiederholung und Besprechung der vorzubereitenden Fälle (Urlaub, Versetzung, Arbeitszeit), im Einzelnen:

    • Zu Urlaub Fall 1 (Herr V - D-GmbH) und Fall 2 (Nora - Max),
    • zu Versetzung Fall 3 (Postsortiererin)
    • zu Arbeitszeit Fall 1 (= 13 Fragen).

    Für nächstes Mal vorzubereiten:

    • Überblick über Beendigung des Arbeitsverhältnisses (4. Teil des "Basiswissen") mit den Schwerpunkten Kündigung (Rz 360-387); vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund (Entlassung, vorzeitiger Austritt, Rz 388-416); Allgemeiner Kündigungs- und Entlassungsschutz (Rz 417-441).
    • Auch die wichtigsten Gesetzesstellen dazu genau durchlesen: §§ 20, 26, 27 AngG, §§ 82, 82a GewO 1859, §§ 105-107 ArbVG. Markierungen (Unterstreichen/Leuchtstift) im Kodex sind zu empfehlen, dann kann man das Wesentliche (auch bei der Klausur) schnell überblicken!

    Dieses Wissen wird das nächste Mal möglicherweise wieder abgefragt (Mitarbeitseintrag!), aber JEDENFALLS vorausgesetzt, wenn wir Fälle zu diesen Themen machen! TIPP: Vergewissern Sie sich vor allem, dass Sie folgendes zumindest überblicksartig wissen:

    • Sie sollten die einzelnen Beendigungsarten gut auseinanderhalten können (zB was ist eine Kündigung, Was sind die Unterschiede zur Entlassung etc)
    • Kündigungsfristen (Welche gibt es? Wie berechne ich eine Kündigungsfrist bzw das Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn eine Kündigung an einem bestimmten Datum ausgesprochen wird?)
    • Entlassungs- und Austrittsgründe
    • zeitlicher Ablauf und (Anfechtungs-)Gründe beim Allgemeinen Kündigungsschutz (§ 105 ArbVG).
    Wir werden nächstes Mal voraussichtlich folgende Fälle machen: 1. Fall zu Beendigungsarten (Seite 30), 1. und/oder 2. Fall zu Entlassung und vorzeitigem Austritt, 1. Fall zu Allgemeinem Kündigungsschutz. Sie können sich die Fälle, wenn Sie wollen, schon zu Hause kurz anschauen (kann beim Lernen helfen, weil der Stoff dadurch "konkreter" wird). Es muss aber nicht sein.

    8 27.5.2014

     Gemacht:

    • Wiederholen und Üben von Fällen und Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Fall 1 zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses allgemein (Martina, S 30), Fall 1 zu Entlassung und vorzeitigem Austritt (Helene - Dr Pille, S 32 f), Fall 1 zu allgemeinem Kündigungsschutz (Albrecht, Seite 38). Dazu Fragen zu Beendigung allgemein.

    Bekanntgabe des Klausurstoffes für die Endklausur (Beachte: Auf jeden Fall kommt die Unterscheidung von Angestellten und Arbeitern, soweit diese als Vorfrage zu prüfen ist.)

    In Form von Fällen kann geprüft werden:

    • Dienstnehmerhaftung
    • Entgeltfortzahlung
    • Urlaub (auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also Urlaubsersatzleistung und Erstattungsbetrag)
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Entlassung und Austritt (wichtige Gründe und Rechtzeitigkeit, in Grundzügen auch beendigungskausale Ansprüche), allgemeiner Kündigungsschutz.

    Die Schwerpunkte werden dort liegen, wo wir auch gemeinsam etwas gemacht haben, also ist es sinnvoll, die gemachten Fälle und Fragen in der Fallunterlage nochmals gut durchzuarbeiten, zudem sich auch die anderen Fälle und Fragen der Unterlage zu Teil 3 und 4 anschauen, insbes zu DNHG, Entgeltfortzahlung, Entlassung und Austritt, Kündigungsschutz, wo man auch die Falllösung als solche gut üben kann.

    Der Rest des 3. Teils des Buches (Rechte und Pflichten im aufrechten Arbeitsverhältnis) sowie des 4. Teils (Beendigung des Arbeitsverhältnisses) wird nur in Form von Fragen und kurzen Fallbeispielen geprüft. Zur genauen Abgrenzung des Prüfungsstoffes innerhalb des 3. und 4. Teiles siehe Fallunterlage, Tabelle auf S 2.

    1. und 2. Teil des Buches werden nicht mehr geprüft, außer - wie gesagt - die Unterscheidung Angestellte/Arbeiter.

    Die Folien/Falllösungen werde ich heute abend übermitteln!


    9 3.6.2014 ENDKLAUSUR (90 Minuten)
    Last edited: 2014-05-28



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