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11.3.2014 |
gemacht: Arbeitsrecht - Sonderrecht unselbständiger Erwerbstätiger (1. Teil des "Basiswissen") mit Schwerpunkten: - Abgrenzung des Arbeitsvertrages (Arbeitnehmerbegriffes) von anderen Vertragsverhältnissen (insb Werkvertrag und freier Dienstvertrag);
- Arbeitnehmerähnlichkeit;
- Abgrenzung Angestellte/Arbeiter.
für nächste LV vorbereiten: - Fall 1 der Fall-Unterlage (S 10, aber nur Frage 1!) schriftlich so ausführen, wie Sie es in der Klausur tun würden!
- Teil 2 des Basiswissen (Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses, wie in Stoffabgrenzung angegeben: Rz 61-93) so vorbereiten, dass Sie Wissensfragen beantworten können
Beides wird "abgefragt" werden (Mitarbeit)! |
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18.3.2014 |
- Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses (2. Teil des "Basiswissen");
- Wiederholung der 1. Lehreinheit.
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25.3.2014 |
gemacht: zwei Fälle zum AN-Begriff (Fall 3 der Unterlage "Friedrich und Ludwig/Panorama GmbH" ausführlich sowie Fall 2 "Martha/Sauber & Rein" nur ganz kurz) und ein kleiner Fall zu Anbahnung des Arbeitsverhältnisses "Integrationsverein" (auf Rückseite der Unterlage "MC-Fragen") sowie eine Einführung in Recherchemöglichkeiten bei arbeitsrechtlichen Problemen in der Praxis (Vortrag). Bekanntgabe des Klausurstoffes für die Zwischenklausur Hinweise für die Zwischen- und die Hauptklausur: - Die erreichbare Punkteanzahl wird pro Fall/Frage angegeben. Daran können Sie sich auch orientieren, wie viel zu schreiben sein wird. Im Zweifel eher mehr schreiben als weniger. Die Antworten sollten so sein, dass Sie zB selber mit dieser Rechtsauskunft zufrieden wären. Beim Fall ist nicht nur das Ergebnis wichtig, sondern auch und vor allem die Begründung. Bei den Fragen können (und sollen) Sie das Gesetz heranziehen und zitieren, dh die Norm nennen. Sie können den Inhalt einer einschlägigen Norm in eigenen Worten wiedergeben, sollen aber nicht den Wortlaut abschreiben!
- Nicht nur die Folien lernen, sondern wirklich den Text des Buches!
KLAUSURSTOFF: Ein Fall zum AN-Begriff und 2-3 Fragen (eventuell kürzerer Fall) zu restlichem Stoff aus Teil 1 und Teil 2 des "Basiswissen" (mit den in der Unterlage angegebenen Stoffeinschränkungen). Eine (kurze) Zusatzfrage zu den Recherche-Tools im Arbeitsrecht. |
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1.4.2014 |
gemacht: ZWISCHENKLAUSUR (45 Minuten); weiters: - Recherchemöglichkeiten im Arbeitsrecht: Zeitschriften, Kommentare, Monografien ua
- Unterscheidung Arbeiter/Angestellte (Kurzfälle auf S 14 der Fallunterlage)
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6.5.2014 |
ACHTUNG: Da zwischen Klausurtermin und dieser Lehreinheit sehr viel Zeit ist, werde ich die Klausurergebnisse voraussichtlich vorab via e-Mail bekanntgeben (ca zwei Wochen nach der Klausur)! gemacht:
- aus 3. Teil des "Basiswissen" (Rechte und Pflichten im aufrechten Arbeitsverhältnis): Dienstnehmerhaftung (mit Fall 2: Wolfgang-Frächter) und Entgeltfortzahlung (mit Fall 3: Valentin-Blitz & Sauber)
- außerdem Klausureinsichts-Möglichkeit
für nächstes Mal vorzubereiten - durchlesen und soweit merken, dass Sie einfache Fragen beantworten könnten: - Arbeitsvertragliche Haupt- und Nebenpflichten (Rz 121-143)
- Arbeitskräfteüberlassung, Betriebsübergang (Rz 144-156)
- Entgeltfortzahlung: Sonstige persönliche Dienstverhinderungen und Umstände auf Seiten des AG (Rz 194-199)
- Familie und Beruf (Rz 200-205, 210-222)
- Gleichbehandlung, Insolvenz-Entgeltsicherung, Konkurrenzklausel (Rz 223-250)
- Urlaubsrecht, betriebliche Übung, Versetzung (Rz 266-281).
Ich werde aufrufen und Mitarbeit eintragen!
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13.5.2014 |
Am 13. 5. gemacht:
- Wiederholung der "Rechte und Pflichten im aufrechten Arbeitsverhältnis" durch einfache Fragen zu den einzelnen Gebieten (insb Treuepflicht, Arbeitskräfteüberlassung, Betriebsübergang, Mutterschutz, Elternkarenz, Elternteilzeit, arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, Gleichbehandlungsgesetz, Insolvenz-Entgeltschutz)
- Fälle 1 und 2 zu Haupt- und Nebenpflichten allgemein (S 15 der Fallunterlage)
- Fall 1 zu Betriebsübergang (Gasthaus)
- Fälle 1 (Herr V) und 3 (Petra) zu Urlaubsrecht.
Für nächste Woche vorbereiten: - Arbeitszeitrecht
- Fälle: Fall 2 zu Urlaubsrecht (Nora), Fall 3 zu Versetzung (Postsortiererin), Fall 1 zu Arbeitszeit (Fragen)
- den Lernstoff, der für diese LV vorzubereiten war, (s. "Hausübung" von 6.5.) nochmals wiederholen; ich werde insbes die noch nicht "abgefragten" Gebiete abfragen!
Insgesamt gilt: Ich werde wieder aufrufen und Mitarbeit eintragen!
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20.5.2014 |
Gemacht: Wiederholung und Besprechung der vorzubereitenden Fälle (Urlaub, Versetzung, Arbeitszeit), im Einzelnen: - Zu Urlaub Fall 1 (Herr V - D-GmbH) und Fall 2 (Nora - Max),
- zu Versetzung Fall 3 (Postsortiererin)
- zu Arbeitszeit Fall 1 (= 13 Fragen).
Für nächstes Mal vorzubereiten:
- Überblick über Beendigung des Arbeitsverhältnisses (4. Teil des "Basiswissen") mit den Schwerpunkten Kündigung (Rz 360-387); vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund (Entlassung, vorzeitiger Austritt, Rz 388-416); Allgemeiner Kündigungs- und Entlassungsschutz (Rz 417-441).
- Auch die wichtigsten Gesetzesstellen dazu genau durchlesen: §§ 20, 26, 27 AngG, §§ 82, 82a GewO 1859, §§ 105-107 ArbVG. Markierungen (Unterstreichen/Leuchtstift) im Kodex sind zu empfehlen, dann kann man das Wesentliche (auch bei der Klausur) schnell überblicken!
Dieses Wissen wird das nächste Mal möglicherweise wieder abgefragt (Mitarbeitseintrag!), aber JEDENFALLS vorausgesetzt, wenn wir Fälle zu diesen Themen machen! TIPP: Vergewissern Sie sich vor allem, dass Sie folgendes zumindest überblicksartig wissen: - Sie sollten die einzelnen Beendigungsarten gut auseinanderhalten können (zB was ist eine Kündigung, Was sind die Unterschiede zur Entlassung etc)
- Kündigungsfristen (Welche gibt es? Wie berechne ich eine Kündigungsfrist bzw das Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn eine Kündigung an einem bestimmten Datum ausgesprochen wird?)
- Entlassungs- und Austrittsgründe
- zeitlicher Ablauf und (Anfechtungs-)Gründe beim Allgemeinen Kündigungsschutz (§ 105 ArbVG).
Wir werden nächstes Mal voraussichtlich folgende Fälle machen: 1. Fall zu Beendigungsarten (Seite 30), 1. und/oder 2. Fall zu Entlassung und vorzeitigem Austritt, 1. Fall zu Allgemeinem Kündigungsschutz. Sie können sich die Fälle, wenn Sie wollen, schon zu Hause kurz anschauen (kann beim Lernen helfen, weil der Stoff dadurch "konkreter" wird). Es muss aber nicht sein. |
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27.5.2014 |
Gemacht: - Wiederholen und Üben von Fällen und Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Fall 1 zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses allgemein (Martina, S 30), Fall 1 zu Entlassung und vorzeitigem Austritt (Helene - Dr Pille, S 32 f), Fall 1 zu allgemeinem Kündigungsschutz (Albrecht, Seite 38). Dazu Fragen zu Beendigung allgemein.
Bekanntgabe des Klausurstoffes für die Endklausur (Beachte: Auf jeden Fall kommt die Unterscheidung von Angestellten und Arbeitern, soweit diese als Vorfrage zu prüfen ist.) In Form von Fällen kann geprüft werden: - Dienstnehmerhaftung
- Entgeltfortzahlung
- Urlaub (auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also Urlaubsersatzleistung und Erstattungsbetrag)
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Entlassung und Austritt (wichtige Gründe und Rechtzeitigkeit, in Grundzügen auch beendigungskausale Ansprüche), allgemeiner Kündigungsschutz.
Die Schwerpunkte werden dort liegen, wo wir auch gemeinsam etwas gemacht haben, also ist es sinnvoll, die gemachten Fälle und Fragen in der Fallunterlage nochmals gut durchzuarbeiten, zudem sich auch die anderen Fälle und Fragen der Unterlage zu Teil 3 und 4 anschauen, insbes zu DNHG, Entgeltfortzahlung, Entlassung und Austritt, Kündigungsschutz, wo man auch die Falllösung als solche gut üben kann.
Der Rest des 3. Teils des Buches (Rechte und Pflichten im aufrechten Arbeitsverhältnis) sowie des 4. Teils (Beendigung des Arbeitsverhältnisses) wird nur in Form von Fragen und kurzen Fallbeispielen geprüft. Zur genauen Abgrenzung des Prüfungsstoffes innerhalb des 3. und 4. Teiles siehe Fallunterlage, Tabelle auf S 2. 1. und 2. Teil des Buches werden nicht mehr geprüft, außer - wie gesagt - die Unterscheidung Angestellte/Arbeiter. Die Folien/Falllösungen werde ich heute abend übermitteln!
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3.6.2014 |
ENDKLAUSUR (90 Minuten) |