Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 03/11/14 | 02:00 PM - 04:00 PM | TC.3.21 |
Tuesday | 03/18/14 | 02:00 PM - 04:00 PM | TC.3.21 |
Tuesday | 03/25/14 | 02:00 PM - 04:00 PM | TC.3.21 |
Wednesday | 04/02/14 | 02:00 PM - 04:00 PM | TC.3.21 |
Wednesday | 04/09/14 | 02:00 PM - 04:00 PM | TC.3.21 |
Tuesday | 05/06/14 | 02:00 PM - 04:00 PM | TC.3.21 |
Wednesday | 05/14/14 | 02:00 PM - 04:00 PM | TC.5.01 |
Tuesday | 05/20/14 | 02:00 PM - 04:00 PM | TC.3.21 |
Tuesday | 05/27/14 | 02:00 PM - 04:00 PM | TC.3.21 |
Tuesday | 06/03/14 | 02:00 PM - 04:00 PM | TC.3.21 |
Wednesday | 06/11/14 | 02:00 PM - 04:00 PM | TC.5.01 |
Tuesday | 06/17/14 | 02:00 PM - 04:00 PM | TC.3.21 |
Fähigkeit zur selbständigen Erarbeitung wirtschaftsprivatrechtlicher Fragestellungen und Lösung von Fällen.
Kenntnis über Grundlagenund Probleme des Vertragsabschlusses sowie Aspekte des Allgemeinen Teils des österreichischen Zivilrechts.
Erlangen eines Überblicks über ausgewählte Bereiche des Besonderen Teils des Schuldrechts: einerseits über das Schadenersatzrecht, andererseits über diverse, für die Wirtschaftspraxis relevante Vertragstypen (Kauf-, Werk-und Schenkungsvertrag; ebenso Darlehens- und Kreditvertrag sowie das Leasing).
Fähigkeit zur Unterscheidung der verschiedenen, von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Möglichkeiten an persönlichen bzw dinglichenSicherheiten (Bürgschaft, Garantie, Schuldbeitritt, Interzedentenschutz, Patronatserklärung bzw Pfandrecht, Sicherungsübereignung und –zession, Retentionsrechte gemäß § 471 ABGB und § 369 UGB, Eigentumsvorbehalt) mitsamt deren jeweiligen Charakteristika und Besonderheiten.
Kenntnisse über dreipersonale Verhältnisse (Zession, Anweisung, Vertrag zugunsten Dritter) und Prinzipien des Allgemeinen Unternehmensrechts sowie über Aspekte der Stellvertretung imunternehmensrechtlichen Kontext, über das Gesellschaftsrecht (Allgemeiner Teil, Personen- sowie Kapitalgesellschaften), den Unternehmenserwerb sowie das Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht.
Die Beurteilung erfolgt aufgrund Endklausur, mündlicher Mitarbeit sowie Mitarbeitstests. Es besteht Anwesenheitspflicht. Ihre Einhaltung wird vom Lehrveranstaltungsleiter streng kontrolliert. Wer mehr als zwei Lehrveranstaltungseinheiten versäumt und sich nicht rechtzeitig abmeldet, wird negativ beurteilt. Insgesamt können 100 Pkt erreicht werden: Maximal 40 durch Mitarbeit (inkl 2 Kurztests mit je 10 Punkten) und maximal 60 im Rahmen des Endtests. Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Pkt erforderlich. Es spielt keine Rolle, wie sich die Punkteanzahl zusammensetzt. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden negativ beurteilt. Für den Endtest gibt es keinen 2. Termin!
Mündliche Mitarbeit: Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter - PI!). Der Stoff jeweils eines Kapitels des Skriptums ist für die nächste Stunde vorzubereiten. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Falllösung während der LV. Auch durch zusätzliche Wortmeldungen können Mitarbeitspunkte erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge.
Schriftliche Kurztests: Während des Semesters finden insgesamt 2 schriftliche Kurztests statt. Bei diesen 2 Kurztests können insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden. Termine werden in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Endklausur: Termine und Orte für die Endklausur werden in den Lehrveranstaltungen und auf learn@wu bekannt gegeben. Mit dem abschließenden Test soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Ohne regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist es für einen Anfänger kaum möglich, diese Fähigkeit (durch Selbststudium) zu erwerben.
Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind UNBEDINGT notwendig. Die Grundlagen aus dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung), dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und dem Schadenersatzrecht sind bereits im Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt. Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginn von WPR II wiederholt werden.
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