Vorhandensein eines breiten Basiswissens des Individualarbeitsrechts
Erkennen wichtiger Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insb zum Kollektiven Arbeitsrecht und zum Sozialversicherungsrecht)
Befähigung zur Analyse grundlegender Rechtsfragen des Individualarbeitsrechts
Korrekter Umgang mit Gesetzestexten
Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf Falllbeispiele zum Individualarbeitsrecht
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden daher in der Lage grundlegende Rechtsfragen des Individualarbeitsrechts zu analysieren und konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen.
Die LV fördert außerdem die Fähigkeit der Studierenden zu korrektem Argumentieren in Fachdiskussionen.