Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 10/15/14 | 01:30 PM - 05:00 PM | TC.5.15 |
Wednesday | 10/22/14 | 01:30 PM - 05:00 PM | TC.5.15 |
Wednesday | 10/29/14 | 01:30 PM - 05:00 PM | TC.5.15 |
Wednesday | 11/05/14 | 01:30 PM - 05:00 PM | TC.5.15 |
Wednesday | 11/12/14 | 01:30 PM - 05:00 PM | TC.5.15 |
Thursday | 11/20/14 | 01:30 PM - 05:00 PM | TC.5.27 |
Thursday | 11/27/14 | 03:00 PM - 05:00 PM | TC.1.01 OeNB |
Die Vorbereitung bzw Theorieaufbereitung erfolgt bei dieser Lehrveranstaltung im Selbststudium! Die Prüfungsvorbereitung erfolgt vorrangig mittels Falllösung.
Es handelt sich um eine geblockte Lehrveranstaltung. Die 6 Einheiten (jeweils 3,5h) werden in einem Halbsemester absolviert. Pro Einheit werden zwei Kapitel des Skriptums bzw Fallskriptums durchbesprochen.
Die Lehrinhalte werden anhand von Fallbesprechungen der einzelnen Studierenden vermittelt (jeder Studierende bespricht einen Fall in der Einheit), um die bestmögliche Prüfungsvorbereitung (die Prüfung setzt sich zu einem Großteil aus Fällen zusammen) gewährleisten zu können. Theorie wird nur im Zuge der Fälle durchbesprochen, ein Theorievortrag ist hingegen nicht vorgesehen.
Benotung erfolgt aufgrund folgender Leistungen:
Mündlichen Mitarbeit (Diskussion)/1 Fallbesprechung/1 Zwischentest/1 Endklausur
Es besteht Anwesenheitspflicht. Da es sich um eine Blocklehrveranstaltung handelt führt bereits die einmalige Abwesenheit ohne rechtzeitiger Abmeldung zu einer Negativbeurteilung.
Insgesamt können 100 Pkt erreicht werden:
Maximal 40 durch Diskussion/1 Fallbesprechung/1 Zwischentest und maximal 60 im Rahmen des Endtests. Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Pkt erforderlich. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden negativ beurteilt. Für den Endtest gibt es keinen 2. Termin!
Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind UNBEDINGT notwendig.
Die Grundlagen aus
- dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung),
- dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und
- dem Schadenersatzrecht
sind bereits im Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt. Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginn von WPR II wiederholt werden.
Unit | Date | Contents |
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1 | 26.11.2014 | In der ersten Einheit werden die ersten beiden Kapitel des Skriptums besprochen (Einführung, Besonderes Schuldrecht I).
Es sind sämtliche Fälle der ersten zwei Kapitel aus dem Fallskriptum vorzubereiten, darüber hinaus ist ein vertiefendes und wiederholendes Studium des WPR I Skriptums unbedingt erforderlich. |
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