Syllabus

Title
0291 Wirtschaftsprivatrecht II
Instructors
Dr. Verena Koinig, LL.M. (WU), BSc (WU)
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
09/22/15 to 09/30/15
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Monday 10/05/15 08:00 AM - 12:00 PM D3.0.233
Tuesday 10/06/15 08:00 AM - 12:00 PM D3.0.225
Wednesday 10/07/15 08:00 AM - 10:00 AM D3.0.225
Monday 10/12/15 08:00 AM - 10:00 AM D3.0.233
Wednesday 10/21/15 08:00 AM - 12:00 PM EA.6.026
Wednesday 10/28/15 07:45 AM - 09:00 AM TC.0.02 Red Bull
Wednesday 11/04/15 08:00 AM - 12:00 PM EA.6.026
Monday 11/09/15 08:00 AM - 10:00 AM TC.5.01
Tuesday 11/10/15 08:00 AM - 10:00 AM TC.3.01
Thursday 12/03/15 04:00 PM - 06:30 PM TC.0.10 Audimax
Contents
Der Inhalt dieser Lehrveranstaltung erfasst die wichtigsten Vertragstypen, die privatrechtlichen Fragen der Finanzierung und der Kreditbesicherung, Kernbereiche des Gesellschaftsrechts und überblicksweise das Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht.
Learning outcomes
Fähigkeit zum selbständigen Lösen von Fällen unter eigenständiger Erarbeitung wirtschaftsprivatrechtlicher Fragestellungen.
Teaching/learning method(s)

Die Vorbereitung bzw Theorieaufbereitung erfolgt bei dieser Lehrveranstaltung im Selbststudium vor jeder Einheit! Die Prüfungsvorbereitung erfolgt vorrangig mittels Falllösung.

Es handelt sich um eine geblockte Lehrveranstaltung, die in einem Halbsemester absolviert wird. Pro vierstündiger Einheit werden zwei Kapitel, pro zweistündiger Einheit jeweils ein Kapitel des Skriptums bzw Fallskriptums durchbesprochen.

Die Lehrinhalte werden anhand von Fallbesprechungen der einzelnen Studierenden vermittelt (jeder Studierende bespricht einen Fall in der Einheit), um die bestmögliche Prüfungsvorbereitung (die Prüfung setzt sich zu einem Großteil aus Fällen zusammen) gewährleisten zu können. Theorie wird nur im Zuge der Fälle durchbesprochen, ein Theorievortrag ist hingegen nicht vorgesehen.

Assessment

Die Beurteilung erfolgt aufgrund einer Endklausur, laufender Mitarbeit (mündliche Diskussion), einer Fallbesprechung sowie einem Zwischentest

a) Mitarbeit: Case Study Präsentation (10 Punkte) & laufende Mitarbeit (10 Punkte)

In jeder Einheit meldet sich jeweils ein/e Studierende/r zu einem Fall und präsentiert seine/ihre Lösungsergebnisse (Case Study bzw. Fallbesprechung). Bei einer solchen Präsentation des Falls können max. 10 Punkte erreicht werden. Sie müssen dafür kein Referat vorbereiten, vielmehr steht eine (komplette) Fallbesprechung im Vordergrund. Zu einer Fallbesprechung kann sich jeder Studierende nur einmal melden (Einteilung erfolgt zu Anfang des Semesters).

Im Rahmen der laufenden Mitarbeit (Wortmeldungen) können maximal 2 Mitarbeitspunkte pro Einheit, aber insgesamt nicht mehr als 10 Punkte, erreicht werden. Die Mitarbeitspunkte werden vor allem nach der Qualität der Wortmeldungen vergeben.

b) Zwischentest (20 Punkte)

Beim Zwischentest können max. 20 Punkte erreicht werden. Dieser kann sowohl aus Fällen, die es zu lösen gilt, als auch Theoriefragen bestehen.

c) Endklausur (60 Punkte)

Bei der Endklausur gilt es, das in der PI angeeignete Wissen im Wirtschaftsprivatrecht auf Fälle anzuwenden. Stoff ist das gesamte Skriptum WPR II (und das Fallskriptum) sowie die Grundlagen aus WPR I.

Anwesenheit:

Es besteht Anwesenheitspflicht. Ihre Einhaltung wird von der Lehrveranstaltungsleiterin kontrolliert.  Da es sich um eine Blocklehrveranstaltung handelt, dürfen Sie max. 2 Stunden fehlen, sonst werden Sie abgemeldet bzw. bei bereits erbrachten Teilleistungen (wie zB Mitarbeitspunkte, Zwischentest, Case Study Präsentation) negativ beurteilt.

Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Punkte erforderlich. Es spielt keine Rolle, wie sich die Punkteanzahl zusammensetzt. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden negativ beurteilt.

Prerequisites for participation and waiting lists

Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind UNBEDINGT notwendig.

Die Grundlagen aus

  • dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung),
  • dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und
  • dem Schadenersatzrecht
sind bereits im Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt. Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginn von WPR II wiederholt werden.
Last edited: 2015-09-23



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