Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage:
- die Methodik fortgeschrittenen wissenschaftlichen juristischen Arbeitens eigenständig auf gesellschaftsrechtliche Fragestellungen anzuwenden.
- strukturiert und zielgruppengerecht die Ergebnisse in einem Vortrag zu präsentieren.
- aktuelle gesellschaftsrechtliche Fragestellungen mit praxisrelevantem Bezug zu analysieren und mit Experten aus Praxis und Forschung zu diskutieren.