Syllabus

Title
1691 Fachseminar Öffentliches Recht
Instructors
Univ.Prof. Dr. Christoph Bezemek
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
09/02/15 to 10/08/15
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Master Programs
Dates
Day Date Time Room
Monday 10/12/15 02:00 PM - 06:00 PM D3.0.222
Monday 11/09/15 02:00 PM - 06:00 PM D3.0.222
Monday 11/16/15 02:00 PM - 06:00 PM D3.0.222
Monday 11/23/15 02:00 PM - 06:00 PM D3.0.222
Monday 12/07/15 02:00 PM - 06:00 PM D3.0.222
Monday 12/14/15 02:00 PM - 06:00 PM TC.4.17
Contents
In der Veranstaltung werden Spezialfragen betreffend die Grundrechte des österreichischen und europäischen Rechts anhand von rezenter Judikatur des VfGH und dazu erarbeiteten Referaten sowie schriftlichen Seminararbeiten der Studierenden vertieft. Die Studierenden sollen dabei ihre Fähigkeit wissenschaftlich zu diskutieren und zu arbeiten unter Beweis stellen.
Learning outcomes

Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage:

•aufgrund der erworbenen Kenntnisse von grundlegender Literatur und Judikatur grund- und menschenrechtliche Probleme eigenständig aufzuarbeiten und zu beurteilen.

• eigenständig Argumente vorzubringen und akademisch vorgebrachte Argumente kritisch zu hinterfragen.
Teaching/learning method(s)
Durch die Erarbeitung einer Seminararbeit und die anschließende Präsentation bzw. Diskussion des Erarbeiteten, wird den Studierenden die Möglichkeit gegeben, sich selbstständig und kritisch mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Der vorgegebene Rahmen, sowohl hinsichtlich der Seminararbeit als auch während der Diskussion, soll hierbei als Orientierung dienen und Struktur geben.
Assessment
  •  schriftliche Seminararbeit
  •  mündliche Mitarbeit
  •  Referat
Prerequisites for participation and waiting lists

Kenntnissedes österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts und des Unionsrechts, insbesondere:

  • Verfassungsrecht (Staatsorganisationsrecht, Grundrechte)
  • Europäisches Verfassungsrecht
  • Europarechtliche Vorgaben für die Verwaltung
  • Organisationsrecht der Verwaltung
Interesse an rechtstheoretischen Fragestellungen.
Other
Beim ersten Termin besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht!
Last edited: 2015-09-15



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