Syllabus
Registration via LPIS
Im Wintersemester besteht die Möglichkeit unter Betreuung des Instituts für Europarecht und Internationales Recht an der European Human Rights Moot Court Competition (Europäische Menschenrechtskonvention) bzw. am European Law Moot Court (Unionsrecht) teilzunehmen. Um die mündlichen Verhandlungsfähigkeiten für die Teilnahme an diesen Moot Courts, zukünftigen oder anderen Moot Courts oder echten Prozessen, Konferenzen oder Verhandlungen in englischer Sprache zu verbessern, können Studierende in dieser Lehrveranstaltung Fähigkeiten des mündlichen Verhandelns in englischer Sprache erwerben und sowohl sprachliches als auch rhetorisches Handwerkszeug erlernen. Es werden sowohl Ausdruck und Vokabular geschult als auch inhaltliche Kenntnisse für mündliche Plädoyers und mündliche Argumentation im Bereich des Europarechts vermittelt.
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden aufgrund der erworbenen Kenntnisse in der Lage:
- ein Plädoyer im Bereich des Europarechts in englischer Sprache zu verfassen
- mündlich in englischer Sprache zu plädieren und zu verhandeln
- eigenständig Argumente vorzubringen und auf in einer Verhandlung vorgebrachte Argumente spontan zu reagieren
- allgemein fremdsprachliche Kompetenz in juristischer Fachsprache vorzuweisen
Beurteilungskriterien:
1) Mündliche Mitarbeit (10 %)
2) Kurzpräsentation in den ersten Einheiten der Lehrveranstaltung (20 %)
3) Präsentation eines Plädoyers zu einem Fall in einer am Ende der Lehrveranstaltung veranstalteten fiktiven Verhandlung nach dem Vorbild eines Moot Court Finales (70 %)
- Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
- Interesse an Grund- und Menschenrechten und Europarecht
- Freude an der Verbesserung mündlicher Ausdrucks- und Sprachfähigkeiten
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