Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 10/12/15 | 05:00 PM - 06:00 PM | D3.0.218 |
Thursday | 01/21/16 | 09:00 AM - 12:30 PM | TC.5.04 |
Thursday | 01/21/16 | 12:30 PM - 02:00 PM | TC.5.04 |
Thursday | 01/21/16 | 03:00 PM - 07:00 PM | TC.5.12 |
Friday | 01/22/16 | 09:00 AM - 12:30 PM | TC.5.04 |
Friday | 01/22/16 | 12:30 PM - 06:00 PM | TC.5.04 |
Friday | 01/22/16 | 06:00 PM - 10:00 PM | TC.5.04 |
21. Jänner 2016
Parlament/Landtag:
1. Gesetzgebungsprozess (Initiativen,Verfahren im NR und BR)
2. parlamentarische Kontrolle(Interpellation, Resolution, Untersuchungsrecht)
3. Transparenz und Kommunikation nachaußen (Verschwiegenheitspflichten, Öffentlichkeit, Instrumente derÖffentlichkeitsarbeit)
Bundesregierung/Bundesminister– Landesregierung/Mitglied der Landesregierung
1. Kreation (Wahl, Ernennung,Verantwortlichkeit)
2. Zuständigkeiten/Aufgabenverteilung(Kollegialorgan, monokratisches Organ)
3. Arbeitsabläufe und Strukturen(Vorbereitung, Beschlussfassung im Kollegium; Entscheidung des monokratischenOrgans; Beziehung zu den Hilfsapparaten Bundesministerien und Ämter derLandesregierungen)
4. Transparenz und Kommunikation nachaußen (Verschwiegenheitspflichten, Öffentlichkeit, Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit)
22. Jänner 2016
Grundrechte:
1. Eigentum
2. Hausrecht
3. FairesVerfahren
4. Kommunikationsfreiheitund Geheimhaltungsschutz
5. Privat-und Familienleben
6. Versammlungsfreiheit
7. Meinungsfreiheit
Die Beschäftigung mit dem öffentlichen Recht undinsbesondere mit dem Staatsorganisationsrecht und den Grundrechten ist häufigmit der Klage verbunden, dass die verfassungsrechtlichen Grundlagen für dasFunktionieren des Staates in der Realität kaum beachtet bzw. durch vielfältige,verfassungsrechtlich nicht verankerte Strukturen und Mechanismen überlagertwerden. Die verfassungsrechtlich vorgesehenen Entscheidungsmechanismenverkommen so gesehen im Bereich des Staatsorganisationsrechts zu einer leerenHülse für Entscheidungen, die inhaltlich auf ganz anderen Ebenen getroffenwerden. Im grundrechtlichen Bereich wird vielfach beklagt, dass dieverfassungsrechtlichen Verankerungen oft deutlich im Widerspruch zu denDurchsetzungsmöglichkeiten stehen und dass die gewährleisteten Garantien oftsubtil unterlaufen werden.
Das Seminar will diesen Fragen nachgehen und sie unterganz unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Gegliedert nach staatsorganisatorischenund grundrechtlichen Themenfeldern sollen zunächst für jedes dieserThemenfelder von Seiten der Studentinnen und Studenten die rechtlichen(verfassungsrechtlichen) Grundlagen abgesteckt werden. Danach soll inDiskussionsform jeweils insbesondere auch von den Lehrveranstaltungsleitern dieverfassungsrechtliche Perspektive erörtert und erarbeitet werden. All dies solldann gleichsam in Form eines „Realitychecks“ mit den praktischen Erfahrungenkonfrontiert werden, die insbesondere auch von den Lehrveranstaltungsleiternauf der Grundlage ihrer außeruniversitären Tätigkeiten einzubringen sein werden(Lienbacher: Ministerbüro, Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt,Mitglied des Verfassungsgerichtshofes etc; Ulmer: Unternehmer, Direktor einerInvestmentbank, Kabinettchef des Innenministeriums, Politikberater etc,).
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