Syllabus
Registration via LPIS
In diesr Lehrveranstaltungen werden folgende Themen behandelt:
- Wichtigste Vertragstypen und ihre Abwicklung
- Privatrechtliche Fragen der Finanzierung (Darlehens- und Kreditvertrag)
- Kreditbesicherung (psersönliche und dingliche Sicherheiten)
- Kernbereiche des Gesellschaftsrechts (Personen- und Kapitalgesellschaften)
- Fragen des allgemeinen Unternehmensrechts
- Fragen des Unternehmenserwerbs
- Wettbewerbs- Urheber- und Markenrecht in Grundzügen
Nach Abschluss dieser Lehrveranstaltung sollen die Studierenden die Fähigkeit zur selbständigen Erarbeitung von in der Praxis wichtigen wirtschaftsprivatrechtlichen Fragestellungen und deren Lösung erlangt haben.
Dies umfasst
- Erkennen und Lösen von Problemen beim Vertragsabschluss und Vertragsabwicklung
- Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruches in einem praktischen Fall erkennen können
- Rechte und Pflichten während eines Kreditvertrages (aus Verbraucher- und Unternehmersicht) benennen können
- Persönliche sowie dingliche Sicherheiten juristisch und wirtschaftlich bewerten und unterscheiden können
- Das Wesen der Zession erklären zu können
- Den Unternehmensbegriff und den Begriff der Firma erläutern können
- Die unternehmensrechtliche Stellvertretung mit der allgem. privatrechtlichen Stellvertretung vergleichen können
- Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen aufzählen können
- Den Unterschied zwischen Asset Deal- und Einzelrechtsnachfolge verstehen können
Die Lehrveranstaltung besteht aus zwei Teilen:
- Selbststudium der theoretischen Grundlagen mit Hilfe der beiden WPR Skripten und der Gesetze (Kodex)
- Anwesenheit und aktive Mitarbeit in den Präsenzeinheiten: Studierende tragen ihre Falllösungen vor, diese werden anschließend einem kritischen Diskurs in der Gruppe unterzogen
Prüfung:
- Bis zum Abschlusstest soll dann das selbständige Lösen komplexen Fällen erlernt werden
- In den LV Einheiten können durch Zwischentests und Mitarbeit Punkte erworben werden
Die Beurteilung erfolgt aufgrund Endklausur, mündlicher Mitarbeit sowie Mitarbeitstests. Es besteht Anwesenheitspflicht! Ihre Einhaltung wird vom Lehrveranstaltungsleiter streng kontrolliert. Wer mehr als zwei Lehrveranstaltungseinheiten versäumt und sich nicht rechtzeitig abmeldet, wird negativ beurteilt.
Insgesamt können 100 Pkt erreicht werden: Maximal 40 durch Mitarbeit (inkl 2 Kurztests mit je 10 Punkten) und maximal 60 im Rahmen des Endtests. Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Pkt erforderlich. Es spielt keine Rolle, wie sich die Punkteanzahl zusammensetzt. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden negativ beurteilt. Für den Endtest gibt es keinen 2. Termin!
Mündliche Mitarbeit: Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungseinheiten vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter!). Der vom LV Leiter vorgegebene Stoff ist jeweils für die nächste Stunde vorzubereiten. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Falllösung während der LV. Auch durch zusätzliche Wortmeldungen können Mitarbeitspunkte erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge. Falls kein Student die maximalen 20 Punkte für die mündliche Mitarbeit erreicht, wird hochgerechnet.
Schriftliche Kurztests: Es finden insgesamt zwei schriftliche Kurztests statt. Bei diesen Kurztests können insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden. Termine werden in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Endklausur: Termine und Orte für die Endklausur werden in den Lehrveranstaltungen und auf learn@wu bekannt gegeben. Mit dem abschließenden Test soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Ohne regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist es für einen Anfänger kaum möglich, diese Fähigkeit (durch Selbststudium) zu erwerben.
Der Notenschlüssel
ab 80 Punkten: Sehr gut
ab 70 Punkten: Gut
ab 60 Punkten: Befriedigend
ab 50 Punkten: Genügend
Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind unbedingt notwendig!
Wartelistenplätze werden nur bis zum Beginn der zweiten Einheit vergeben.
Unit | Date | Contents |
---|---|---|
1 | 1.2.2016 | Kapitel 1 bis 2
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2 | 2.2.2016 | Kaiptel 3 bis 5
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3 | 3.3.2016 | Kapitel 6 bis 8
|
4 | 4.2.2016 | Kapitel 10 bis 11
|
5 | 8.2.2016 | Kapitel 12 Wiederholungen und Übungen, Fragestunde Falllösungstraining für den Endtest |
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