Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 03/07/16 | 02:30 PM - 04:30 PM | TC.4.27 |
Monday | 03/14/16 | 02:30 PM - 04:30 PM | TC.4.27 |
Monday | 04/04/16 | 02:30 PM - 04:30 PM | TC.4.27 |
Monday | 04/11/16 | 02:30 PM - 04:30 PM | TC.4.27 |
Monday | 04/18/16 | 02:30 PM - 04:30 PM | TC.4.27 |
Monday | 04/25/16 | 02:30 PM - 04:30 PM | TC.4.27 |
Monday | 05/02/16 | 02:30 PM - 04:30 PM | TC.4.27 |
Monday | 05/09/16 | 02:30 PM - 04:30 PM | TC.4.27 |
Monday | 05/23/16 | 02:30 PM - 04:30 PM | TC.4.27 |
Monday | 05/30/16 | 02:30 PM - 04:30 PM | TC.4.27 |
Monday | 06/06/16 | 02:30 PM - 04:30 PM | TC.4.27 |
Monday | 06/13/16 | 02:30 PM - 04:30 PM | TC.4.27 |
Monday | 06/20/16 | 02:30 PM - 04:30 PM | TC.4.27 |
Thursday | 06/30/16 | 12:30 PM - 03:00 PM | TC.0.10 Audimax |
Den Inhalt dieser Lehrveranstaltung bildet das Privatrecht, wobei der wirtschaftliche Kontext im Vordergrund steht. Die Lehrveranstaltung baut auf Wirtschaftprivatrecht I auf.
Die wichtigsten Themen sind:
- Vertragsabschluss
- Vertragstypen
- Privatrechtliche Fragen der Finanzierung
- Probleme der Kreditbesicherung
- Kernbereiche des Gesellschaftsrechts
- Überblicksweise das Wettbewerbs- Urheber- und Markenrecht
Es geht darum,
- Wissen vom wirtschaftsnahen Privatrecht (Gesetzesbestimmungen) zu erlangen und
- dieses Wissen im wirtschaftlichen Kontext wiederzugeben.
- In einem weiteren Schritt soll die Fähigkeit erlangt werden, selbständig praxisnahe wirtschaftsprivatrechtliche Fragestellungen zu lösen,
- die Lösung zu analysieren und das Ergebnis mündlich und auch schriftlich zu präsentieren,um
- schlussendlich die erarbeitete Lösung auch in einer Diskussion verteidigen zu können.
- Es wird erwartet, dass sich die Studierenden die grundlegenden Begriffe aus WPR-I bereits im Selbststudium vorab in Erinnerung rufen (besonders wichtig: Vertragsabschluss, Stellvertretung, Eigentumserwerb, Leistungsstörungen und Schadenersatz). Zur besseren Einschätzung des eigenen Wissensstands wird angeraten, den WPR-II Einstufungstest (im Aufgabenmodul auf Learn@WU) zu absolvieren.
- Rechtzeitig vor jeder Einheit werden die Themen und die Fälle (aus den Lernunterlagen) bekannt gegeben, die für die kommende Einheit vorzubereiten sind. In den Einheiten werden die Fälle diskutiert, Studierende können ihre ausgearbeitete Falllösung präsentieren und müssen ihre Lösung "verteidigen" können.
- In den Einheiten können auch aktuelle Fälle, die aus den Medien bekannt sind (zB VW-"Abgasskandal", ect) in Kleingruppen aufgearbeitet und diskutiert werden. Diese werden im Aufgabenmodul (Learn@WU) inkl Bearbeitungsanleitung bekannt gegeben.
- Um die schriftliche Ausarbeitung im Hinblick auf den Endtest zu üben, werden auch kurze schriftliche Übungsfälle in der Einheit ausgegeben, die gleich gelöst werden (inkl individuelles Feedback und Fall-Lösungs- Coaching).
- Alle Teilleistungen werden auf Learn@WU im Notenbuch dokumentiert. Im Aufgabenmodul befinden sich die beiden Zwischen-Tests und der Einstufungstest. Zur laufenden Kommunikation bietet sich das Forum oder/und eine von Studierenden organisierte Social-Media-Gruppe (Facebook) an, bei der sich der Vortragende auch gerne beteiligt.
Mündliche Mitarbeit: Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter! PI). Der Stoff jeweils eines Kapitels des Skriptums ist für die nächste Stunde vorzubereiten. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Falllösung während der LV. Auch durch zusätzliche Wortmeldungen können Mitarbeitspunkte erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge. Falls kein Student die maximalen 20 Punkte für die mündliche Mitarbeit erreicht, wird hochgerechnet.
Schriftliche Kurztests: Während des Semesters finden insgesamt zwei schriftliche Kurztests statt, bei diesen Kurztests können insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden. Termine werden in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Endklausur: Termine und Orte für die Endklausur werden in den Lehrveranstaltungen und auf learn@wu bekannt gegeben. Mit dem abschließenden Test soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Ohne regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist es für einen Anfänger kaum möglich, diese Fähigkeit (durch Selbststudium) zu erwerben.
Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind UNBEDINGT notwendig.
Die Grundlagen aus dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung), dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und dem Schadenersatzrecht sind bereits im Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt.
Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginn von WPR II wiederholt werden.
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