Syllabus

Title
4162 Wirtschaftsprivatrecht II
Instructors
Georg Durstberger, LL.M. (WU), Mag. Sonja Kamilarov
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
02/18/16 to 02/26/16
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Wednesday 03/09/16 02:00 PM - 06:00 PM D2.0.038
Wednesday 03/16/16 02:30 PM - 06:30 PM D2.0.374
Wednesday 04/06/16 02:45 PM - 06:45 PM D2.0.392
Thursday 04/07/16 08:00 AM - 09:30 AM TC.0.10 Audimax
Wednesday 04/13/16 02:45 PM - 06:45 PM D5.1.003
Wednesday 04/20/16 02:45 PM - 06:45 PM TC.5.14
Wednesday 04/27/16 02:30 PM - 06:30 PM TC.3.10
Thursday 05/12/16 04:00 PM - 06:30 PM TC.0.10 Audimax
Contents

Der Inhalt der Lehrveranstaltungen umfasst die Grundlagen des Schuld- und Sachenrechts, des Unternehmensrechts und des Gesellschaftsrechts.

Learning outcomes
Fähigkeit zur selbständigen Erarbeitung wirtschaftsprivatrechtlicher Fragestellungen und Lösung von Fällen.
Teaching/learning method(s)

Die Kursteilnehmer/innen erarbeiten vor jeder Einheit die entsprechenden Kapitel im Selbststudium. In der LV-Einheit werden die theoretischen Grundlagen präsentiert und mit den Kursteilnehmer/innen vertieft. Im Anschluss daran werden die Lehrinhalte anhand von Fällen aufgearbeitet (jede/r Studierende bespricht einen Fall in einer der Einheiten), um die bestmögliche Prüfungsvorbereitung gewährleisten zu können. (Bsp für eine LV-Einheit: Dauer der LV von 14:00 bis 18:00; im ersten Teil von 14:00 bis 16:00 wird Kap 3 besprochen: von 14:00 bis 15:00 Vertiefung der Theorie; von 15:00 bis 16:00 präsentieren bis zu drei Studierende je einen Fall aus dem Fallskriptum. Im zweiten Teil der LV-Einheit wird nach demselben Muster Kap 4 erarbeitet).

Assessment

a) Mitarbeit: Case Study/Diskussion (20 Punkte)

Fallausarbeitung/Case Study (max 10 Punkte): In jeder Einheit finden Fallbesprechungen statt, bei denen jeweils ein/e Studierende/r seine/ihre Lösungsergebnisse präsentiert. Bei einer solchen Präsentation eines Falls können max 10 Punkte erreicht werden. Pro in der Einheit besprochenem Kapitel können sich bis zu drei Studierende melden. Sie müssen dafür kein Referat vorbereiten, vielmehr steht eine (komplette) Fallbesprechung im Vordergrund. Zu einer Fallbesprechung kann sich jede/r Studierende nur einmal melden (Einteilung erfolgt zu Beginn des Semesters). 

Laufende Mitarbeit (max 10 Punkte): Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter).Während der Vertiefung der Theorie bzw im Anschluss an jede Fallbesprechung haben die Studierenden die Möglichkeit, Ergebnisse der Falllösungen zu diskutieren bzw sich aktiv einzubringen. Auch dafür werden Mitarbeitspunkte – je nach Umfang und Inhalt der Wortmeldung – vergeben. Maximal können dabei 2 Mitarbeitspunkte pro Einheit, aber insgesamt nicht mehr als 10 Punkte, erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge.

b) Zwischentest (20 Punkte)

Beim Zwischentest können max 20 Punkte erreicht werden, es handelt sich dabei um Fälle, die es zu lösen gilt.

c) Endklausur (60 Punkte)

Stoff ist das gesamte Skriptum WPR II (und das Fallskriptum) sowie die Grundlagen aus WPR I.

Mit den Tests soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Aufgabe ist es, Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an.

Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Punkte erforderlich. Es spielt keine Rolle, wie sich die Punkteanzahl zusammensetzt. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden negativ beurteilt.

Anwesenheit:

Es besteht Anwesenheitspflicht, daher führt bereits das mehr als zweimalige Fehlen zur Negativbeurteilung.  Können Sie die einzelnen Termine nicht wahrnehmen, bitten wir Sie, sich vorab abzumelden, um den KollegInnen auf der Warteliste den Besuch dieser Lehrveranstaltung zu ermöglichen.

Prerequisites for participation and waiting lists

Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind UNBEDINGT notwendig.

Die Grundlagen aus dem

  • Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung),
  • dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und dem
  • Schadenersatzrecht
sind bereits im Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt. Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginn von WPR II wiederholt werden.

Readings
1 Author: Bollenberger/Kalss/Kodek/Nowotny/Spitzer/Winner
Title: Wirtschaftsprivatrecht II

Publisher: Facultas
Edition: 7
Year: 2013
Content relevant for class examination: Yes
Recommendation: Essential reading for all students
Type: Script
2 Author: Bollenberger/Kalss/Kodek/Nowotny/Spitzer/Winner
Title: Wissensfragen und Fälle zum Skriptum WPR II

Publisher: Facultas
Edition: 7
Year: 2013
Content relevant for class examination: No
Content relevant for diploma examination: No
Recommendation: Essential reading for all students
Type: Script
3 Author: Bollenberger/Kalss/Kodek/Nowotny/Winner (Hsg.)
Title: Wirtschaftsprivatrecht I

Publisher: Facultas
Edition: 7
Year: 2015
Content relevant for class examination: Yes
Content relevant for diploma examination: No
Recommendation: Strongly recommended (but no absolute necessity for purchase)
Type: Script
Availability of lecturer(s)

Nach der Lehrveranstaltung im Hörsaal sowie per E-Mail: georg.durstberger@wu.ac.at und/oder sonja.kamilarov@wu.ac.at

Last edited: 2015-12-16



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