Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 02/29/16 | 08:00 AM - 12:00 PM | TC.3.01 |
Monday | 03/07/16 | 08:00 AM - 12:00 PM | TC.3.01 |
Monday | 03/14/16 | 08:00 AM - 12:00 PM | TC.3.01 |
Monday | 04/04/16 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.1.02 |
Thursday | 04/07/16 | 08:00 AM - 09:30 AM | TC.0.10 Audimax |
Monday | 04/11/16 | 08:00 AM - 12:00 PM | TC.3.01 |
Monday | 04/18/16 | 08:00 AM - 12:00 PM | TC.3.01 |
Monday | 04/25/16 | 09:00 AM - 11:00 AM | TC.4.01 |
Thursday | 05/12/16 | 04:00 PM - 06:30 PM | TC.0.10 Audimax |
- Vertragsabschluss und allgemeines Schuldrecht
- Besonderes Schuldrecht
- Persönliche Kreditsicherheiten
- Dingliche Sicherheiten
- Dreipersonale Verhältnisse
- Allgemeines Unternehmensrecht
- Stellvertretung im unternehmensrechtlichen Kontext
- Gesellschaftsrecht allgemeiner Teil und Personengesellschaften
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Aktiengesellschaft
- Unternehmenserwerb
- Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht
Es handelt sich um eine geblockte Lehrveranstaltung, die in einem Halbsemester absolviert wird. Pro Einheit werden zwei Kapitel des Skriptums bzw Fallskriptums durchbesprochen.
Die Lehrinhalte werden anhand von Fallbesprechungen der einzelnen Studierenden vermittelt (jeder Studierende bespricht einen Fall in der Einheit), um die bestmögliche Prüfungsvorbereitung (die Prüfung setzt sich zu einem Großteil aus Fällen zusammen) gewährleisten zu können. Theorie wird nur im Zuge der Fälle durchbesprochen, ein Theorievortrag ist hingegen nicht vorgesehen.
Die Beurteilung erfolgt aufgrund einer Endklausur, laufender Mitarbeit (mündliche Diskussion), einer Fallbesprechung sowie einer Zwischenklausur.
a) Mitarbeit: Case Study Präsentation (5 Punkte), schriftliche Mitarbeitsüberprüfungen (10 Punkte) & laufende mündliche Mitarbeit (5 Punkte)
In jeder Einheit meldet sich jeweils ein/e Studierende/r zu einem Fall und präsentiert seine/ihre Lösungsergebnisse (Case Study bzw. Fallbesprechung). Bei einer solchen Präsentation des Falls können max. 5 Punkte erreicht werden. Sie müssen dafür kein Referat vorbereiten, vielmehr steht eine (komplette) Fallbesprechung im Vordergrund. Zu einer Fallbesprechung kann sich jeder Studierende nur einmal melden (Einteilung erfolgt zu Anfang des Semesters).
Im Rahmen der laufenden mündlichen Mitarbeit (Wortmeldungen) kann maximal 1 Mitarbeitspunkt pro Einheit, aber insgesamt nicht mehr als 5 Punkte, erreicht werden. Die Mitarbeitspunkte werden vor allem nach der Qualität der Wortmeldungen vergeben.
Zudem finden zwei schriftliche Mitarbeitsüberprüfungen (am 14.3.2016 und 18.4.2016) mit je 5 Punkten statt.
b) Zwischenklausur am 7.4.2016 (20 Punkte)
Bei der Zwischenklausur können max. 20 Punkte erreicht werden. Diese kann sowohl aus Fällen, die es zu lösen gilt, als auch aus Theoriefragen bestehen.
c) Endklausur am 12.5.2016 (60 Punkte)
Bei der Endklausur gilt es, das in der PI angeeignete Wissen im Wirtschaftsprivatrecht auf Fälle anzuwenden. Stoff ist das gesamte Skriptum WPR II (und das Fallskriptum) sowie die Grundlagen aus WPR I.
Anwesenheit:
Es besteht Anwesenheitspflicht. Ihre Einhaltung wird von der Lehrveranstaltungsleiterin kontrolliert. Da es sich um eine Blocklehrveranstaltung handelt, dürfen Sie max. 4 Stunden fehlen, sonst werden Sie abgemeldet bzw. bei bereits erbrachten Teilleistungen (wie zB Mitarbeitspunkte, schriftliche Mitarbeitsüberprüfungen, Zwischenklausur, Case Study Präsentation) negativ beurteilt.
Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Punkte erforderlich. Es spielt keine Rolle, wie sich die Punkteanzahl zusammensetzt. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden negativ beurteilt.
Die Grundlagen aus
- dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung),
- dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und
- dem Schadenersatzrecht
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