Syllabus

Title
4322 Wirtschaftsprivatrecht II
Instructors
Dr. Andreas Frössel, MA
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
02/18/16 to 02/26/16
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Thursday 03/10/16 04:00 PM - 06:00 PM TC.5.27
Thursday 03/17/16 04:00 PM - 06:00 PM TC.5.13
Thursday 04/07/16 04:00 PM - 06:00 PM D3.0.225
Thursday 04/14/16 04:00 PM - 06:00 PM TC.2.03
Thursday 04/21/16 04:00 PM - 06:00 PM TC.5.03
Thursday 04/28/16 04:00 PM - 06:00 PM D5.0.001
Thursday 05/12/16 04:00 PM - 06:00 PM TC.4.01
Thursday 05/19/16 04:00 PM - 06:00 PM TC.3.03
Thursday 06/02/16 04:00 PM - 06:00 PM TC.5.01
Thursday 06/09/16 04:00 PM - 06:00 PM TC.5.01
Friday 06/10/16 04:00 PM - 06:00 PM D3.0.225
Thursday 06/16/16 04:00 PM - 06:00 PM EA.6.026
Thursday 06/23/16 04:00 PM - 06:00 PM TC.0.04
Contents
Der Inhalt der Lehrveranstaltungen erfasst die wichtigsten Vertragstypen, die privatrechtlichen Fragen der Finanzierung und der Kreditbesicherung, Kernbereiche des Gesellschaftsrechts und überblicksweise das Wettbewerbs- Urheber- und Markenrecht.
Learning outcomes
Fähigkeit zur selbständigen Erarbeitung wirtschaftsprivatrechtlicher Fragestellungen und Lösung von Fällen.
Teaching/learning method(s)
Präsentation theoretischer Grundlagen und anschließendes gemeinsames Erarbeiten des Stoffes anhand von Fallbeispielen. Prüfungsrelevanter Stoff ist der Inhalt des Skriptums WPR II. Zu beachten ist, dass auf dem Wissen aus WPR I aufgebaut wird.
Assessment

Die Beurteilung erfolgt aufgrund Endklausur, mündlicher Mitarbeit sowie Mitarbeitstest. Es besteht Anwesenheits- und Vorbereitungspflicht. Ihre Einhaltung wird vom Lehrveranstaltungsleiter streng kontrolliert. Wer mehr als zwei Lehrveranstaltungseinheiten versäumt und sich nicht rechtzeitig abmeldet, wird negativ beurteilt.

Insgesamt können 100 Pkt erreicht werden: Maximal 40 durch Mitarbeit (inkl 1 Kurztest, 20 Punkte) und maximal 60 im Rahmen des Endtests. Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Pkt erforderlich. Es spielt keine Rolle, wie sich die Punkteanzahl zusammensetzt. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden negativ beurteilt.

Mündliche Mitarbeit: Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter! PI). Der Stoff jeweils eines Kapitels des Skriptums ist für die nächste Stunde vorzubereiten. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Falllösung während der LV. Auch durch zusätzliche Wortmeldungen können Mitarbeitspunkte erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge. Falls kein Student die maximalen 20 Punkte für die mündliche Mitarbeit erreicht, wird hochgerechnet.

Schriftlicher Kurztest: Während des Semesters findet ein schriftlicher Kurztest statt. Es können insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden. Termine werden in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

Endklausur: Termine und Orte für die Endklausur werden in den Lehrveranstaltungen und auf learn@wu bekannt gegeben. Mit dem abschließenden Test soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Ohne regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist es für einen Anfänger kaum möglich, diese Fähigkeit (durch Selbststudium) zu erwerben.

Prerequisites for participation and waiting lists
Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind UNBEDINGT notwendig.Die Grundlagen aus dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung), dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und dem Schadenersatzrecht sind bereits im Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt. Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginn von WPR II wiederholt werden.
Last edited: 2015-11-27



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