Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 03/08/16 | 09:15 AM - 10:45 AM | TC.3.11 |
Tuesday | 03/15/16 | 09:30 AM - 11:00 AM | EA.5.034 |
Tuesday | 04/05/16 | 08:30 AM - 10:00 AM | D3.0.222 |
Tuesday | 04/12/16 | 09:30 AM - 11:00 AM | D5.1.002 |
Tuesday | 04/19/16 | 08:30 AM - 10:00 AM | D3.0.222 |
Tuesday | 04/26/16 | 09:30 AM - 11:00 AM | D2.0.038 |
Tuesday | 05/03/16 | 09:30 AM - 11:00 AM | TC.3.06 |
Tuesday | 05/10/16 | 06:00 PM - 07:30 PM | TC.0.04 |
Die Lehrveranstaltung gibt einen Überblick über das geltende österreichische Sozialrecht mit Schwerpunkt beim Sozialversicherungsrecht (insb nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, ASVG).
Bearbeitet werden insb Begriff, historische Entwicklung, Funktionen und die wichtigsten Teilgebiete des Sozial(versicherungs)rechts, Pflichtversicherung, SV-Träger, Meldungen und Beitragsrecht.
Leistungsrecht der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Legalzession, DG-Haftungsprivileg, Verfahren in Sozialrechtssachen.
Skizzierung von Arbeitslosenversicherung, bedarfsorientierter Mindestsicherung, Pflegegeld, Versorgungssystemen und Familienlastenausgleich.
Nach dem Abschluss dieser LV haben die Studierenden Grundkenntnisse des geltenden österreichischen Sozialrechts erworben. Im Einzelnen sollen folgende Kenntnisse vorliegen:
1. Überblickswissen zum System, den Teilgebieten und den wichtigsten Rechtsgrundlagen des österreichischen Sozialrechts (insb des Sozialversicherungsrechts mit Schwerpunkt auf dem ASVG).
2. Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf sozialrechtliche Übungsfälle.
3. Korrekte Anwendung der sozialrechtlichen Fachterminologie.
4. Effiziente Recherche nach weiterführender Judikatur, Fachliteratur und einschlägigen Internetquellen.
Es gibt drei Leistungsarten:
1. Mündliche Leistung [15%](im Rahmen der laufenden Mitarbeit oder ggf in Form einer mündlichen Kurzprüfung),
2. eine Falldarstellung [15%] sowie
3. die Klausur (zum Gesamtstoff der LV) [70%].
Diese Falldarstellung, welche kleinere Fälle beinhaltet, ist im Vorfeld der jeweiligen LV-Einheit durch eine in der ersten Einheit vorgegebene Gruppe von 5-6 Studierenden gemeinsam auszuarbeiten. Per Zufall werden in der Stunde die vortragenden Personen vom Lehrveranstaltungsleiter ausgewählt, welche einen Fall darzustellen haben. Die jeweiligen Darstellungen bilden die Grundlage für die Gesamtbeurteilung der Gruppen. In die Endnote fließt dann jeweils die individuelle Vortragsnote ein, sofern diese nicht schlechter als die Gruppennote ist - dann letztere.
Der erfolgreiche LV-Abschluss setzt eine positive Klausurleistung und mindestens eine positive mündliche Leistung voraus. Für die Prozent errechnete Endnote ist somit überwiegend die Klausurnote ausschlaggebend.
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