Ziel von Privatrecht I ist der Erwerb fundierter Kenntnisse im Zivilrecht in den Gebieten
- Allgemeiner Teil
- Schuldrecht und
- Sachenrecht sowie
- Familienrecht.
Kein vorrangiges Ziel der Lehrveranstaltung ist auf Grund der beschränkten Zeitressourcen der Erwerb von Falllösungskompetenz. Dafür werden Klausurenkurse angeboten, deren Besuch unbedingt empfohlen wird.
Der Lehrstuhl Prof. Spitzer bietet einen eigenen Falllösungskurs an (Burtscher/Harnoncourt), der auf den PR1-Track abgestimmt ist.