Syllabus

Title
5749 Grundzüge des Sozialrechts
Instructors
HonProf. Dr. Rudolf Müller
Contact details
Type
PI
Weekly hours
1
Language of instruction
Deutsch
Registration
02/15/16 to 03/15/16
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Tuesday 04/26/16 11:00 AM - 01:00 PM TC.5.18
Tuesday 05/03/16 11:00 AM - 01:00 PM TC.5.18
Tuesday 05/10/16 11:00 AM - 01:00 PM TC.5.18
Friday 05/13/16 11:00 AM - 01:00 PM TC.4.16
Friday 05/20/16 11:00 AM - 01:00 PM EA.5.040
Tuesday 05/24/16 11:00 AM - 01:00 PM TC.3.05
Contents

Die Lehrveranstaltung gibt einen Überblick über das geltende österreichische Sozialrecht mit Schwerpunkt beim Sozialversicherungsrecht (insb nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, ASVG).

Bearbeitet werden insb Begriff, historische Entwicklung, Funktionen und die wichtigsten Teilgebiete des Sozial(versicherungs)rechts, Pflichtversicherung, SV-Träger, Meldungen und Beitragsrecht.

Leistungsrecht der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Legalzession, DG-Haftungsprivileg, Verfahren in Sozialrechtssachen.

Skizzierung von Arbeitslosenversicherung, bedarfsorientierter Mindestsicherung, Pflegegeld, Versorgungssystemen und Familienlastenausgleich.

Learning outcomes

Nach dem Abschluss dieser LV haben die Studierenden Grundkenntnisse des geltenden österreichischen Sozialrechts erworben. Im Einzelnen sollen folgende Kenntnisse vorliegen:

1. Überblickswissen zum System, den Teilgebieten und den wichtigsten Rechtsgrundlagen des österreichischen Sozialrechts (insb des Sozialversicherungsrechts mit Schwerpunkt auf dem ASVG).

2. Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf sozialrechtliche Übungsfälle.

3. Korrekte Anwendung der sozialrechtlichen Fachterminologie

4. Effiziente Recherche nach weiterführender Judikatur, Fachliteratur und einschlägigen Internetquellen.

Teaching/learning method(s)
Präsentation des Lehrstoffes durch den LV-Leiter (Vortrag, Begleitmaterialien); gemeinsame Erarbeitung von Falllösungen anhand von Übungsbeispielen; Fragen an die Teilnehmer/innen zur Förderung der mündlichen Mitarbeit und Fachdiskussion. Daher wird vorausgesetzt, dass die Studierenden zumindest die Grundkenntnisse aus dem Studienbuch bereits in die LV mitbringen.Die untenstehende Ankündigung der Inhalte der einzelnen Lehrveranstaltungstermine versteht sich dabei nur als ungefähre Einteilung: Erfahrungsgemäß werden verschiedene Abschnitte der Vorlesung je nach Beteiligung der Teilnehmerinnen manchmal rascher, einmal weniger rasch bewältigt, sodass es zu Verschiebungen oder Vorziehungen kommen kann.
Assessment
Es müssen drei positive Teilleistungen erbracht werden:

Zwei mündliche Leistungen (im Rahmen der lfd Mitarbeit und/oder in Form einer mündlichen Kurzprüfung im Anschluss an den Klausurtermin) und die Klausur (zum Gesamtstoff der LV).

Der erfolgreiche LV-Abschluss setzt eine positive Klausurleistung und mindestens zwei positive mündliche Leistungen voraus. Für die LV-Endnote ist primär die Klausurnote ausschlaggebend (80%). Die mündliche Leistung (20%) entscheidet va bei "Zwischennoten" über die "bessere" oder die "schlechtere" Note. Wiederholte ausgezeichnete mündliche Leistungen können zur Anhebung der LV-Endnote gegenüber der Klausurnote um einen Notengrad führen, im Falle eines "Nichtgenügend" auf die Klausur jedoch nur dann, wenn das "Genügend" nicht um mehr als drei Punkte verfehlt wurde.  

Prerequisites for participation and waiting lists
Die Aufnahme in die LV erfolgt entsprechend dem Studienplan für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen und nach Maßgabe der verfügbaren Raumkapazität.
Readings
1 Author: Runggaldier/Burger-Ehrnhofer
Title: Studienbuch Sozialrecht

Publisher: Wien
Edition: aktuelle Auflage
Remarks: Die Stoffeinschränkung zur LV ist im Inhaltsverzeichnis markiert!
Year: 2015
Content relevant for class examination: Yes
Recommendation: Essential reading for all students
Type: Script
2 Author: Marhold/Melzer-Azodanloo (Bearbeiter/in)
Title: Kodex Sozialversicherung Bd 1, 2 (Gesetzesausgabe)

Publisher: Linde
Edition: aktuelle Auflage
Remarks: Inhalt sind unkommentierte Gesetzestexte
Year: 2015
Recommendation: Strongly recommended (but no absolute necessity for purchase)
Type: Book
3 Author: BKA - RIS
Title: Rechtsinformationssystem des Bundes

Publisher: Internet: www.ris.gv.at
Remarks: Kostenloser Zugang zum geltenden Bundes- und Landesrecht sowie zur Judikatur
Year: 2014
4 Author: Grillberger/Pfeil
Title: Österreichisches Sozialrecht

Publisher: Verlag Österreich
Edition: 10. Auflage
Year: 2014
Recommendation: Reference literature
Type: Book
5 Author: Susanne Auer-Mayer
Title:

Abgrenzung Werkvertrag-Dienstvertrag - freier Dienstvertrag aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht

(aktueller Aufsatz) 


Remarks: Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht 2016, S 126 ff
Recommendation: Strongly recommended (but no absolute necessity for purchase)
Recommended previous knowledge and skills

Dringend zu empfehlen sind Vorkenntnisse aus dem Individualarbeitsrecht (zB Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnissen, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz).Nicht unzweckmäßig ist es, sich vorweg mit Hilfe des KODEX (ASVG -Gliederung) einen groben Überblick über die Gliederung und Untergliederungen des ASVG (Teil-Abschnitt- Unterabschnitt) zu verschaffen, um zu wissen, welche Themen etwa wo im Gesetz geregelt sind. Das erleichtert später das Nachschlagen.

 

Availability of lecturer(s)

Nach den einzelnen LV-Einheiten und per E-Mail. Es wird gebeten die email-Adresse r.mueller@vfgh.gv.at zu benützen.

In dringenden Fällen ist der Vortragende im Verfassungsgerichtshof unter 01/53122 1031 auch telefonisch zu erreichen.

Other

Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nichterscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die gesamte LV besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht; ein 1-maliges Fehlen aus wichtigen Gründen ist aber möglich.

Unit details
Unit Date Contents
1

Klausur zum Gesamtstoff der LV (zu Einschränkungen siehe auch Markierungen im Studienbuch)

Die Klausur wird 90 Minuten dauern und besteht aus Wissensfragen und 2-3 Fällen, die entlang konkreter Fragestellungen zu lösen sind.

Last edited: 2016-04-18



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