Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 10/03/16 | 08:00 AM - 12:00 PM | D3.0.225 |
Monday | 10/10/16 | 08:00 AM - 12:00 PM | TC.3.01 |
Monday | 10/17/16 | 08:00 AM - 12:00 PM | EA.6.026 |
Monday | 10/24/16 | 08:00 AM - 12:00 PM | EA.6.026 |
Monday | 10/31/16 | 08:00 AM - 12:00 PM | EA.6.026 |
Thursday | 11/03/16 | 09:00 AM - 10:30 AM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Monday | 11/07/16 | 08:00 AM - 12:00 PM | EA.6.026 |
Friday | 11/25/16 | 11:30 AM - 02:00 PM | TC.0.10 Audimax |
- Vertragsabschluss und allgemeines Schuldrecht
- Besonderes Schuldrecht
- Persönliche Kreditsicherheiten
- Dingliche Sicherheiten
- Dreipersonale Verhältnisse
- Allgemeines Unternehmensrecht
- Stellvertretung im unternehmensrechtlichen Kontext
- Gesellschaftsrecht allgemeiner Teil und Personengesellschaften
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Aktiengesellschaft
- Unternehmenserwerb
- Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht
Es handelt sich um eine geblockte Lehrveranstaltung, die in einem Halbsemester absolviert wird. Pro Einheit werden zwei Kapitel des Skriptums bzw Fallskriptums durchbesprochen.
Die Beurteilung erfolgt aufgrund
- 1 Endklausur (60 Punkte) am Fr, 25.11.2016 von 11:30-14:00 Uhr
- 1 Zwischenklausur (20 Punkte) am Do, 3.11.2016 von 09:00-10:30 Uhr
- laufender mündlicher Mitarbeit (5 Punkte, maximal 1 Punkt pro Einheit)
- 1 schriftlichen Mitarbeitsüberprüfung am Mo, 17.10.2016 (15 Punkte)
a) Mitarbeit (20 Punkte: insgesamt 15 Punkte für 1 schriftliche Mitarbeitsüberprüfung & 5 Punkte für die mündliche Mitarbeit während den Einheiten)
Im Rahmen der laufenden mündlichen Mitarbeit (Wortmeldungen) in den Einheiten kann maximal 1 Mitarbeitspunkt pro Einheit, aber insgesamt nicht mehr als 5 Punkte, erreicht werden. Die Mitarbeitspunkte werden vor allem nach der Qualität der Wortmeldungen vergeben.
Zudem findet 1 schriftliche Mitarbeitsüberprüfung mit 15 Punkten statt.
b) Zwischenklausur (20 Punkte)
Bei der Zwischenklausur können maximal 20 Punkte erreicht werden. Diese kann sowohl aus Fällen, die es zu lösen gilt, als auch aus Theoriefragen bestehen.
c) Endklausur (60 Punkte)
Bei der Endklausur gilt es, das in der PI angeeignete Wissen im Wirtschaftsprivatrecht auf Fälle anzuwenden. Stoff ist das gesamte Skriptum WPR II (und das Fallskriptum) sowie die Grundlagen aus WPR I. Es können maximal 60 Punkte erzielt werden und die Prüfung kann sowohl aus Fällen als auch aus Theoriefragen bestehen.
Anwesenheit:
Es besteht Anwesenheitspflicht. Ihre Einhaltung wird von der Lehrveranstaltungsleiterin kontrolliert. Da es sich um eine Blocklehrveranstaltung handelt, dürfen Sie max. 4 Stunden fehlen, sonst werden Sie abgemeldet bzw. bei bereits erbrachten Teilleistungen (wie zB Mitarbeitspunkte, schriftliche Mitarbeitsüberprüfungen, Zwischenklausur) negativ beurteilt.
Für eine positive Beurteilung sind mehr als 50 Punkte erforderlich. Es spielt keine Rolle, wie sich die Punkteanzahl zusammensetzt. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden negativ beurteilt.
Die Grundlagen aus
- dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung),
- dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und
- dem Schadenersatzrecht
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